Bürgerinformationssystem

Auszug - Bürgerbefragung zum Verkauf der Straßenbeleuchtung (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.09.2007)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 8.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 31.01.2008    
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2650/07 Bürgerbefragung zum Verkauf der Straßenbeleuchtung (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.09.2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK erinnert daran, dass seine Fraktion im September zu dem durchaus strittigen Thema des Verkaufs der Straßenbeleuchtung einen regulären Antrag auf Durchführung einer Bürgerbefragung gestellt habe. Dies stelle für den Rat ein gutes Instrument dar, sich seiner eigenen Position zu vergewissern. Es wäre klug gewesen, eine Bürgerbefragung einzuleiten, bevor über den möglichen Verkauf der Straßenbeleuchtung beschlossen werde, daher habe man im November die Feststellung der Dringlichkeit beantragt. Dieser Sicht habe sich die Mehrheit des Rates jedoch nicht angeschlossen. Mittlerweile sei ein Bürgerbegehren in Gang gesetzt worden. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten zwischenzeitlich dieses Thema als für sich wichtig erkannt und wollten den verkauf der Straßenbeleuchtung aktiv verhindern. Seither sei in der Öffentlichkeit mit vielen Halbwahrheiten seitens der Verwaltung und der SPD-Fraktion gearbeitet worden. So sei von der Pressestelle der Stadt unter anderem behauptet worden, dass der Verkauf der Avacon-Aktien hunderte Arbeitsplätze bei der Kurmittel GmbH gefährden würde, obgleich es dort gar nicht so viele Arbeitsplätze gebe. Auf der anderen Seite sei ihm und anderen das Operieren mit Halbwahrheiten vorgeworfen worden. Von der SPD-Fraktion sei der Versuch unternommen worden, das Anliegen lächerlich zu machen, indem es als Wahlkampfgetöse der Grünen abgetan worden sei. Die Öffentlichkeit jedoch erkenne durchaus die Problematik und das Bürgerbegehren werde unter dem Strich zeigen, dass große Teile der Lüneburger Bevölkerung mit dieser Politik nicht einverstanden seien. Er hätte es sinnvoll gefunden, wenn der Rat sich getraut hätte, ein Instrument der direkten Demokratie auch in Lüneburg zu nutzen und sich nicht hinter irgendwelchen Pseudo-Notwendigkeiten zum Verkauf der Straßenbeleuchtung verstecken würde.

 

Ratsherr SRUGIS bemängelt, dass Ratsherr Blanck am Ergebnis des Antrages vom 27. September gar nicht interessiert gewesen sei, sondern nur Emotionen für den Wahlkampf habe schüren wollen. Am Wahlkampfstand seien Unterschriften gesammelt und ein Erstwählerbrief mit der Liste sei verschickt worden. Wenn das kein Wahlkampf sei, wisse er nicht, wie man ein solches Verhalten sonst bezeichnen solle. Das Instrument des Bürgerbegehrens werde ausschließlich deshalb gefordert, weil sich die Grünen im Rat nicht hätten durchsetzen können, daher halte er es für missbräuchlich. Der Rat sei gewählt worden, um Entscheidungen zu fällen und nicht die Verantwortung abzugeben, wenn man nicht weiter wisse. Das durch die NGO legitimierte Bürgerbegehren sei sehr sparsam einzusetzen. Warum habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht schon in den Haushaltsberatungen 2006 einen Deckungsvorschlag für Mitteleinnahmen von vier Millionen Euro gemacht und nicht schon damals plausibel dargestellt, wie die notwendigen Investitionen der nächsten Jahre für die Straßenbeleuchtung finanziert werden sollen ? Warum wolle man die Stadt dazu zwingen, im nicht zu erwartenden Falle, dass das Bürgerbegehren Erfolg habe, zwei Jahre untätig zu bleiben ? Dadurch werde die Situation in Lüneburg nicht besser. Herr Blanck habe beim Bürgerbegehren gemerkt, wie sehr es auf die Fragestellung ankomme, die Frage im Antrag weiche nämlich von der an die Bürger gestellten Frage ab. Je nach der Fragestellung bekomme man das Ergebnis, welches man sich wünsche. Die Begründung der Finanzierung sei eindeutig eine Irreführung des Bürgers, es sei wiederholt dargestellt worden, dass das Problem mit dem Verkauf von Avacon-Aktien nicht sinnvoll gelöst werden könne. Er erinnere daran, dass es sich um vinkulierte Namensaktien handle, zudem müsse man nicht für vier, sondern aufgrund der Steuerpflicht für mindestens acht Millionen Euro Aktien verkaufen. Ferner müsse man die Kredittilgung und den Renditeverzicht berücksichtigen, mit der Folge einer Erhöhung der Zuschüsse seitens der Stadt an das SaLü oder der Erhöhung der Eintrittspreise. Die Behauptung, das Problem durch den Verkauf der Anteile der LüWoBau zu lösen, sei ebenfalls unrealistisch. Diese Fakten zu nennen, gehöre ebenfalls zur Aufklärung der Bürger. Bei ihrer neuesten Idee, die Sparkasse könne sich beteiligen, wüssten auch die Grünen ganz genau, dass das nicht satzungsgemäß sei. Eine Bürgerbefragung, bei der letztlich 25 % der Bürger zustimmen müssten, garantiere auch nicht eine Entscheidung für das Allgemeinwohl. Der Bürger wäge für sich die persönlichen Vor- und Nachteile ab, das sei beim Lampenverkauf kaum möglich. Die Abstimmung erfolge aufgrund subjektiver Einschätzung, da die Grünen dem Bürger keine objektive Informationen lieferten.

 

Ratsherr LUTHS stellt die Frage nach der Grundlage für eine Bürgerbefragung. Die NGO sehe dieses Instrument zwar vor, fordere aber eine Satzung, in der geregelt werde, nach welchen Kriterien eine Bürgerbefragung zu erfolgen habe. Eine solche Satzung gebe es in Lüneburg nicht. Es sehe im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls reinen Populismus für die Landtagswahl. Er schätze alle Ratsmitglieder als kompetent genug ein, über den Verkauf zu entscheiden. Das habe man getan und damit einen guten Weg beschritten.

 

Ratsherr RIECHEY wundert sich über das Argument einer fehlenden Satzung, seit September habe die Verwaltung genügend Zeit gehabt, einen Vorschlag für eine solche Satzung zu machen. Die Befragung hätte man zeitgleich mit der Landtagswahl durchführen können, so dass noch nicht einmal Zusatzkosten entstanden wären. Es wäre ein guter Vorschlag gewesen, die Lüneburger selbst über diese Angelegenheit entscheiden zu lassen. Nun gebe es eine Unterschriftensammlung, die ihm Bauchschmerzen bereite, weil der Finanzierungsvorschlag leider völlig jenseits von Gut und Böse liege. Er wolle weder vier Millionen an Avacon-Aktien, noch Anteile an der LüWoBau verkaufen. In der Sache aber habe die Linke schon immer gesagt, dass man die Lampen nicht verkaufen solle. Wenn die anderen Fraktionen meinten, hiermit Mehrheiten zu gewinnen, könnten sich die Grünen und die Linken nur freuen, dazu müsse man sich nur die jüngsten Wahlergebnisse in der Stadt Lüneburg ansehen. Mit einer solchen Politik unterstütze man die Grünen und die Linken. Er fordere den Rat eindringlich auf, heute zumindest zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Satzung für Bürgerbefragungen zu erarbeiten und in der nächsten Ratssitzung vorzustellen. Damit hätte man für die Zukunft einen konkreten Handlungsleitfaden, wie man mit solchen Fragen umgehen könne. Er wolle alle Instrumente stärken, die dazu beitragen könnten, die Lüneburger Lampen in öffentlicher Hand zu behalten.

 

Ratsherr REINECKE hält entgegen, dass der Stimmenzuwachs von Grünen und Linken genau darauf zurückgeführt werden könne, dass es ihnen gelungen sei, die Ängste der Bevölkerung zu schüren und ein nicht vorhandenes Füllhorn anzukündigen. Es sei selbstverständlich, dass viele Bürger auf diese falschen und populistischen Ankündigungen zunehmend hereinfielen. Seine Fraktion freue sich, dass die Mehrheit im Rat nach wie vor die Demokratie unterstütze und er folge den Ausführungen von Ratsherrn Srugis, dass die Mitglieder des Rates gerade dafür gewählt worden seien, als Vertreter der Bürger Entscheidungen zu treffen. Der Beschluss über den Verkauf der Straßenbeleuchtung sei 2006 gefallen, daran habe sich seither nichts geändert. Während Grüne und Linke im Rat säßen, um ihre Anteile an Wählerstimmen zu erhöhen, säßen die anderen Fraktionen hier, um das Beste für die Stadt zu machen. Das Beste für die Stadt sei, gutes Licht zu günstigen Preisen und unter besten Umweltbedingungen zu schaffen. Dafür seien die Ratsmitglieder gewählt. Man wolle eine vertragliche Lösung finden, die größtmögliche Einflussmöglichkeiten biete und die es erlaube, Licht einzukaufen für eine helle und lebendige Stadt zu möglichst günstigen Preisen. Wenn jemand den Eindruck erwecken wolle, dass eine andere Handhabung des Problems dazu führen könne, die Oligopole der Stromindustrie zu brechen, dann sei dies ein Irrglaube. Momentan sei ein sehr günstiger Zeitpunkt, einen solchen Vertrag abzuschließen. Dazu sei der Rat da, daher gebe es für eine Bürgerbefragung keine Veranlassung.

 

Beigeordneter MEIßNER moniert, dass die Vorgehensweise des Beigeordneten Blanck bezüglich der Avacon-Aktien pharisäerhaft sei. Herr Blanck sitze mit ihm gemeinsam im Aufsichtsrat des Kurzentrums, beschließe dort den Wirtschaftsbericht und sei nie auf die Idee gekommen, dort den Antrag zu stellen, die Avacon-Aktien zu verkaufen. Dort habe er nämlich erkannt, dass das keinen Sinn mache, da man seit 1998 etwa 34,5 Millionen Euro an Dividende eingenommen habe. Geld, das dazu genutzt worden sei, das SaLü auszubauen und zu modernisieren und das man gebraucht habe, um die für sich genommen defizitären, jedoch sozialen Eintrittspreise zu halten. An dieser Stelle jetzt mit dem Verkauf zu argumentieren bedeute, den Leuten Sand in die Augen zu streuen.

 

Ratsherr NEUBAUER empfiehlt Ratsherrn Riechey, noch einmal in seine Lehrbücher zum Thema Eigentumsrechte zu schauen, da er ständig vom Lampenverkauf spreche Als Diplomökonom sollte er jedoch genau wissen, dass von den vier so genannten property rights drei bei der Stadt verblieben und daher weder ökonomisch noch juristisch von einem Lampenverkauf gesprochen werden könne.

 

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass Avacon-Aktien mit der Bürgerbefragung absolut nichts zu tun hätten, sondern im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren stünden. Heute werde jedoch über die Bürgerbefragung diskutiert, die man zuvor habe durchführen wollen. Es gehe einzig darum, ob der Rat bereit sei, die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu fragen, ob die Straßenbeleuchtung verkauft werden solle oder nicht. Voraussetzung für dieses Geschäft sei der Eigentumsübergang, da es sich ansonsten um ein Leasinggeschäft handeln würde. Was tatsächlich stattfinde, sei also ein Verkauf, das stünde so im Übrigen auch in diversen früheren Vorlagen der Verwaltung. Im Antrag gehe es um eine ganz einfache demokratische Entscheidung, die offenbar in weiten Teilen der Bevölkerung anders gesehen werde, als von der Mehrheitsgruppe im Rat. Vor eineinhalb Jahren habe man auf der Homepage der FDP noch eine Stellungnahme zu diesem Thema lesen können, in der die Planungen der Verwaltung als Humbug bezeichnet worden seien, daher solle man sich an der Stelle etwas zurückhalten. Es wäre ein großes Signal in Sachen Meinungsfreiheit gewesen, zu gegebener Zeit über den Antrag seiner Fraktion zu befinden und zu sagen, man traue es den Bürgerinnen und Bürgern zu, selbst zu entscheiden, ob ein Verkauf sinnvoll sei oder nicht. Natürlich hätte auch die Verwaltung längst eine Satzung für eine Bürgerbefragung erarbeitet, wenn der Antrag von der Gruppe SPD/CDU gestellt worden wäre. Dass dies hier nicht geschehen sei, habe sicherlich nicht an den mangelnden Kapazitäten gelegen, sondern daran, dass es politisch ohnehin nicht gewollt sei.

 

Erster Stadtrat KOCH erläutert, dass der von Ratsherrn Riechey vorgelegte Änderungsantrag kein solcher sei. Die Frage sei, ob der Gegenstand eine inhaltliche Fortführung, Erweiterung oder Abänderung des bisherigen Antrages darstelle, oder ob es sich um einen neuen Gegenstand handle. Er erinnere daran, dass man über den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon einmal gesprochen habe, seinerzeit zu der Frage nach der Dringlichkeit. Die Dringlichkeit sei damals verneint worden, unter anderem weil eben die erforderliche Satzung fehlte. Er habe in jener Diskussion auch die Möglichkeit erläutert, einen Antrag für eine Satzung zu stellen, wie sie nun gewünscht werde. Das sei daraufhin aber nicht geschehen. Eine solche Satzung setze nicht die Diskussion um die beantragte Bürgerbefragung zur Straßenbeleuchtung fort, sie stelle vielmehr eine allgemeine Verfahrenssatzung dar und gelte für alle erdenklichen Themen. Die Satzung stehe nur in lockerem Zusammenhang mit dem Thema einer Befragung zur Straßenbeleuchtung, auf den sich die Mitglieder des Rates zur heutigen Sitzung vorbereitet hätten.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE  ab.

 

(01/R, V)