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Auszug - Beratungen zum Haushalt 2008 Teilhaushalt 74000 Grünplanung, Friedhöfe, Forsten Investitionen und Produkte  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.11.2007    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2620/07 Beratungen zum Haushalt 2008
Teilhaushalt 74000 Grünplanung, Friedhöfe, Forsten
Investitionen und Produkte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Moser, Alexandra Stabsstelle Baudezernat
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann schlägt zur Vorgehensweise der Beratung des Haushaltsplanentwurfes vor, dass zunächst Herr Schulze – Bereich 14 – einleitend auf die Grundsätze des neuen Haushaltsrechtes eingeht und aufzeigt, welche Art von Veränderungen durch Einführung der Doppik sich in der Systematik des Haushaltes ergeben haben.

Im Anschluss daran soll auf Wunsch der Ausschussvorsitzenden Fragen der Ausschussmitglieder durch die anwesenden Vertreter der Verwaltung beantwortet werden.

 

Herr Schulze – Bereich 14 – geht ein auf die Veränderungen, die sich aus der Umstellung der kameralistischen Haushaltsführung hin zu einer doppischen Haushaltsführung ergeben. Unterschieden wird zukünftig in einen Ergebnis- und in einen Finanzhaushalt. Die Steuerung des Haushaltes wird zukünftig über Produkte erfolgen. Die Darstellung von Produkten kann dabei in Teilhaushalten erfolgen. Dies macht die Darstellung gegenüber der bisherigen Veranschlagung schwierig. Zukünftig gibt es Sachkonten und Kostenstellen, die bebucht werden können. Kostenträger stellen ergänzend die Verdichtung der Produkte dar. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Verdichtung der Produkte hat dazu geführt, dass ein Vergleich der dargestellten Produkte mit den herkömmlichen Ansätzen nur noch schwerlich möglich ist. Deshalb hat man sich aus Darstellungsgründen heraus dazu entschieden, noch einmal eine Produktauswertung zu fahren, die im Ergebnis sehr umfangreich ist. Einzelne Positionen des bisherigen kameralen Systems wieder zu finden gestaltet sich trotzdem müßig.

Später einmal wird eine Steuerung des Haushaltes durch die Kosten- und Leistungsrechnung, über die Produktbeschreibungen und über Kennzahlen vorgenommen werden. Dies ist im Augenblick noch nicht möglich, weil es noch an den Vergleichszahlen mangelt. 7.500 mögliche Sachkonten sind vom Land Niedersachsen vorgegeben. Der vorgegebene Kontenrahmen ist insofern auch nicht beliebig erweiterbar.

In § 21 GemHVKO ist erstmalig festgelegt, dass eine Steuerung anhand einer Kosten- und Leistungsrechnung begleitet von einem Controlling in einem unterjährigen Berichtswesen erfolgen soll. Dies wird zukünftig mehr Gewicht haben, als der eigentliche Haushaltsplan. Im vergleich zum bisherigen Verfahren ist damit eine wesentlich schnellere Reaktion möglich.

 

Im Anschluss an die Darstellung der geänderten Haushaltssystematik werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Herr Dammann – BUND – fragt sich, da noch keine Abschreibungswerte benannt werden konnten, wie sich die vorgenommene Wertermittlung für eine Eröffnungsbilanz darstellt.

 

Herr Schulze – Bereich 14 – erläutert, dass eine Eröffnungsbilanz noch nicht Gegenstand des Aufstellungsverfahrens sei. Erstmalig soll es im Haushalt 2009 flächendeckend Abschreibungssätze geben. Dies ist auch erforderlich, damit der stattgefundene Ressourcenverbrauch dargestellt werden kann.

 

Herrn Dammann – BUND – interessiert ergänzend, welche Abschreibungsmodalitäten welchen Kriterien zugrunde gelegt werden.

 

Herr Schulze – Bereich 14 –  verdeutlicht anhand von Grundstückswerten und Kunstgegenständen, dass Abschreibungskriterien und –werte sehr stark voneinander abweichen können. Für einzelne Teilbereiche bestehen Vorgaben des Landes.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass beispielsweise auch im Straßenbereich eine differenziert vorzunehmende Betrachtungsweise vorzunehmen sei. Die Abschreibungssätze orientieren sich hier beispielsweise auch an der Klassifizierung der Straßen.

 

Ratsfrau Thielbörger weist darauf hin, dass aus der Auflistung erkennbar ist, dass auch weiterhin ein erheblicher Betrag in die Straßensanierung investiert wird.

 

Herr Schulze – Bereich 14 –  führt aus, dass ein Produkt aus mehreren Kostenträgern besteht. Die Anzahl richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Bebucht wird nicht das Produkt selbst, sondern die Kostenträger.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein verdeutlicht, dass die für eine Beratung relevanten Ansätze nicht im Ergebnishaushalt, sondern im investiven Bereich veranschlagt sind.

 

Beigeordneter Meißner schlägt zur Vorgehensweise vor, dass seitens der Verwaltung auf die Bereiche hingewiesen wird, in denen sich gegenüber dem Vorjahr Veränderungen ergeben. Nur diese wären für eine Beratung heute relevant.

 

Herr Schulze – Bereich 14 –  erklärt, dass sich dies so generell nicht beantworten lässt. Der Haushalt 2007 wurde als Maßstab genommen. Auf dieser Grundlage wurden von den Bereichen Produkte, Kostenstellen und Sachkonten gebildet. Die Aufteilung, die daraufhin vorgenommen wurde, variiert je nach den Erfordernissen. Insofern lässt sich ein direkter Vergleich mit den bisherigen Ansätzen nicht mehr so ohne weiteres ableiten.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein ergänzt, dass man mit sehr viel Arbeit und Mühe die Ansätze wiederfindet. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Ansätze 2007 zu fast 100 % sich jedoch jetzt auf Produkte und Kostenstellen aufgeteilt, sich widerspiegeln. Bei den Sach- und Dienstleistungen ist man jedoch nicht umhin gekommen, eine gewisse sich an Erfahrungswerten anlehnende Preissteigerung zu berücksichtigen.

 

Friedhofswesen, Bestattungen / Kriegsgräber

 

Herr Grzenia – Bereich 74 – beantwortet Verständnisfragen der Ausschussmitglieder.

 

 

Holz und Waldnutzung

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein weist darauf hin, dass die Forst im Kernbereich eine schwarze Null schreibt. Zurückzuführen ist dies u. a. auf den für bestimmte Holzarten und –qualitäten hohen Weltmarktpreis. Das von der Stadt bewirtschaftete Waldgebiet umfasst ca. 1.500 ha Fläche, wovon 1/3 der Fläche im Eigentum der Stadt steht, die restlichen 2/3 der Flächen befinden sich im Eigentum der von der Stadt verwalteten Stiftungen.

Verdeutlicht wird, dass die Forst schon länger schwarze Zahlen schreiben würde, wenn die Forstverwaltung als reiner Forstwirtschaftsbetrieb geführt werden würde. Dies ist aber deshalb nicht der Fall, weil die Forsten auch eine Menge anderer Aufgabenstellungen gerecht werden muss. Dazu gehört u. a. die Erholungsfunktion, die an eine Waldbewirtschaftung ganz andere Anforderungen stellt, als eine rein forstwirtschaftlich ausgerichtete Bewirtschaftung des Waldes. Ein Erholungswald muss auch mit Ruhebänken, Hinweisschildern u. ä. ausgestattet werden. Diese Ausstattungen müssen regelmäßig gewartet und auch erneuert werden.

Auch sind Flächen zu unterhalten, die nie forstwirtschaftliche Erträge abwerfen werden. Dazu gehörenden Erlenbrüche und Waldflächen, die eigentlich von Anderen zu unterhalten wären.

Eine Darstellung der Ansätze gestaltet sich schwierig, weil durch die anteilig vorzunehmende Kostenaufteilung entsprechend der Eigentumsanteile der Stadt und der verwalteten Stiftungen Rückflüsse für die erbrachten Leistungen vorzunehmen sind.

 

Herr Dammann – BUND – stellt fest, dass die vereinnahmten Jagdpachten hier keinen Ansatz finden. Die vereinnahmten Jagdpachten stellen nach seiner Ansicht einen Teil dieses Vermögens dar und müssten demzufolge sich auch hier als Einnahme widerspiegeln. Dies vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund der anstehenden Aufgabenerledigung der Forstbewirtschaftung durch einen Dritten. Der Druck der durch den Wegfall dieser Einnahmeposition auf die anderen Einnahmehaushaltsstellen zur Erreichung einer schwarzen Null besteht, wirkt sich negativ auf die Waldbewirtschaftung aus. Ihn interessiert, ob gegen das Herausschneiden dieser Einnahmepositionen seitens der Verwaltung Widerstand geleistet wurde.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erklärt, dass, wenn man alles grundstücksbezogen abrechnen will, sich dann nicht nur auf die Einnahmeseite konzentrieren darf. Dann muss man sich auch der Lasten annehmen.

 

Herr Schulze – Bereich 14 –  erklärt, dass es durchaus so sein kann, dass sich die Jagdpachten in einer Position „Erstattung von der Gebäudewirtschaft“ wiederfinden. Mieten und Pachten werden nicht mehr gesondert ausgewiesen, sondern sind nur als Transferleistung zu sehen. Hier müsste im Einzelfall nachgeprüft werden.

 

Beigeordneter Meißner  versteht zwar, dass es im Ergebnis optisch einen besseren Eindruck machen würde. Er weist aber darauf hin, dass es eigentlich nur um einen buchungstechnischen Vorgang gehen würde.

 

Revierförster Stall weist darauf hin, dass durch die naturnahe Bewirtschaftung der Waldflächen, der Umwandlung der Nadelholzflächen in Laubmischwälder, die Forstverwaltung sehr wohl ihren Anteil bei der Erzielung der Pachthöhe hat, weil die zu erzielende Pachthöhe sich in Abkömmlichkeit zur Waldbeschaffenheit und daraus resultierenden Wildbestand befindet. Insofern würde er es schon für gerechtfertigt halten, wenn diese Einnahmen auch dem forstwirtschaftlichen Ergebnis zugerechnet werden würden. Eine solche Zuordnung wird bundesweit auch so vorgenommen.

 

Beigeordneter Meißner  verdeutlicht noch einmal, dass dem Forstamt in den letzten Jahren durch den Ausschuss immer hervorragende Arbeit attestiert wurde und dies unabhängig davon, ob aufgrund der Bandbreite der Aufgabenstellungen ein Verlust im Ergebnis ausgewiesen oder wie jetzt eine schwarze Null geschrieben wurde. Die Beurteilung der geleisteten Arbeit der Forstverwaltung ist nach seiner Ansicht nicht von einer Zuordnung der Jagdpachteinnahmen abhängig.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein spricht sich dafür aus, bei der Zuordnungsfrage der 24.000 € jährlichen Jagdpacht nicht zu feinsinnig vorzugehen. Ansonsten müsste man auch die vom Wild verursachten Verbissschäden gegenrechnen. Wer das für seine persönliche Aufstellung benötigt, kann die Einnahmeposition ja gedanklich für seine eigene Berechnung hinzuzurechnen.

Fakt ist, dass die Einnahmeposition an dieser Stelle nicht ausgewiesen ist.

 

Herr Dammann – BUND – geht es darum, dass man sich zumindest im Bewusstsein verinnerlicht, dass die erzielten Erträge teilweise an anderer Stelle vereinnahmt werden. Gleiches gilt für die Wasserhaltung. Ohne die praktizierte naturnahe Waldbewirtschaftung hätte Lüneburg auch sicherlich nicht die bestehende Wasserqualität und –güte.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Erträge und Leistungen einer guten Forstbewirtschaftung sich nicht alle im Ergebnis wiederfinden, weil sie dem Ergebnis nicht zugerechnet werden.

 

Frau Aechter-Westerhoff stellt klar, dass bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit im Vergleich diese Aspekte sehr wohl Beachtung finden.

 

Beigeordnete Schellmann  vertritt die Ansicht, dass Erlöse aus Jagdpachten auch dem Rechnungsergebnis Forstwirtschaft zugerechnet werden müssen.

 

Ratsfrau Thielbörger  stimmt den Ausführungen von Fachbereichsleiter Dr. Rehbein zu. Nicht alles ist aufgrund auch des vom Land vorgegebenen Rahmens so zuzuordnen, wie es vielleicht wünschenswert wäre. Man sollte sich hierbei nicht verzetteln. Entscheidend ist, dass man weiß, dass es auch Einnahmen aus Jagdpachten gibt.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass bisher jedes Jahr bei den Haushaltsplanberatungen diese Thematik angesprochen wurde.

 

Produkt Waldpflege und -schutz

 

Herr Dammann – BUND – interessiert, ob der Betrag benannt werden kann, der für die Pflege der Bockelsberganlagen aufgewendet wird.

 

Revierförster Stall  stellt klar, dass dies eine Aufgabenstellung sei, die vom Bereich Umwelt abgearbeitet wird.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein führt aus, dass es sich hier vorrangig um Verrechnungen gegenüber den von der Stadt verwalteten Stiftungen handelt, denen, wie bereits ausgeführt, ein Großteil der bewirtschafteten Waldflächen gehört.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, ob wie in früheren Jahren auch heute noch Manöverschäden abgerechnet werden.

 

Revierförster Stall  erklärt, dass Manöverschäden kaum noch zu verzeichnen seien. Heute werden vorrangig Schäden auf den Wegen des Tiergartenforstes anlässlich der Castor-Transporte abgerechnet.

 

Produkt Hoheitsaufgaben Forsten

 

Revierförster Stall  erläutert, dass es sich hier um die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht handelt. Die verwalteten Forsten sind auf 48 Forstorte verstreut, die fast alle an bebauten Flächen angrenzen. Insgesamt handelt es sich um 16 km Grenzen.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein fasst zusammen, dass, wenn man die Beträge der aufgeführten Produkte zusammenfasst, dass dann der Zuschussbedarf der Forsten 28.000 € beträgt. Der Betrag ist ermittelt auf der Grundlage, wie wir im Augenblick aufgestellt und organisiert sind. Vieles an Aufgaben, die von der Forstverwaltung wahrgenommen werden, hat vorrangig wenig mit Forstbewirtschaftung, sondern eher mit Erholungswaldunterhaltung zu tun.

Festgestellt werden kann, dass sich das Forstamt trotz der facettenreichen Aufgabenstellung schon weit weg von tiefroten Zahlen entfernt habe.

 

Ratsfrau Thielbörger  merkt ergänzend an, dass auch auf der Grundlage einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die Holzeinschlagsquote noch 20 % unter dem zulässigen Holzeinschlag liegt. Die Erhöhung des Holzeinschlages ist zwar auch nicht unbedingt gewollt, jedoch zeigt es sich, dass eine schwarze Null auch dann geschrieben werden kann, wenn die Einschlagsquote nicht im vollen Umfang ausgenutzt wird.

 

Herr Dammann – BUND – hält das Nichtausschöpfen einer zulässigen Holzeinschlagquote auch für einen Grund dafür, warum die Forstbewirtschaftung nicht aus der Hand gegeben werden sollte. Er spricht sich dafür aus, die Bewirtschaftung der Forsten nicht aus der Hand zu geben.

 

Investitionen Grünplanung, Friedhöfe, Forsten

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein geht ein auf die Zusammenstellung der investiven Maßnahmen, die der Einladung beigefügt war. Ergänzt werden muss die Liste zur Finanzberatung noch um die Kosten für die Erneuerung der Brunnenanlage im Kurpark sowie die Fortführung des gartenhistorischen Gutachtens des Kurparks.

 

Beigeordneten Meißner  interessiert, ob im Grundsatz die Ansätze aus dem Vorjahr überrollt wurden.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein weist darauf hin, dass bei der Ausstattung der Grünanlagen der Ansatz für 2008 für ein Jahr auf Null gesetzt wurde. Im Finanzplan 2009 wird der Ansatz dann wieder 10.000 € betragen.

 

Ratsfrau Thielbörger  verweist auf das mehrjährige Programm Ausbau von Friedhofswegen. Sie interessiert, auf welchen Friedhöfen in diesem Jahr Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

 

Herr Grzenia – Bereich 74 – erklärt, dass vorrangig Wege auf dem Zentralfriedhof angegangen werden.

 

Ratsfrau Thielbörger  interessiert, ob es sich bei der Anlegung von Grabfeldern um ein mehrjähriges Programm oder ob es sich um eine Einzelmaßnahme handelt.

 

Herr Grzenia – Bereich 74 – zeigt auf, dass aus diesen Mitteln neue Grabfelder aber auch der Ausbau des Wegenetzes bezahlt werde. Ebenso abgedeckt werden durch diesen Ansatz begleitend erforderliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Anlegung von Wasserstellen.

 

Beigeordnete Schellmann  stellt fest, dass für das Wegenetz des Scounthorpe-Parks keine Sanierungsmittel für 2008 eingestellt wurden.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erklärt, dass die Sanierungsmaßnahme für 2009 vorgesehen sei.

 

Bereichsleiter Zurheide zeigt auf, in welcher zeitlichen Abfolge die Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.