Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Bei der Vorstellung des Tagesordnungspunktes durch den
Vorsitzenden, Ratsherrn Manzke, lobt dieser die übersichtliche und
verständliche Gewinn- und Verlustrechnung. Zudem möchte er wissen, was sich
hinter der Position „Innere Verrechnungen“ verbirgt, ob dies die so
genannten Overhead-Kosten sind und nach welchem Schlüssel diese ermittelt
werden. Herr Harder, Bereichsleiter des Bereichs Ordnung bei der Hansestadt
Lüneburg, bejaht diese Frage und nennt beispielhaft die Personalkosten. Herr
Oberbürgermeister Mädge führt ergänzend aus, dass die direkten Kosten auch
direkt zugeordnet werden und für die Zuordnung der nicht direkt zuordenbaren
Kosten ein pauschaler Satz i. H. v. 4% besteht. Ratsherr Srugis hinterfragt, wie es sein kann, dass die
Personalkosten seit 1986 konstant sind. Herr Harder weist darauf hin, dass die
Personalkosten einer genauen Betrachtung bedürfen. Es gibt zwei Gründe für den
Nichtanstieg. Zum einen sind die Stellen mittlerweile mit jüngerem und folglich
günstigerem Personal besetzt und zum anderen wurden in den Vorjahren die
Personalkosten ohne Überstunden ausgewiesen. Auf die Frage des Vorsitzenden, Ratsherrn Manzke, ob dieser
Bereich kostendeckend sei, da im Haushaltsplan der Teilhaushalt einen
Minusbetrag ausweist, antwortet Herr Müller, Bereichsleiter des Bereiches
Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung der Hansestadt Lüneburg, dass
in dem Teilhaushalt neben dem Marktwesen weitere Positionen zusammengefasst
werden, die dann in der Summe einen Minusbetrag ausweisen. Weiterhin stellt
Herr Manzke die Frage, welchen Sinn der Ausweis „Vortrag 2010“ hat.
Herr Müller weist darauf hin, dass dieses Gebührenkalkulationsschema nach dem
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) nicht unmittelbar verglichen
werden kann mit einer Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Handelsgesetzbuch
(HGB). Dieser Vortrag dient nur Informationszwecken. Herr Harder ergänzt
diesbezüglich, dass die letzten Jahre eher negativ verlaufen sind, jetzt aber
positiv werden. Es ist beabsichtigt, in den nächsten Jahren Investitionen
vorzunehmen, wie beispielsweise der Bau von unterirdischen Stromkästen auf dem
Marktplatz, so dass es dann zu einem Aufbrauchen der Vorträge kommen wird. Herr
Oberbürgermeister Mädge führt zudem aus, dass im Falle der Nichtinvestition ein
Senken der Gebühren erforderlich wäre. Ratsherr Reincke erfragt, in welchem Bereich welche Dauer
für die Gebührenkalkulation zu Grunde gelegt wird. Herr Sporleder, Bereich Betriebwirtschat
& Beteiligungsverwaltung, führt hierzu aus, dass es maximal drei Jahre
sind. Etwaige Über- oder Unterdeckungen sind nach dem NKAG innerhalb eines
Kalkulationszeitraumes von drei Jahren in der Gebührenbedarfsberechnung zu
berücksichtigen und über die Gebühr an den Bürger zurückzugeben bzw.
nachzufordern. Einen kürzeren Kalkulationszeitraum wählt man nur, wenn man
bzgl. einer Erhöhung oder Senkung der Gebühren flexibel bleiben möchte. Beschluss: Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen empfehlen einstimmig: Die Betriebsabrechnung 2006 für die öffentliche Einrichtung
„ Marktwesen“ wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenkalkulation
für das Wirtschaftsjahr 2008 wird zugestimmt. Die Marktstandgelder bleiben
unverändert. |
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