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Herr Oberbürgermeister Mädge stellt die derzeit diskutierte
Ausflugsorteregelung bezogen auf die Sonntagsöffnungen im Einzelhandel vor.
Demnach haben Städte, die eine besondere Bedeutung im Fremdenverkehr haben,
herausragenden Sehenswürdigkeiten vorhalten oder ein hohes Gästeaufkommen
(100.000 p. a.) ausweisen, die Möglichkeit dem Einzelhandel Sonntagsöffnungen
zu genehmigen. Da die Hansestadt Lüneburg alle seitens der Regelung geforderten
Voraussetzungen erfüllt, ist zu klären, wie sich Lüneburg zu dieser Möglichkeit
der Sonntagsöffnung positioniert. Bei dieser Diskussion sollte jedoch der
ethische Ansatz auf keinen Fall außer Acht gelassen werden. Er ist sich sicher,
dass die Sonntagsöffnungen nicht zu Umsatzsteigerungen führen werden, sondern
vielmehr wird man das vorhandene Geld zu anderen Zeitpunkten ausgeben. Er weist
auch darauf hin, dass es natürlich auch zu einem Kaufkraftabfluss kommen kann,
wenn andere Städte in Niedersachsen von dieser Regelung Gebrauch machen,
Lüneburg aber nicht. Es bleibt somit die Reaktion der anderen Städte abzuwarten
sowie die endgültigen Regelungen zu dieser Thematik. |
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