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Auszug - Gebühren des Bürgeramtes (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19.09.2007, eingegangen am 20.09.2007)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 7.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.01.2008    
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2558/07 Gebühren des Bürgeramtes (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19.09.2007, eingegangen am 20.09.2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 33 - Bürger- und Migrationsservice
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS antwortet, dass im Sommer vergangenen Jahres sich die Beschwerden über die Gebühren insbesondere bei Beglaubigungen von Abiturzeugnissen im Bürgeramt gehäuft hätten. Entsprechend der allgemeinen Gebührenordnung wurden vier Euro pro Seite genommen, zuzüglich sechzig Cent für die Anfertigung einer Fotokopie. Aufgrund der allgemeinen Beschwerdelage, die sich vor allem daraus ergeben habe, dass Abiturzeugnisse aus einem beidseitig beschriebenen DINA3-Blatt und folglich vier kopierten Seiten im Format DINA4 bestehen, wodurch relativ hohe Beträge bei den Beglaubigungen zustande gekommen seien, habe man die Gebühren bereits angepasst. Im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, die auch die Verwaltung einzuhalten habe, werde seit dem 1. Januar für die erste Seite weiterhin ein Betrag von vier Euro bereits einschließlich der Kopierkosten erhoben, für jede weitere Seite zwei Euro. Damit bewege man sich im gesetzlich vorgegeben Rahmen, der zwei bis acht Euro vorsehe, im unteren Bereich. Die erhöhte Gebühr für die erste Seite ergebe sich daraus, dass dort der Beglaubigungsvermerk gesetzt werden müsse.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn RIECHEY ergänzt Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS, dass die Beglaubigung selbst erstellter Kopien teurer sei, da in diesen Fällen der Mitarbeiter im Bürgeramt die Kopie Buchstabe für Buchstabe mit dem Original vergleichen müsse, wodurch natürlich ein bedeutend höherer Aufwand entstehe. Dafür werde auch in Zukunft eine erhöhte Gebühr erhoben werden müssen. Die beschwerdeführenden Bürger seien über die Veränderungen informiert worden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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