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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.11.2007    
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schulz trägt über den Sachstand der Mobilfunkanlagen vor.

 

Im Lüneburger Stadtgebiet gibt es 38 Mobilfunkstandorte mit 89 Antennenanlagen. 33 dieser Standorte sind inzwischen mit UMTS ausgerüstet. Zusätzlich sind 23 Standortsuchkreise bekannt.

 

Für den gewünschten Standort eines Mobilfunkmastes in der Bessemer Str. hat der Betreiber ein Urteil des Verwaltungsgerichtes erwirkt, wonach die Stadt angewiesen wurde, diesen Standort baurechtlich zu genehmigen. Eine weitere Mobilfunkantenne wird derzeit auf einem Dach in der Uelzener Straße errichtet.

 

Zwischen den Ortsteilen Rettmer und Häcklingen soll ein 40 m hoher Funkmast errichtet werden. Ursprünglich sollte diese Anlage auf einem Elektromast errichtet werden. Davon ist man aber aus statischen Gründen abgerückt und hat sich für einen Mastneubau entschieden.

 

In einer gemeinsamen Bürgersprechstunde für die Ortsteile Rettmer und Häcklingen im November/Dezember wird der Betreiber O² den Bürgern Rede und Antwort stehen.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Richey, ob die Stadt auch Flächen zur Verfügung stelle, antwortet Herr Schulz, dass die Stadt für Mobilfunkmasten keine Flächen bereitstellt mit der Folge, dass sich die Betreiber an private Grundstückseigentümer richten. Die Höhe der Pachten sind der Stadt nicht bekannt.

 

Herr Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass die Stadt bestrebt sei, Mobilfunkanlagen restriktiv zu genehmigen; bislang habe man allerdings alle Gerichtsverfahren verloren.

Beschluss:

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:           

  Enthaltungen: