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Beratungsinhalt: Erster
Stadtrat KOCH
erinnert daran, dass es zur Zeit der Formulierung der Anfrage eine intensive
Diskussion auf Landesebene über die vorgestellten Berichte des medizinischen Dienstes
der Krankenversicherungen Niedersachsen und Bremen (MDKN) gegeben habe. Es sei
eingehend geprüft worden, dass die Anfrage so, wie sie gestellt worden sei,
nicht im Detail beantwortet werden könne. Die medizinisch-fachliche Überprüfung
der Pflegeeinrichtungen sei nicht durch die Stadt Lüneburg erfolgt, sondern
durch den MDKN. Dieser Dienst weise in den Fällen, in denen man als
Heimaufsicht Kenntnis von einer Begehung bzw. Prüfung einer Einrichtung
erhalten habe, darauf hin, dass der Empfänger der Daten aus den
Qualitätsprüfungen zur Verschwiegenheit verpflichtet sei. Das habe seinen Grund
darin, dass die Einrichtungen miteinander im Wettbewerb stünden. In einer
Presseerklärung zum Qualitätsbericht 2006 der MDKN sei wiederum gesagt worden,
dass die Offenlegung der Prüfergebnisse ein wichtiger Schritt zu mehr
Transparenz und Verbraucherschutz wären. Das Sozialministerium sei zwar ebenfalls
der Meinung, man könne an dieser Rechtslage etwas verändern, derzeit sei eine
Veröffentlichung aus rechtlichen Gründen aber noch nicht möglich. Der Bericht
sei in seinem allgemeinen Teil im Internet im Volltext einsehbar. Die
Ergebnisse einzelner Einrichtungen würden aus den genannten Gründen jedoch
nicht aufgeführt. Anbieten
könne er die regelmäßige Berichterstattung der Heimaufsicht über die Ergebnisse
ihrer Tätigkeit. Bislang werde die Tätigkeit der Heimaufsicht detailliert im
nicht öffentlichen Teil des Sozial- und Gesundheitsausschusses vorgestellt,
zuletzt in der Sitzung am 12.06.2006. Dieser Bericht werde nach dem Heimgesetz
alle zwei Jahre gefertigt, so dass der nächste Bericht im Sommer erstellt und
dem Sozialausschuss vorgelegt werde. Man suche derzeit nach einer geeigneten
Methode, die Erkenntnisse zu ganz konkreten Einrichtungen aus dem
Qualitätsbericht des MDKN weiter zu geben. Die Stadt versuche, die Qualität in
ihren Alten- und Pflegeeinrichtungen sehr hoch zu halten, was erfreulicherweise
auch gelinge. In die eigenen Begehungen und Gespräche der Heimaufsicht mit den
Einrichtungen werde auch der Seniorenbeirat – auf freiwilliger Basis der
Heimbetreiber – mit einbezogen,
dies habe sich sehr bewährt. Beigeordnete
SCHELLMANN weist
darauf hin, dass ihre Fraktion gar nicht erwartet habe, Details zu einzelnen
Heimen zu erfahren, wohl habe man aber gewünscht, pauschale Angaben zu
erhalten, wo es Nachholbedarf gebe, wie man darauf reagieren könne und wo etwas
verändert werden müsse. Erster
Stadtrat KOCH
entgegnet, dass die Fragestellung der FDP-Fraktion im Wortlaut sich auf
Detailangaben zu den dreizehn Pflegeeinrichtungen beziehe und dementsprechend
seine Antwort ausgefallen sei. Er weise ergänzend darauf hin, dass die vom MDKN
konkret geprüfte Pflegequalität nur ein Mosaikstein von vielen für die
Heimaufsicht sei zu der Frage, ob ein Heim sämtliche Anforderungen erfülle,
hierzu gehörten unter anderem auch die Zuverlässigkeit des Betreibers oder die
Qualität der Dienstleistungen. Für die Stadt Lüneburg als Heimaufsicht seien
die Berichte zur Pflegequalität erst dann interessant, wenn sie solch
gravierende Versäumnisse in der Pflege aufzeigten, dass einem Heimbetreiber die
Zuverlässigkeit abgesprochen werden müsste. Solche erheblichen Mängel habe es
in dem vorgelegten Bericht des MDKN nicht gegeben. Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (502) |
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