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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann schlägt
zur Vorgehensweise der Beratung des Haushaltsplanentwurfes vor, dass zunächst
Herr Schulze – Bereich 14 – einleitend auf die Grundsätze des neuen
Haushaltsrechtes eingeht und aufzeigt, welche Art von Veränderungen durch
Einführung der Doppik sich in der Systematik des Haushaltes ergeben haben. Im
Anschluss daran soll auf Wunsch der Ausschussvorsitzenden Fragen der Ausschussmitglieder
durch die anwesenden Vertreter der Verwaltung beantwortet werden. Herr
Schulze – Bereich 14 – geht ein auf die Veränderungen, die sich aus der Umstellung
der kameralistischen Haushaltsführung hin zu einer doppischen Haushaltsführung
ergeben. Unterschieden wird zukünftig in einen Ergebnis- und in einen Finanzhaushalt.
Die Steuerung des Haushaltes wird zukünftig über Produkte erfolgen. Die
Darstellung von Produkten kann dabei in Teilhaushalten erfolgen. Dies macht die
Darstellung gegenüber der bisherigen Veranschlagung schwierig. Zukünftig gibt
es Sachkonten und Kostenstellen, die bebucht werden können. Kostenträger stellen
ergänzend die Verdichtung der Produkte dar. Die vom Gesetzgeber vorgesehene
Verdichtung der Produkte hat dazu geführt, dass ein Vergleich der dargestellten
Produkte mit den herkömmlichen Ansätzen nur noch schwerlich möglich ist.
Deshalb hat man sich aus Darstellungsgründen heraus dazu entschieden, noch
einmal eine Produktauswertung zu fahren, die im Ergebnis sehr umfangreich ist.
Einzelne Positionen des bisherigen kameralen Systems wieder zu finden gestaltet
sich trotzdem müßig. Später
einmal wird eine Steuerung des Haushaltes durch die Kosten- und Leistungsrechnung,
über die Produktbeschreibungen und über Kennzahlen vorgenommen werden. Dies ist
im Augenblick noch nicht möglich, weil es noch an den Vergleichszahlen mangelt.
7.500 mögliche Sachkonten sind vom Land Niedersachsen vorgegeben. Der
vorgegebene Kontenrahmen ist insofern auch nicht beliebig erweiterbar. In §
21 GemHVKO ist erstmalig festgelegt, dass eine Steuerung anhand einer Kosten-
und Leistungsrechnung begleitet von einem Controlling in einem unterjährigen
Berichtswesen erfolgen soll. Dies wird zukünftig mehr Gewicht haben, als der
eigentliche Haushaltsplan. Im vergleich zum bisherigen Verfahren ist damit eine
wesentlich schnellere Reaktion möglich. Im
Anschluss an die Darstellung der geänderten Haushaltssystematik werden Fragen
der Ausschussmitglieder beantwortet. Herr
Dammann – BUND – fragt sich, da noch keine Abschreibungswerte benannt werden
konnten, wie sich die vorgenommene Wertermittlung für eine Eröffnungsbilanz
darstellt. Herr
Schulze – Bereich 14 – erläutert, dass eine Eröffnungsbilanz noch nicht Gegenstand
des Aufstellungsverfahrens sei. Erstmalig soll es im Haushalt 2009
flächendeckend Abschreibungssätze geben. Dies ist auch erforderlich, damit der
stattgefundene Ressourcenverbrauch dargestellt werden kann. Herrn
Dammann – BUND – interessiert ergänzend, welche Abschreibungsmodalitäten
welchen Kriterien zugrunde gelegt werden. Herr
Schulze – Bereich 14 – verdeutlicht anhand
von Grundstückswerten und Kunstgegenständen, dass Abschreibungskriterien und
–werte sehr stark voneinander abweichen können. Für einzelne Teilbereiche
bestehen Vorgaben des Landes. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass beispielsweise auch im Straßenbereich eine differenziert vorzunehmende
Betrachtungsweise vorzunehmen sei. Die Abschreibungssätze orientieren sich hier
beispielsweise auch an der Klassifizierung der Straßen. Ratsfrau
Thielbörger weist
darauf hin, dass aus der Auflistung erkennbar ist, dass auch weiterhin ein
erheblicher Betrag in die Straßensanierung investiert wird. Herr
Schulze – Bereich 14 – führt aus, dass ein Produkt
aus mehreren Kostenträgern besteht. Die Anzahl richtet sich nach den
betrieblichen Erfordernissen. Bebucht wird nicht das Produkt selbst, sondern
die Kostenträger. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein
verdeutlicht, dass die für eine Beratung relevanten Ansätze nicht im Ergebnishaushalt,
sondern im investiven Bereich veranschlagt sind. Beigeordneter
Meißner schlägt zur
Vorgehensweise vor, dass seitens der Verwaltung auf die Bereiche hingewiesen
wird, in denen sich gegenüber dem Vorjahr Veränderungen ergeben. Nur diese wären
für eine Beratung heute relevant. Herr
Schulze – Bereich 14 – erklärt, dass sich
dies so generell nicht beantworten lässt. Der Haushalt 2007 wurde als Maßstab
genommen. Auf dieser Grundlage wurden von den Bereichen Produkte, Kostenstellen
und Sachkonten gebildet. Die Aufteilung, die daraufhin vorgenommen wurde,
variiert je nach den Erfordernissen. Insofern lässt sich ein direkter Vergleich
mit den bisherigen Ansätzen nicht mehr so ohne weiteres ableiten. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein ergänzt,
dass man mit sehr viel Arbeit und Mühe die Ansätze wiederfindet. Es kann jedoch
davon ausgegangen werden, dass die Ansätze 2007 zu fast 100 % sich jedoch jetzt
auf Produkte und Kostenstellen aufgeteilt, sich widerspiegeln. Bei den Sach-
und Dienstleistungen ist man jedoch nicht umhin gekommen, eine gewisse sich an
Erfahrungswerten anlehnende Preissteigerung zu berücksichtigen. Friedhofswesen,
Bestattungen / Kriegsgräber Herr
Grzenia – Bereich 74 – beantwortet Verständnisfragen der Ausschussmitglieder. Holz
und Waldnutzung Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein weist
darauf hin, dass die Forst im Kernbereich eine schwarze Null schreibt.
Zurückzuführen ist dies u. a. auf den für bestimmte Holzarten und
–qualitäten hohen Weltmarktpreis. Das von der Stadt bewirtschaftete
Waldgebiet umfasst ca. 1.500 ha Fläche, wovon 1/3 der Fläche im Eigentum der
Stadt steht, die restlichen 2/3 der Flächen befinden sich im Eigentum der von
der Stadt verwalteten Stiftungen. Verdeutlicht
wird, dass die Forst schon länger schwarze Zahlen schreiben würde, wenn die
Forstverwaltung als reiner Forstwirtschaftsbetrieb geführt werden würde. Dies
ist aber deshalb nicht der Fall, weil die Forsten auch eine Menge anderer
Aufgabenstellungen gerecht werden muss. Dazu gehört u. a. die
Erholungsfunktion, die an eine Waldbewirtschaftung ganz andere Anforderungen stellt,
als eine rein forstwirtschaftlich ausgerichtete Bewirtschaftung des Waldes. Ein
Erholungswald muss auch mit Ruhebänken, Hinweisschildern u. ä. ausgestattet
werden. Diese Ausstattungen müssen regelmäßig gewartet und auch erneuert
werden. Auch
sind Flächen zu unterhalten, die nie forstwirtschaftliche Erträge abwerfen
werden. Dazu gehörenden Erlenbrüche und Waldflächen, die eigentlich von Anderen
zu unterhalten wären. Eine
Darstellung der Ansätze gestaltet sich schwierig, weil durch die anteilig
vorzunehmende Kostenaufteilung entsprechend der Eigentumsanteile der Stadt und
der verwalteten Stiftungen Rückflüsse für die erbrachten Leistungen vorzunehmen
sind. Herr
Dammann – BUND – stellt fest, dass die vereinnahmten Jagdpachten hier keinen
Ansatz finden. Die vereinnahmten Jagdpachten stellen nach seiner Ansicht einen Teil
dieses Vermögens dar und müssten demzufolge sich auch hier als Einnahme
widerspiegeln. Dies vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund der anstehenden
Aufgabenerledigung der Forstbewirtschaftung durch einen Dritten. Der Druck der
durch den Wegfall dieser Einnahmeposition auf die anderen Einnahmehaushaltsstellen
zur Erreichung einer schwarzen Null besteht, wirkt sich negativ auf die Waldbewirtschaftung
aus. Ihn interessiert, ob gegen das Herausschneiden dieser Einnahmepositionen
seitens der Verwaltung Widerstand geleistet wurde. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein erklärt,
dass, wenn man alles grundstücksbezogen abrechnen will, sich dann nicht nur auf
die Einnahmeseite konzentrieren darf. Dann muss man sich auch der Lasten annehmen.
Herr
Schulze – Bereich 14 – erklärt, dass es
durchaus so sein kann, dass sich die Jagdpachten in einer Position
„Erstattung von der Gebäudewirtschaft“ wiederfinden. Mieten und
Pachten werden nicht mehr gesondert ausgewiesen, sondern sind nur als
Transferleistung zu sehen. Hier müsste im Einzelfall nachgeprüft werden. Beigeordneter
Meißner versteht zwar, dass es im Ergebnis optisch
einen besseren Eindruck machen würde. Er weist aber darauf hin, dass es
eigentlich nur um einen buchungstechnischen Vorgang gehen würde. Revierförster
Stall weist darauf
hin, dass durch die naturnahe Bewirtschaftung der Waldflächen, der Umwandlung
der Nadelholzflächen in Laubmischwälder, die Forstverwaltung sehr wohl ihren
Anteil bei der Erzielung der Pachthöhe hat, weil die zu erzielende Pachthöhe
sich in Abkömmlichkeit zur Waldbeschaffenheit und daraus resultierenden
Wildbestand befindet. Insofern würde er es schon für gerechtfertigt halten,
wenn diese Einnahmen auch dem forstwirtschaftlichen Ergebnis zugerechnet werden
würden. Eine solche Zuordnung wird bundesweit auch so vorgenommen. Beigeordneter
Meißner verdeutlicht noch einmal, dass dem Forstamt in
den letzten Jahren durch den Ausschuss immer hervorragende Arbeit attestiert wurde
und dies unabhängig davon, ob aufgrund der Bandbreite der Aufgabenstellungen
ein Verlust im Ergebnis ausgewiesen oder wie jetzt eine schwarze Null
geschrieben wurde. Die Beurteilung der geleisteten Arbeit der Forstverwaltung
ist nach seiner Ansicht nicht von einer Zuordnung der Jagdpachteinnahmen
abhängig. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein spricht
sich dafür aus, bei der Zuordnungsfrage der 24.000 € jährlichen Jagdpacht
nicht zu feinsinnig vorzugehen. Ansonsten müsste man auch die vom Wild
verursachten Verbissschäden gegenrechnen. Wer das für seine persönliche Aufstellung
benötigt, kann die Einnahmeposition ja gedanklich für seine eigene Berechnung
hinzuzurechnen. Fakt
ist, dass die Einnahmeposition an dieser Stelle nicht ausgewiesen ist. Herr
Dammann – BUND – geht es darum, dass man sich zumindest im Bewusstsein
verinnerlicht, dass die erzielten Erträge teilweise an anderer Stelle
vereinnahmt werden. Gleiches gilt für die Wasserhaltung. Ohne die praktizierte naturnahe
Waldbewirtschaftung hätte Lüneburg auch sicherlich nicht die bestehende
Wasserqualität und –güte. Zusammenfassend
ist festzustellen, dass Erträge und Leistungen einer guten Forstbewirtschaftung
sich nicht alle im Ergebnis wiederfinden, weil sie dem Ergebnis nicht
zugerechnet werden. Frau
Aechter-Westerhoff
stellt klar, dass bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit im Vergleich diese
Aspekte sehr wohl Beachtung finden. Beigeordnete
Schellmann vertritt die Ansicht, dass Erlöse aus
Jagdpachten auch dem Rechnungsergebnis Forstwirtschaft zugerechnet werden müssen.
Ratsfrau
Thielbörger stimmt den Ausführungen von Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein zu. Nicht alles ist aufgrund auch des vom Land vorgegebenen Rahmens
so zuzuordnen, wie es vielleicht wünschenswert wäre. Man sollte sich hierbei
nicht verzetteln. Entscheidend ist, dass man weiß, dass es auch Einnahmen aus
Jagdpachten gibt. Stadtbaurätin
Gundermann erinnert
daran, dass bisher jedes Jahr bei den Haushaltsplanberatungen diese Thematik
angesprochen wurde. Produkt
Waldpflege und -schutz Herr
Dammann – BUND – interessiert, ob der Betrag benannt werden kann, der für
die Pflege der Bockelsberganlagen aufgewendet wird. Revierförster
Stall stellt klar, dass dies eine Aufgabenstellung
sei, die vom Bereich Umwelt abgearbeitet wird. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein führt
aus, dass es sich hier vorrangig um Verrechnungen gegenüber den von der Stadt verwalteten
Stiftungen handelt, denen, wie bereits ausgeführt, ein Großteil der
bewirtschafteten Waldflächen gehört. Beigeordnete
Schellmann interessiert, ob wie in früheren Jahren auch
heute noch Manöverschäden abgerechnet werden. Revierförster
Stall erklärt, dass Manöverschäden kaum noch zu
verzeichnen seien. Heute werden vorrangig Schäden auf den Wegen des
Tiergartenforstes anlässlich der Castor-Transporte abgerechnet. Produkt
Hoheitsaufgaben Forsten Revierförster
Stall erläutert, dass es sich hier um die
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht handelt. Die verwalteten Forsten sind
auf 48 Forstorte verstreut, die fast alle an bebauten Flächen angrenzen.
Insgesamt handelt es sich um 16 km Grenzen. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein fasst
zusammen, dass, wenn man die Beträge der aufgeführten Produkte zusammenfasst,
dass dann der Zuschussbedarf der Forsten 28.000 € beträgt. Der Betrag ist
ermittelt auf der Grundlage, wie wir im Augenblick aufgestellt und organisiert
sind. Vieles an Aufgaben, die von der Forstverwaltung wahrgenommen werden, hat
vorrangig wenig mit Forstbewirtschaftung, sondern eher mit
Erholungswaldunterhaltung zu tun. Festgestellt
werden kann, dass sich das Forstamt trotz der facettenreichen Aufgabenstellung
schon weit weg von tiefroten Zahlen entfernt habe. Ratsfrau
Thielbörger merkt ergänzend an, dass auch auf der
Grundlage einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die Holzeinschlagsquote noch
20 % unter dem zulässigen Holzeinschlag liegt. Die Erhöhung des Holzeinschlages
ist zwar auch nicht unbedingt gewollt, jedoch zeigt es sich, dass eine schwarze
Null auch dann geschrieben werden kann, wenn die Einschlagsquote nicht im vollen
Umfang ausgenutzt wird. Herr
Dammann – BUND – hält das Nichtausschöpfen einer zulässigen
Holzeinschlagquote auch für einen Grund dafür, warum die Forstbewirtschaftung
nicht aus der Hand gegeben werden sollte. Er spricht sich dafür aus, die Bewirtschaftung
der Forsten nicht aus der Hand zu geben. Investitionen
Grünplanung, Friedhöfe, Forsten Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein geht
ein auf die Zusammenstellung der investiven Maßnahmen, die der Einladung
beigefügt war. Ergänzt werden muss die Liste zur Finanzberatung noch um die
Kosten für die Erneuerung der Brunnenanlage im Kurpark sowie die Fortführung
des gartenhistorischen Gutachtens des Kurparks. Beigeordneten
Meißner interessiert, ob im Grundsatz die Ansätze aus
dem Vorjahr überrollt wurden. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein weist
darauf hin, dass bei der Ausstattung der Grünanlagen der Ansatz für 2008 für
ein Jahr auf Null gesetzt wurde. Im Finanzplan 2009 wird der Ansatz dann wieder
10.000 € betragen. Ratsfrau
Thielbörger verweist auf das mehrjährige Programm Ausbau
von Friedhofswegen. Sie interessiert, auf welchen Friedhöfen in diesem Jahr
Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Herr
Grzenia – Bereich 74 – erklärt, dass vorrangig Wege auf dem Zentralfriedhof
angegangen werden. Ratsfrau
Thielbörger interessiert, ob es sich bei der Anlegung von
Grabfeldern um ein mehrjähriges Programm oder ob es sich um eine Einzelmaßnahme
handelt. Herr
Grzenia – Bereich 74 – zeigt auf, dass aus diesen Mitteln neue Grabfelder aber
auch der Ausbau des Wegenetzes bezahlt werde. Ebenso abgedeckt werden durch
diesen Ansatz begleitend erforderliche Maßnahmen, wie beispielsweise die
Anlegung von Wasserstellen. Beigeordnete
Schellmann stellt fest, dass für das Wegenetz des Scounthorpe-Parks
keine Sanierungsmittel für 2008 eingestellt wurden. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein erklärt,
dass die Sanierungsmaßnahme für 2009 vorgesehen sei. Bereichsleiter
Zurheide zeigt auf,
in welcher zeitlichen Abfolge die Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen der Beschlussempfehlung der
Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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