Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsherr
KUNATH stellt den
Antrag seiner Fraktion vor und führt ergänzend aus, dass andere Städte in
Niedersachsen bereits die Stelle eines/r Schwulen- und Lesbenbeauftragten
geschaffen hätten. In Hannover handle es sich dabei um eine Vollzeitkraft und
einen Mitarbeiter auf Honorarbasis. Falls eine solche Stelle nicht vom Land
gefördert werde, solle die Stadt Lüneburg eigenständig eine Stelle schaffen, um
dadurch ihre Unterstützung für den Personenkreis der Schwulen und Lesben zu
signalisieren. So genannte ‚Regenbogenfamilien’, die beispielsweise
aus gleichgeschlechtlichen Eltern mit Kindern aus vorangegangenen
heterosexuellen Beziehungen bestünden, gebe es auch in Lüneburg. Fragen zu
Problemen aus dem Umfeld solcher Familien könnten nur von selbst homosexuellen oder
lesbischen Berater/innen beantwortet werden. Ratsfrau
DR. PAHNKE und Ratsfrau
RUDOLPH sehen keine wesentlichen Unterschiede zur Betreuung von Kindern aus
heterosexuellen Familien, eine kompetente Beratung sei in Lüneburg vorhanden,
eine Grenze zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Elternteilen
sollte man im Sinne der Gleichstellung nicht ziehen. Frau
HOLSTE erläutert,
dass die im Antrag gewünschte Aufgabe derzeit vom Förderprogramm des Landes für
das FamilienBüro nicht vorgesehen werde. Eine spezielle Anfrage habe es im
FamilienBüro bisher nicht gegeben, gleichwohl sei eine Beratung zu den
grundlegenden Themen der Kinderbetreuung im Rahmen der allgemeinen Beratung
möglich. Ratsherr
KUNATH verweist
darauf, dass eine solche Beratung besser durch selbst Betroffenen vorgenommen
werden könnte. Frau
AECHTER-WESTERHOFF legt
dar, dass es unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich sei, den Bewerberkreis
einer solchen Stelle auf gleichgeschlechtliche Bewerber/innen einzuschränken.
Das AGG (Allg. Gleichbehandlungsgesetz) verbiete zwar eine Benachteiligung
dieser Gruppe, gleichzeitig dürfe auch keine Bevorzugung erfolgen. Oberbürgermeister
MÄDGE weist darauf
hin, dass ein unmittelbarer Vergleich zwischen den Aufgabenstellungen und
Anforderungen in Hannover und Lüneburg aufgrund der sehr unterschiedlichen
Größe der Städte kaum möglich sei. Es stelle für Frau Holste kein Problem dar,
sich bei einzelnen Anfragen durch Informationen in Hannover oder Berlin
interkommunal beraten zu lassen. Ratsfrau
MAHLKE-VOß stellt
fest, dass man die Entwicklung im Auge behalten sollte, auch wenn bisher kein
Bedarf aufgetreten sei. Man müsse zunächst abwarten, ob eventuelle spätere
Anfragen aufgrund der Vielzahl und Schwierigkeit nicht mehr vom FamilienBüro
abgedeckt werden könnten. Oberbürgermeister
MÄDGE führt aus,
dass die Beratung homosexueller Kinder eine Aufgabe der
Erziehungsberatungsstelle des Landkreises sei und von dort abgedeckt werde.
Frau Holste berate im Rahmen des FamilienBüros zu Fragen der Kinderbetreuung.
Es könnten nicht alle denkbaren Beratungswünsche direkt durch die Stadt
abgedeckt werden, es werde jedoch von Seiten der Stadt in vorhandene
Beratungsangebote Dritter vermittelt. Frau
HOLSTE ergänzt,
dass Lüneburg im Vergleich zu Hannover oder Hamburg zu klein sei, um alle
Problemlagen vor Ort abdecken zu können. Sie habe schon früher in Fällen, in
denen sie nicht unmittelbar selbst helfen oder beraten konnte, die
Hilfesuchenden an Beratungsstellen in größeren Städten vermittelt. Die
Nachfrage nach speziell gleichgeschlechtlichen Beratungen werde weiter
beobachtet. Ratsfrau
DR. PAHNKE hält es
für besser, die Integration zu fördern, statt ständig das Trennende
herauszustellen. Ratsherr
KUNATH bedauert,
dass er im Ausschuss nur ein Grundmandat habe und daher seinem Antrag nicht
selbst zustimmen könne. Beschluss: Der
Ausschuss für Gleichstellung lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich
bei 1 Enthaltung von Ratsfrau Mahlke-Voß ab. (56c) |
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