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Auszug - Aufgabenstellung und Besetzung des Familienbüros (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 31.10.2007)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 11.12.2007    
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Große Kommissionsstube
Ort: Rathaus
VO/2681/07 Aufgabenstellung und Besetzung des Familienbüros (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 31.10.2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Fraktion DIE LINKE
Federführend:09 - Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr KUNATH stellt den Antrag seiner Fraktion vor und führt ergänzend aus, dass andere Städte in Niedersachsen bereits die Stelle eines/r Schwulen- und Lesbenbeauftragten geschaffen hätten. In Hannover handle es sich dabei um eine Vollzeitkraft und einen Mitarbeiter auf Honorarbasis. Falls eine solche Stelle nicht vom Land gefördert werde, solle die Stadt Lüneburg eigenständig eine Stelle schaffen, um dadurch ihre Unterstützung für den Personenkreis der Schwulen und Lesben zu signalisieren. So genannte ‚Regenbogenfamilien’, die beispielsweise aus gleichgeschlechtlichen Eltern mit Kindern aus vorangegangenen heterosexuellen Beziehungen bestünden, gebe es auch in Lüneburg. Fragen zu Problemen aus dem Umfeld solcher Familien könnten nur von selbst homosexuellen oder lesbischen Berater/innen beantwortet werden.

 

Ratsfrau DR. PAHNKE und Ratsfrau RUDOLPH sehen keine wesentlichen Unterschiede zur Betreuung von Kindern aus heterosexuellen Familien, eine kompetente Beratung sei in Lüneburg vorhanden, eine Grenze zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Elternteilen sollte man im Sinne der Gleichstellung nicht ziehen.

 

Frau HOLSTE erläutert, dass die im Antrag gewünschte Aufgabe derzeit vom Förderprogramm des Landes für das FamilienBüro nicht vorgesehen werde. Eine spezielle Anfrage habe es im FamilienBüro bisher nicht gegeben, gleichwohl sei eine Beratung zu den grundlegenden Themen der Kinderbetreuung im Rahmen der allgemeinen Beratung möglich.

 

Ratsherr KUNATH verweist darauf, dass eine solche Beratung besser durch selbst Betroffenen vorgenommen werden könnte.

 

Frau AECHTER-WESTERHOFF legt dar, dass es unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich sei, den Bewerberkreis einer solchen Stelle auf gleichgeschlechtliche Bewerber/innen einzuschränken. Das AGG (Allg. Gleichbehandlungsgesetz) verbiete zwar eine Benachteiligung dieser Gruppe, gleichzeitig dürfe auch keine Bevorzugung erfolgen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE weist darauf hin, dass ein unmittelbarer Vergleich zwischen den Aufgabenstellungen und Anforderungen in Hannover und Lüneburg aufgrund der sehr unterschiedlichen Größe der Städte kaum möglich sei. Es stelle für Frau Holste kein Problem dar, sich bei einzelnen Anfragen durch Informationen in Hannover oder Berlin interkommunal beraten zu lassen.

 

Ratsfrau MAHLKE-VOß stellt fest, dass man die Entwicklung im Auge behalten sollte, auch wenn bisher kein Bedarf aufgetreten sei. Man müsse zunächst abwarten, ob eventuelle spätere Anfragen aufgrund der Vielzahl und Schwierigkeit nicht mehr vom FamilienBüro abgedeckt werden könnten.

 

Oberbürgermeister MÄDGE führt aus, dass die Beratung homosexueller Kinder eine Aufgabe der Erziehungsberatungsstelle des Landkreises sei und von dort abgedeckt werde. Frau Holste berate im Rahmen des FamilienBüros zu Fragen der Kinderbetreuung. Es könnten nicht alle denkbaren Beratungswünsche direkt durch die Stadt abgedeckt werden, es werde jedoch von Seiten der Stadt in vorhandene Beratungsangebote Dritter vermittelt.

 

Frau HOLSTE ergänzt, dass Lüneburg im Vergleich zu Hannover oder Hamburg zu klein sei, um alle Problemlagen vor Ort abdecken zu können. Sie habe schon früher in Fällen, in denen sie nicht unmittelbar selbst helfen oder beraten konnte, die Hilfesuchenden an Beratungsstellen in größeren Städten vermittelt. Die Nachfrage nach speziell gleichgeschlechtlichen Beratungen werde weiter beobachtet.

 

Ratsfrau DR. PAHNKE hält es für besser, die Integration zu fördern, statt ständig das Trennende herauszustellen.

 

Ratsherr KUNATH bedauert, dass er im Ausschuss nur ein Grundmandat habe und daher seinem Antrag nicht selbst zustimmen könne.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Gleichstellung lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich bei 1 Enthaltung von Ratsfrau Mahlke-Voß ab.

 

(56c)