Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Beigeordneter
BLANCK erinnert
daran, dass seine Fraktion im September zu dem durchaus strittigen Thema des
Verkaufs der Straßenbeleuchtung einen regulären Antrag auf Durchführung einer
Bürgerbefragung gestellt habe. Dies stelle für den Rat ein gutes Instrument
dar, sich seiner eigenen Position zu vergewissern. Es wäre klug gewesen, eine
Bürgerbefragung einzuleiten, bevor über den möglichen Verkauf der
Straßenbeleuchtung beschlossen werde, daher habe man im November die
Feststellung der Dringlichkeit beantragt. Dieser Sicht habe sich die Mehrheit
des Rates jedoch nicht angeschlossen. Mittlerweile sei ein Bürgerbegehren in
Gang gesetzt worden. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten zwischenzeitlich
dieses Thema als für sich wichtig erkannt und wollten den verkauf der
Straßenbeleuchtung aktiv verhindern. Seither sei in der Öffentlichkeit mit
vielen Halbwahrheiten seitens der Verwaltung und der SPD-Fraktion gearbeitet
worden. So sei von der Pressestelle der Stadt unter anderem behauptet worden,
dass der Verkauf der Avacon-Aktien hunderte Arbeitsplätze bei der Kurmittel
GmbH gefährden würde, obgleich es dort gar nicht so viele Arbeitsplätze gebe.
Auf der anderen Seite sei ihm und anderen das Operieren mit Halbwahrheiten
vorgeworfen worden. Von der SPD-Fraktion sei der Versuch unternommen worden,
das Anliegen lächerlich zu machen, indem es als Wahlkampfgetöse der Grünen
abgetan worden sei. Die Öffentlichkeit jedoch erkenne durchaus die Problematik
und das Bürgerbegehren werde unter dem Strich zeigen, dass große Teile der
Lüneburger Bevölkerung mit dieser Politik nicht einverstanden seien. Er hätte
es sinnvoll gefunden, wenn der Rat sich getraut hätte, ein Instrument der
direkten Demokratie auch in Lüneburg zu nutzen und sich nicht hinter
irgendwelchen Pseudo-Notwendigkeiten zum Verkauf der Straßenbeleuchtung
verstecken würde. Ratsherr
SRUGIS bemängelt,
dass Ratsherr Blanck am Ergebnis des Antrages vom 27. September gar nicht
interessiert gewesen sei, sondern nur Emotionen für den Wahlkampf habe schüren
wollen. Am Wahlkampfstand seien Unterschriften gesammelt und ein
Erstwählerbrief mit der Liste sei verschickt worden. Wenn das kein Wahlkampf
sei, wisse er nicht, wie man ein solches Verhalten sonst bezeichnen solle. Das
Instrument des Bürgerbegehrens werde ausschließlich deshalb gefordert, weil
sich die Grünen im Rat nicht hätten durchsetzen können, daher halte er es für
missbräuchlich. Der Rat sei gewählt worden, um Entscheidungen zu fällen und
nicht die Verantwortung abzugeben, wenn man nicht weiter wisse. Das durch die
NGO legitimierte Bürgerbegehren sei sehr sparsam einzusetzen. Warum habe die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht schon in den Haushaltsberatungen 2006
einen Deckungsvorschlag für Mitteleinnahmen von vier Millionen Euro gemacht und
nicht schon damals plausibel dargestellt, wie die notwendigen Investitionen der
nächsten Jahre für die Straßenbeleuchtung finanziert werden sollen ? Warum
wolle man die Stadt dazu zwingen, im nicht zu erwartenden Falle, dass das
Bürgerbegehren Erfolg habe, zwei Jahre untätig zu bleiben ? Dadurch werde die
Situation in Lüneburg nicht besser. Herr Blanck habe beim Bürgerbegehren
gemerkt, wie sehr es auf die Fragestellung ankomme, die Frage im Antrag weiche
nämlich von der an die Bürger gestellten Frage ab. Je nach der Fragestellung
bekomme man das Ergebnis, welches man sich wünsche. Die Begründung der
Finanzierung sei eindeutig eine Irreführung des Bürgers, es sei wiederholt
dargestellt worden, dass das Problem mit dem Verkauf von Avacon-Aktien nicht
sinnvoll gelöst werden könne. Er erinnere daran, dass es sich um vinkulierte
Namensaktien handle, zudem müsse man nicht für vier, sondern aufgrund der
Steuerpflicht für mindestens acht Millionen Euro Aktien verkaufen. Ferner müsse
man die Kredittilgung und den Renditeverzicht berücksichtigen, mit der Folge
einer Erhöhung der Zuschüsse seitens der Stadt an das SaLü oder der Erhöhung
der Eintrittspreise. Die Behauptung, das Problem durch den Verkauf der Anteile
der LüWoBau zu lösen, sei ebenfalls unrealistisch. Diese Fakten zu nennen,
gehöre ebenfalls zur Aufklärung der Bürger. Bei ihrer neuesten Idee, die
Sparkasse könne sich beteiligen, wüssten auch die Grünen ganz genau, dass das
nicht satzungsgemäß sei. Eine Bürgerbefragung, bei der letztlich 25 % der
Bürger zustimmen müssten, garantiere auch nicht eine Entscheidung für das
Allgemeinwohl. Der Bürger wäge für sich die persönlichen Vor- und Nachteile ab,
das sei beim Lampenverkauf kaum möglich. Die Abstimmung erfolge aufgrund
subjektiver Einschätzung, da die Grünen dem Bürger keine objektive
Informationen lieferten. Ratsherr
LUTHS stellt die
Frage nach der Grundlage für eine Bürgerbefragung. Die NGO sehe dieses
Instrument zwar vor, fordere aber eine Satzung, in der geregelt werde, nach
welchen Kriterien eine Bürgerbefragung zu erfolgen habe. Eine solche Satzung
gebe es in Lüneburg nicht. Es sehe im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
ebenfalls reinen Populismus für die Landtagswahl. Er schätze alle Ratsmitglieder
als kompetent genug ein, über den Verkauf zu entscheiden. Das habe man getan
und damit einen guten Weg beschritten. Ratsherr
RIECHEY wundert
sich über das Argument einer fehlenden Satzung, seit September habe die
Verwaltung genügend Zeit gehabt, einen Vorschlag für eine solche Satzung zu
machen. Die Befragung hätte man zeitgleich mit der Landtagswahl durchführen
können, so dass noch nicht einmal Zusatzkosten entstanden wären. Es wäre ein
guter Vorschlag gewesen, die Lüneburger selbst über diese Angelegenheit
entscheiden zu lassen. Nun gebe es eine Unterschriftensammlung, die ihm
Bauchschmerzen bereite, weil der Finanzierungsvorschlag leider völlig jenseits
von Gut und Böse liege. Er wolle weder vier Millionen an Avacon-Aktien, noch
Anteile an der LüWoBau verkaufen. In der Sache aber habe die Linke schon immer
gesagt, dass man die Lampen nicht verkaufen solle. Wenn die anderen Fraktionen
meinten, hiermit Mehrheiten zu gewinnen, könnten sich die Grünen und die Linken
nur freuen, dazu müsse man sich nur die jüngsten Wahlergebnisse in der Stadt
Lüneburg ansehen. Mit einer solchen Politik unterstütze man die Grünen und die
Linken. Er fordere den Rat eindringlich auf, heute zumindest zu beschließen,
die Verwaltung zu beauftragen, eine Satzung für Bürgerbefragungen zu erarbeiten
und in der nächsten Ratssitzung vorzustellen. Damit hätte man für die Zukunft
einen konkreten Handlungsleitfaden, wie man mit solchen Fragen umgehen könne.
Er wolle alle Instrumente stärken, die dazu beitragen könnten, die Lüneburger
Lampen in öffentlicher Hand zu behalten. Ratsherr
REINECKE hält
entgegen, dass der Stimmenzuwachs von Grünen und Linken genau darauf
zurückgeführt werden könne, dass es ihnen gelungen sei, die Ängste der
Bevölkerung zu schüren und ein nicht vorhandenes Füllhorn anzukündigen. Es sei
selbstverständlich, dass viele Bürger auf diese falschen und populistischen
Ankündigungen zunehmend hereinfielen. Seine Fraktion freue sich, dass die
Mehrheit im Rat nach wie vor die Demokratie unterstütze und er folge den Ausführungen
von Ratsherrn Srugis, dass die Mitglieder des Rates gerade dafür gewählt worden
seien, als Vertreter der Bürger Entscheidungen zu treffen. Der Beschluss über
den Verkauf der Straßenbeleuchtung sei 2006 gefallen, daran habe sich seither
nichts geändert. Während Grüne und Linke im Rat säßen, um ihre Anteile an
Wählerstimmen zu erhöhen, säßen die anderen Fraktionen hier, um das Beste für
die Stadt zu machen. Das Beste für die Stadt sei, gutes Licht zu günstigen
Preisen und unter besten Umweltbedingungen zu schaffen. Dafür seien die
Ratsmitglieder gewählt. Man wolle eine vertragliche Lösung finden, die
größtmögliche Einflussmöglichkeiten biete und die es erlaube, Licht einzukaufen
für eine helle und lebendige Stadt zu möglichst günstigen Preisen. Wenn jemand
den Eindruck erwecken wolle, dass eine andere Handhabung des Problems dazu
führen könne, die Oligopole der Stromindustrie zu brechen, dann sei dies ein
Irrglaube. Momentan sei ein sehr günstiger Zeitpunkt, einen solchen Vertrag
abzuschließen. Dazu sei der Rat da, daher gebe es für eine Bürgerbefragung
keine Veranlassung. Beigeordneter
MEIßNER moniert,
dass die Vorgehensweise des Beigeordneten Blanck bezüglich der Avacon-Aktien
pharisäerhaft sei. Herr Blanck sitze mit ihm gemeinsam im Aufsichtsrat des
Kurzentrums, beschließe dort den Wirtschaftsbericht und sei nie auf die Idee
gekommen, dort den Antrag zu stellen, die Avacon-Aktien zu verkaufen. Dort habe
er nämlich erkannt, dass das keinen Sinn mache, da man seit 1998 etwa 34,5
Millionen Euro an Dividende eingenommen habe. Geld, das dazu genutzt worden
sei, das SaLü auszubauen und zu modernisieren und das man gebraucht habe, um
die für sich genommen defizitären, jedoch sozialen Eintrittspreise zu halten.
An dieser Stelle jetzt mit dem Verkauf zu argumentieren bedeute, den Leuten
Sand in die Augen zu streuen. Ratsherr
NEUBAUER empfiehlt
Ratsherrn Riechey, noch einmal in seine Lehrbücher zum Thema Eigentumsrechte zu
schauen, da er ständig vom Lampenverkauf spreche Als Diplomökonom sollte er
jedoch genau wissen, dass von den vier so genannten property rights drei bei
der Stadt verblieben und daher weder ökonomisch noch juristisch von einem
Lampenverkauf gesprochen werden könne. Beigeordneter
BLANCK erklärt,
dass Avacon-Aktien mit der Bürgerbefragung absolut nichts zu tun hätten,
sondern im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren stünden. Heute werde jedoch über
die Bürgerbefragung diskutiert, die man zuvor habe durchführen wollen. Es gehe
einzig darum, ob der Rat bereit sei, die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu
fragen, ob die Straßenbeleuchtung verkauft werden solle oder nicht.
Voraussetzung für dieses Geschäft sei der Eigentumsübergang, da es sich
ansonsten um ein Leasinggeschäft handeln würde. Was tatsächlich stattfinde, sei
also ein Verkauf, das stünde so im Übrigen auch in diversen früheren Vorlagen
der Verwaltung. Im Antrag gehe es um eine ganz einfache demokratische
Entscheidung, die offenbar in weiten Teilen der Bevölkerung anders gesehen
werde, als von der Mehrheitsgruppe im Rat. Vor eineinhalb Jahren habe man auf
der Homepage der FDP noch eine Stellungnahme zu diesem Thema lesen können, in
der die Planungen der Verwaltung als Humbug bezeichnet worden seien, daher
solle man sich an der Stelle etwas zurückhalten. Es wäre ein großes Signal in
Sachen Meinungsfreiheit gewesen, zu gegebener Zeit über den Antrag seiner
Fraktion zu befinden und zu sagen, man traue es den Bürgerinnen und Bürgern zu,
selbst zu entscheiden, ob ein Verkauf sinnvoll sei oder nicht. Natürlich hätte
auch die Verwaltung längst eine Satzung für eine Bürgerbefragung erarbeitet,
wenn der Antrag von der Gruppe SPD/CDU gestellt worden wäre. Dass dies hier
nicht geschehen sei, habe sicherlich nicht an den mangelnden Kapazitäten
gelegen, sondern daran, dass es politisch ohnehin nicht gewollt sei. Erster
Stadtrat KOCH
erläutert, dass der von Ratsherrn Riechey vorgelegte Änderungsantrag kein
solcher sei. Die Frage sei, ob der Gegenstand eine inhaltliche Fortführung,
Erweiterung oder Abänderung des bisherigen Antrages darstelle, oder ob es sich
um einen neuen Gegenstand handle. Er erinnere daran, dass man über den
vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon einmal gesprochen
habe, seinerzeit zu der Frage nach der Dringlichkeit. Die Dringlichkeit sei
damals verneint worden, unter anderem weil eben die erforderliche Satzung
fehlte. Er habe in jener Diskussion auch die Möglichkeit erläutert, einen
Antrag für eine Satzung zu stellen, wie sie nun gewünscht werde. Das sei
daraufhin aber nicht geschehen. Eine solche Satzung setze nicht die Diskussion
um die beantragte Bürgerbefragung zur Straßenbeleuchtung fort, sie stelle
vielmehr eine allgemeine Verfahrenssatzung dar und gelte für alle erdenklichen
Themen. Die Satzung stehe nur in lockerem Zusammenhang mit dem Thema einer
Befragung zur Straßenbeleuchtung, auf den sich die Mitglieder des Rates zur
heutigen Sitzung vorbereitet hätten. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der
Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE ab. (01/R,
V) |
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