Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
antwortet, dass im Sommer vergangenen Jahres sich die Beschwerden über die
Gebühren insbesondere bei Beglaubigungen von Abiturzeugnissen im Bürgeramt
gehäuft hätten. Entsprechend der allgemeinen Gebührenordnung wurden vier Euro
pro Seite genommen, zuzüglich sechzig Cent für die Anfertigung einer Fotokopie.
Aufgrund der allgemeinen Beschwerdelage, die sich vor allem daraus ergeben
habe, dass Abiturzeugnisse aus einem beidseitig beschriebenen DINA3-Blatt und
folglich vier kopierten Seiten im Format DINA4 bestehen, wodurch relativ hohe
Beträge bei den Beglaubigungen zustande gekommen seien, habe man die Gebühren
bereits angepasst. Im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen,
die auch die Verwaltung einzuhalten habe, werde seit dem 1. Januar für die
erste Seite weiterhin ein Betrag von vier Euro bereits einschließlich der
Kopierkosten erhoben, für jede weitere Seite zwei Euro. Damit bewege man sich
im gesetzlich vorgegeben Rahmen, der zwei bis acht Euro vorsehe, im unteren
Bereich. Die erhöhte Gebühr für die erste Seite ergebe sich daraus, dass dort
der Beglaubigungsvermerk gesetzt werden müsse. Auf
Nachfrage von Ratsherrn RIECHEY ergänzt Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS, dass die Beglaubigung selbst erstellter Kopien teurer sei,
da in diesen Fällen der Mitarbeiter im Bürgeramt die Kopie Buchstabe für
Buchstabe mit dem Original vergleichen müsse, wodurch natürlich ein bedeutend
höherer Aufwand entstehe. Dafür werde auch in Zukunft eine erhöhte Gebühr
erhoben werden müssen. Die beschwerdeführenden Bürger seien über die
Veränderungen informiert worden. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (33) |
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