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Auszug - Ergebnisse aus dem "Bericht zu den Qualitätsprüfungen in der Pflege" (Anfrage der FDP-Fraktion vom 05.09.2007)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.01.2008    
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2542/07 Ergebnisse aus dem "Bericht zu den Qualitätsprüfungen in der Pflege" (Anfrage der FDP-Fraktion vom 05.09.2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachstelle 502 - Demografischer Wandel, Senioren
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat KOCH erinnert daran, dass es zur Zeit der Formulierung der Anfrage eine intensive Diskussion auf Landesebene über die vorgestellten Berichte des medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen Niedersachsen und Bremen (MDKN) gegeben habe. Es sei eingehend geprüft worden, dass die Anfrage so, wie sie gestellt worden sei, nicht im Detail beantwortet werden könne. Die medizinisch-fachliche Überprüfung der Pflegeeinrichtungen sei nicht durch die Stadt Lüneburg erfolgt, sondern durch den MDKN. Dieser Dienst weise in den Fällen, in denen man als Heimaufsicht Kenntnis von einer Begehung bzw. Prüfung einer Einrichtung erhalten habe, darauf hin, dass der Empfänger der Daten aus den Qualitätsprüfungen zur Verschwiegenheit verpflichtet sei. Das habe seinen Grund darin, dass die Einrichtungen miteinander im Wettbewerb stünden. In einer Presseerklärung zum Qualitätsbericht 2006 der MDKN sei wiederum gesagt worden, dass die Offenlegung der Prüfergebnisse ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz wären. Das Sozialministerium sei zwar ebenfalls der Meinung, man könne an dieser Rechtslage etwas verändern, derzeit sei eine Veröffentlichung aus rechtlichen Gründen aber noch nicht möglich. Der Bericht sei in seinem allgemeinen Teil im Internet im Volltext einsehbar. Die Ergebnisse einzelner Einrichtungen würden aus den genannten Gründen jedoch nicht aufgeführt.

Anbieten könne er die regelmäßige Berichterstattung der Heimaufsicht über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Bislang werde die Tätigkeit der Heimaufsicht detailliert im nicht öffentlichen Teil des Sozial- und Gesundheitsausschusses vorgestellt, zuletzt in der Sitzung am 12.06.2006. Dieser Bericht werde nach dem Heimgesetz alle zwei Jahre gefertigt, so dass der nächste Bericht im Sommer erstellt und dem Sozialausschuss vorgelegt werde. Man suche derzeit nach einer geeigneten Methode, die Erkenntnisse zu ganz konkreten Einrichtungen aus dem Qualitätsbericht des MDKN weiter zu geben. Die Stadt versuche, die Qualität in ihren Alten- und Pflegeeinrichtungen sehr hoch zu halten, was erfreulicherweise auch gelinge. In die eigenen Begehungen und Gespräche der Heimaufsicht mit den Einrichtungen werde auch der Seniorenbeirat – auf freiwilliger Basis der Heimbetreiber – mit  einbezogen, dies habe sich sehr bewährt.

 

Beigeordnete SCHELLMANN weist darauf hin, dass ihre Fraktion gar nicht erwartet habe, Details zu einzelnen Heimen zu erfahren, wohl habe man aber gewünscht, pauschale Angaben zu erhalten, wo es Nachholbedarf gebe, wie man darauf reagieren könne und wo etwas verändert werden müsse.

 

Erster Stadtrat KOCH entgegnet, dass die Fragestellung der FDP-Fraktion im Wortlaut sich auf Detailangaben zu den dreizehn Pflegeeinrichtungen beziehe und dementsprechend seine Antwort ausgefallen sei. Er weise ergänzend darauf hin, dass die vom MDKN konkret geprüfte Pflegequalität nur ein Mosaikstein von vielen für die Heimaufsicht sei zu der Frage, ob ein Heim sämtliche Anforderungen erfülle, hierzu gehörten unter anderem auch die Zuverlässigkeit des Betreibers oder die Qualität der Dienstleistungen. Für die Stadt Lüneburg als Heimaufsicht seien die Berichte zur Pflegequalität erst dann interessant, wenn sie solch gravierende Versäumnisse in der Pflege aufzeigten, dass einem Heimbetreiber die Zuverlässigkeit abgesprochen werden müsste. Solche erheblichen Mängel habe es in dem vorgelegten Bericht des MDKN nicht gegeben.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(502)