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Auszug - Darlegung der Neueinschulungen an der Grundschule Am Sandberg (Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.09.2007)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.11.2007    
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Ochtmissen
Ort: Hotmann-Weg 4, 21339 Lüneburg
VO/2637/07 Darlegung der Neueinschulungen an der Grundschule Am Sandberg (Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.09.2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der CDU-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan
 
Beschluss

Städt

Städt. Direktor SORGER führt aus: für die 11 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Lüneburg wurden Schulbezirke eingerichtet, deren Grenzen auf Grund der entsprechenden städtischen Satzung vom 05.06.2003 verbindlich festgelegt worden sind. Das Niedersächsische Schulgesetz sieht dazu in § 63 Abs. 3 S. 1 vor, dass Schülerinnen und Schüler die Schule zu besuchen haben, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine Ausnahme vom Schulbezirk kann nach § 63 Abs. 3 S. 4 NSchG gestattet werden, wenn der Besuch der zuständigen Schule eine unzumutbare Härte für Schüler oder deren Familie darstellen würde oder der Besuch einer anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.

Bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Dies wird so ausführlich dargelegt, um zu verdeutlichen, dass schon allein die rechtliche Grundlage keinen Ansatzpunkt für ein angebliches "Verdrängen" von Schülerinnen und Schülern aus dem Schulbezirk Am Sandberg bietet. Die Schule hat alle Schülerinnen und Schüler aus ihrem Schulbezirk aufzunehmen.

Die Aussage, dass wegen der Einzügigkeit der Schule aus Kapazitätsgründen schon jetzt nicht alle schulpflichtigen Kinder Ochtmissens in dieser Schule eingeschult werden könnten ist nicht richtig. Grundlage ist die Zuordnung zum Schulbezirk, danach können alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden

Schulleiterin Böttger wendet sich an Ortsratsmitglied PLIKAT und erklärt, er hätte diese Auskunft auch ohne weiteres von ihr erhalten können, dann hätte er die Verwaltung nicht zu bemühen brauchen.