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Auszug - Bürgschaftsregelung für die Hansestadt Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 30.11.2007    
Zeit: 16:30 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2670/07 Bürgschaftsregelung für die Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dittmer, PeterAktenzeichen:AZ: 20 57 00
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Möller, Anett
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Im Zuge der kurzen Vorstellung des Tagesordnungspunktes durch den Vorsitzenden, Ratsherrn Manzke, spricht sich Ratsherr Srugis für die Schaffung einer entsprechenden Bürgschaftsregelung aus, zumal die gesetzliche Situation keinen anderen Weg zulässt. In diesem Zusammenhang bittet er darum, die noch vorhandenen Möglichkeiten auch auszuschöpfen und fordert die Verwaltung auf, die Möglichkeit einer weichen Patronatserklärung oder einer Umwandlung von einer GmbH in eine GmbH mit Nachschusspflicht durch Satzungsänderung zu prüfen.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass bei der Bürgschaftsdiskussion als entscheidender Punkt die Kommunalaufsichtsbehörde zu berücksichtigen sei. Die beantragten Bürgschaften in der letzten Zeit haben gezeigt, wie schwierig dies in Zukunft sein wird. Problemlos verlief nur die Genehmigung der Bürgschaft für das LKH, da dies politisch gewollt war. In Zukunft wird eine Bürgschaft seitens der Stadt nur möglich sein, wenn es ein hohes öffentliches Interesse für die Kreditaufnahme gibt. Die Normalinvestitionen müssen die Gesellschaften künftig alleine finanzieren.

 

Nachdem der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, seine Befürwortung bzgl. der Aussagen des Herrn Oberbürgermeisters Mädge geäußert hat, bittet er zur Abstimmung.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließen einstimmig:

 

Die Bürgschaftsregelung für die Hansestadt Lüneburg wird in der vorliegenden Form beschlossen.