Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsfrau
MAHLKE-VOß
erläutert nochmals die derzeitige Situation der kommissarischen Wahrnehmung der
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten bei der Stadt Lüneburg durch Frau
Aechter-Westerhoff. Auf telefonische Nachfrage im Sozialministerium habe sie
noch am heutigen Tage die Auskunft erhalten, dass dort eine Entscheidung über
die geplante Tätigkeit von Frau Ullmann – in Personalunion für Stadt und Landkreis die
Aufgaben wahrzunehmen – noch immer nicht gefallen sei. Frau
AECHTER-WESTERHOFF
stellt sich den Ausschussmitgliedern vor und geht kurz auf die Argumente der
Stadt und auf die Bedenken des Sozialministeriums im Hinblick auf die
gemeinsame Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten für Stadt und Landkreis
ein. Bis zur Klärung nehme sie seit Juli 2007 die Aufgaben der
Gleichstellungsbeauftragten wahr, wobei allen Beteiligten klar sei, dass dies
keine ideale, sondern nur eine Übergangslösung sei. Ihr aktuelles
Tätigkeitsfeld umfasse die Beteiligung an Einstellungsverfahren, Beförderungen
und weiteren personellen Entscheidungen. Die Frauenquote im Ausbildungsbereich
liege bei der Stadt über fünfzig Prozent, auch der schnellen
Wiedereingliederung von Müttern in den Arbeitsprozess und dem Anspruch auf
Teilzeitarbeit werde regelmäßig entsprochen. Handlungsbedarf bestehe noch bei
der Besetzung von Führungspositionen durch Frauen, wenngleich durch die hohe
Frauenquote in den mittleren Positionen ein verstärktes Nachrücken zu erwarten
sei. Hier gelte es, eine frühzeitige Förderung und Vorbereitung auf
Führungsaufgaben zu schaffen und die Arbeit so zu gestalten, dass auch
Führungspositionen in Teilzeitarbeit wahrgenommen werden können. Einen hohen
Anteil ihrer Tätigkeit bildeten persönliche und telefonische Beratungen in
vielschichtigen Einzelfällen, die häufig auch allgemeine arbeitsrechtliche
Fragen tangierten. Diese
Aufgaben würden auch im Jahre 2008 fortgesetzt, ebenso die Zusammenarbeit und
Unterstützung für die bereits angesprochene Europäische Frauenkonferenz. Oberbürgermeister
MÄDGE erläutert auf
Nachfrage von Ratsfrau MAHLKE-VOß, dass die Rechtslage der gemeinsamen
Aufgabenwahrnehmung durch Frau Ullmann nach Auffassung der Stadt eindeutig sei
und man deshalb von einer positiven Entscheidung des Sozialministeriums
ausgehe. Die für das Sozialministerium kritische Frage bestehe darin, ob jemand
zwei Dienstherren haben könne, was jedoch im privaten Sektor gang und gebe sei.
Hier dürfe es keine nachteiligen Sonderregelungen für den öffentlichen Bereich
geben, zur Not müsse diese Frage auf dem Klagewege geklärt werden. Frau
AECHTER-WESTERHOFF
weist darauf hin, dass vom Land generell die interkommunale Zusammenarbeit
gefördert werde, daher sei die Argumentation des Sozialministeriums eher
schwach. |
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