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Beratungsinhalt: Ratsherrn
REINECKE bittet um
Auskunft, wer die Kosten der Ausschreibung für die Erarbeitung des Konzeptes,
die nach Aussage der beteiligten Gutachter einen sechsstelligen Betrag
erreichen könnten, übernehmen werde. Oberbürgermeister
MÄDGE antwortet,
dass diese Kosten durch die Luna insgesamt getragen und in die Gesamtfinanzierung
eingerechnet würden. Komme die Übernahme der Straßenbeleuchtung nicht zustande,
müsse der Betrag anteilsmäßig auf die Gesellschafter verteilt werden. Ratsherr
RIECHEY
beanstandet, dass der Rat die Gründung nur zur Kenntnis nehmen solle, obwohl in
der NGO eindeutig stehe, dass der Rat sie beschließen müsse. Zudem bitte er
darzustellen, wie denn die AGL plane, ihren Anteil von zwei Millionen Euro an
dem gesamten Volumen aufzubringen, da doch gesagt worden sei, dass die AGL
dafür kein Geld habe. Er erinnere daran, dass seine Fraktion vorgeschlagen
habe, dass die AGL das Ganze kreditfinanziert erwerben solle. Dennoch bestehe
die Verwaltung nun darauf, unbedingt die e.on Avacon mit der halben Beteiligung
in’s Boot zu holen. Dies sei einer der Gründe, warum einige im Rat diesen
Vorschlag nicht mittragen könnten. Oberbürgermeister
MÄDGE erläutert,
dass es für Firmen verschiedene Möglichkeiten einer Finanzierung gebe, die
letztlich von den Gesellschaftern beschlossen werde. Es sei zudem noch
keineswegs klar, ob und zu welchen Konditionen die neue Gesellschaft und damit
die AGL im Bieterverfahren zum Erfolg komme. Dies werde man über
Wirtschaftsausschuss und Verwaltungsausschuss erfahren, wenn der Zuschlag
erfolgt sei und die Finanzierung stehe. Erster Stadtrat KOCH verweist auf den Standardkommentar zur NGO von Robert
Thiele, der als vormaliger Referent im Innenministerium den Gesetzgebungsprozeß
der NGO seit vielen Jahren begleitet habe und auch die Hintergrunddiskussionen
zu den einzelnen Vorschriften kenne. Zum Zeitpunkt der ersten Aufnahme von
Vorschriften über Gesellschaftsgründungen in die NGO habe man sich über
Tochter- und Enkelgesellschaften noch nicht so viele Gedanken gemacht, wie
heutzutage, sondern sich mit grundsätzlichen Fragen befasst. In der Folge sei
eine Vielzahl begleitender Gesetze entstanden, wie etwa das Gesetz über
interkommunale Zusammenarbeit und über Zweckverbände. In der letzten Novelle
zum Gemeindewirtschaftsrecht habe man die genannten Tochter- und
Enkelgesellschaften als rechtliche Tatsache erkannt, allerdings in die NGO nur
Pflichten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, Anzeigepflichten an die
Kommunalaufsicht und weitere materielle Voraussetzungen aufgenommen. Bei den
verfahrensrechtlichen Zuständigkeiten habe das Land Niedersachsen sich nicht in
das bundesrechtliche Gesellschaftsrecht einmischen wollen und argumentiert,
dass der Rat sich mit der Gründung einer Gesellschaft von seiner originären
Zuständigkeit entfernt und impliziert habe, dass auch die grundsätzliche
Zustimmung für weitere Aktivitäten erteilt werde – zu denen auch die
Gründung von Tochtergesellschaften gehöre – ohne dass es dazu eines
erneuten Ratsbeschlusses bedürfe. Die Einflussnahme des Rates sei durch die
Entsendung von Mitgliedern in die Beschlussgremien der Gesellschaften jederzeit
gegeben. Das Gesetz drücke sich allerdings in der Tat im § 40 NGO nicht
sonderlich deutlich aus. Ratsherr SRUGIS dankt für die rechtliche Aufklärung. Seine Fraktion begrüße
ausdrücklich die Gründung der Gesellschaft. Die finanziellen Notwendigkeiten,
die auf die neue Gesellschaft zukommen, könnten mit der e.on Avacon als Partner
am besten gelöst werden. Die von den Grünen vorgeschlagenen Partner kämen nicht
in Frage, die Sparkasse aus satzungsrechtlichen Gründen, die LüWoBau nicht, da
sie einen Kredit aufnehmen müsste, der dann zu Lasten der Mieter ginge, denen
man so etwas doch nicht allen Ernstes zumuten könne. Das wichtigste Argument
aber sei die technisch-fachliche Erfahrung der e.on Avacon, zudem habe sich die
langjährige Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Avacon gut bewährt. Man
könne die Avacon quasi als Stadtwerke bezeichnen, sie sicherten rund 180
Arbeits- und Ausbildungsplätze, auch diesen Faktor dürfe man nicht
vernachlässigen. Die Mehrheit der Anteile an der neuen Gesellschaft liege bei
der AGL, wodurch die Stadt über Weisungsrechte des Verwaltungsausschusses
durchaus die Möglichkeit eines Durchgriffes auf die Entscheidungen habe, zumal
die wesentlichen Entscheidungen in der Gesellschaft mit einfacher Mehrheit
gefällt würden. Dies sollten auch jene bedenken, die dem Grunde nach gegen eine
Übertragung der Straßenbeleuchtung seien. Über die Finanzierung der Luna GmbH
als juristischer Person hätten die Gesellschafter zu gegebener Zeit zu beraten,
es sei taktisch unklug, im laufenden Verfahren den Mitbewerbern die
Finanzierungsplanung offen zu legen. Ratsherr REINECKE ergänzt, dass man nicht außer Acht lassen dürfe, dass die
Entscheidung, sich an solchen Ausschreibungen zu beteiligen und die Preise zu
kalkulieren, nicht nur aus rein wirtschaftlichen Erwägungen getroffen werden
könne. Es sei ein kluger taktischer Zug, die Luna GmbH zusammen mit der Avacon
zu gründen, da diese sich sehr genau überlegen werde, ob sie das Feld im
europaweiten Wettbewerb den Konkurrenzunternehmen überlassen oder vielmehr ganz
besondere Anstrengungen unternehmen werde, ein für Lüneburg attraktives Angebot
abzugeben. Zusätzlich über die Luna noch direkte Einflussmöglichkeiten in
Entscheidungen zu haben sei zudem sehr reizvoll. Er sei der Überzeugung, dass
mittelfristig auch diejenigen, die heute noch skeptisch seien, erkennen werden,
dass die Entscheidung für die Übertragung und für die Gründung der Gesellschaft
richtig sei. Beigeordneter BLANCK betont, dass seine Fraktion der Gesellschaftsgründung nicht
zustimmen werde, da es absurd sei, sich einerseits gegen den Verkauf der
Straßenbeleuchtung zu wenden, um sie dann andererseits wieder kaufen zu wollen.
Dies nur mit dem Unterschied, sie dann unnötigerweise in eine privatisierte
Wirtschaftsform gebracht zu haben. Man wolle ganz klar die Stromkonzerne nicht
in der Beteiligung haben, es gehe tatsächlich auch darum, Oligopole
aufzubrechen. Man halte die e.on Avacon an dieser Stelle für den absolut
ungeeigneten Partner. Strategisch möge dies schlau sein, wenn man aber das Ziel
habe, den Strommarkt zu entzerren und die Verflechtung städtischer
Gesellschaften zu verringern, dürfe man keine solche neue Allianz eingehen.
Intention der Gesellschaftsgründung sei es sicherlich, den Bürgerinnen und
Bürgern zu suggerieren, in gewisser Weise etwas ‚den Hut
aufzubehalten’. Jedoch sei auch der jetzt vorgeschlagene Weg nur eine
halbe Lösung, der man nicht zustimme. Er finde es bedauerlich, dass man das
Projekt des Verkaufs der Straßenbeleuchtung mit den Mitteln der kommunalen
Selbstverwaltung nicht stoppen könne. Oberbürgermeister MÄDGE weist auf die Stellungnahmen des Sparkassenverbandes
Niedersachsen und der Lüneburger Wohnungsbau GmbH hin, aus denen man ersehen
könne, dass die Umsetzung der Vorschläge aus dem Änderungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen aufgrund rechtlicher Schwierigkeiten unmöglich sei.
Vorgelegt habe man außerdem einen Brief des Betriebsrates der e.on Avacon
Lüneburg, in dem dieser seine Position offen lege. In der heutigen Diskussion
erscheine es so, als ob für Teile des Rates das Ergebnis des europaweiten
Ausschreibungsverfahrens, an dem man sich durch die Gründung der Luna GmbH
zunächst erst einmal beteiligen wolle, bereits feststehe. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der Fraktion DIE LINKE: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom
20.12.2007 zustimmend zur Kenntnis. (15) |
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