Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Im Zuge der kurzen Vorstellung des Tagesordnungspunktes
durch den Vorsitzenden, Ratsherrn Manzke, spricht sich Ratsherr Srugis für die
Schaffung einer entsprechenden Bürgschaftsregelung aus, zumal die gesetzliche
Situation keinen anderen Weg zulässt. In diesem Zusammenhang bittet er darum,
die noch vorhandenen Möglichkeiten auch auszuschöpfen und fordert die
Verwaltung auf, die Möglichkeit einer weichen Patronatserklärung oder einer
Umwandlung von einer GmbH in eine GmbH mit Nachschusspflicht durch
Satzungsänderung zu prüfen. Herr Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass bei der Bürgschaftsdiskussion
als entscheidender Punkt die Kommunalaufsichtsbehörde zu berücksichtigen sei. Die
beantragten Bürgschaften in der letzten Zeit haben gezeigt, wie schwierig dies
in Zukunft sein wird. Problemlos verlief nur die Genehmigung der Bürgschaft für
das LKH, da dies politisch gewollt war. In Zukunft wird eine Bürgschaft seitens
der Stadt nur möglich sein, wenn es ein hohes öffentliches Interesse für die
Kreditaufnahme gibt. Die Normalinvestitionen müssen die Gesellschaften künftig alleine
finanzieren. Nachdem der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, seine Befürwortung
bzgl. der Aussagen des Herrn Oberbürgermeisters Mädge geäußert hat, bittet er zur
Abstimmung. Beschluss: Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen beschließen einstimmig: Die Bürgschaftsregelung für die Hansestadt Lüneburg wird in
der vorliegenden Form beschlossen. |
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