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Auszug - Bericht der Gleichstellungsbeauftragten - Vorstellung von Frau Aechter-Westerhoff - aktueller Sachstand zum Zusammenarbeitsprojekt mit dem Landkreis - Überblick über den aktuellen Tätigkeitsbereich - Vorhaben 2008   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.12.2007    
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Große Kommissionsstube
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau MAHLKE-VOß erläutert nochmals die derzeitige Situation der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten bei der Stadt Lüneburg durch Frau Aechter-Westerhoff. Auf telefonische Nachfrage im Sozialministerium habe sie noch am heutigen Tage die Auskunft erhalten, dass dort eine Entscheidung über die geplante Tätigkeit von Frau Ullmann – in  Personalunion für Stadt und Landkreis die Aufgaben wahrzunehmen – noch immer nicht gefallen sei.

 

Frau AECHTER-WESTERHOFF stellt sich den Ausschussmitgliedern vor und geht kurz auf die Argumente der Stadt und auf die Bedenken des Sozialministeriums im Hinblick auf die gemeinsame Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten für Stadt und Landkreis ein. Bis zur Klärung nehme sie seit Juli 2007 die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten wahr, wobei allen Beteiligten klar sei, dass dies keine ideale, sondern nur eine Übergangslösung sei. Ihr aktuelles Tätigkeitsfeld umfasse die Beteiligung an Einstellungsverfahren, Beförderungen und weiteren personellen Entscheidungen. Die Frauenquote im Ausbildungsbereich liege bei der Stadt über fünfzig Prozent, auch der schnellen Wiedereingliederung von Müttern in den Arbeitsprozess und dem Anspruch auf Teilzeitarbeit werde regelmäßig entsprochen. Handlungsbedarf bestehe noch bei der Besetzung von Führungspositionen durch Frauen, wenngleich durch die hohe Frauenquote in den mittleren Positionen ein verstärktes Nachrücken zu erwarten sei. Hier gelte es, eine frühzeitige Förderung und Vorbereitung auf Führungsaufgaben zu schaffen und die Arbeit so zu gestalten, dass auch Führungspositionen in Teilzeitarbeit wahrgenommen werden können. Einen hohen Anteil ihrer Tätigkeit bildeten persönliche und telefonische Beratungen in vielschichtigen Einzelfällen, die häufig auch allgemeine arbeitsrechtliche Fragen tangierten.

Diese Aufgaben würden auch im Jahre 2008 fortgesetzt, ebenso die Zusammenarbeit und Unterstützung für die bereits angesprochene Europäische Frauenkonferenz.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert auf Nachfrage von Ratsfrau MAHLKE-VOß, dass die Rechtslage der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung durch Frau Ullmann nach Auffassung der Stadt eindeutig sei und man deshalb von einer positiven Entscheidung des Sozialministeriums ausgehe. Die für das Sozialministerium kritische Frage bestehe darin, ob jemand zwei Dienstherren haben könne, was jedoch im privaten Sektor gang und gebe sei. Hier dürfe es keine nachteiligen Sonderregelungen für den öffentlichen Bereich geben, zur Not müsse diese Frage auf dem Klagewege geklärt werden.

 

Frau AECHTER-WESTERHOFF weist darauf hin, dass vom Land generell die interkommunale Zusammenarbeit gefördert werde, daher sei die Argumentation des Sozialministeriums eher schwach.