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Ratsherr von Mansberg und Ratsherr Völker befinden sich bei diesem Thema im Mitwirkungsverbot und setzen sich in den Zuschauerraum. Beigeordnete Schellmann übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz. Beratungsinhalt: Stadtrat
KOCH erläutert kurz
die rechtlichen Hintergründe des Mitwirkungsverbotes. Herr von Mansberg sei als
Beschäftigter des Theaters selbst betroffen und die Ehefrau von Herrn Völker
sei ebenfalls am Theater beschäftigt. In einer öffentlichen Sitzung stehe den
Betroffenen jedoch frei, sich die Beratung des Themas als Zuschauer anzuhören. Ratsfrau
HENSCHKE findet es
unverständlich, dass der Antrag nicht zurückgezogen worden ist, nachdem schon
in der Stellungnahme deutlich gemacht wurde, dass ihm schon allein aus tarifrechtlichen
und wirtschaftlichen Gründen nicht entsprochen werden könne. Zudem widerspräche
eine solche Regelung dem Gleichheitsgrundsatz, weil nur 50 Personen davon
profitieren würden. Oberbürgermeister
MÄDGE bezeichnet
den Antrag als puren Populismus. Es werde den Beschäftigten am Theater
vorgegaukelt, dass es Geld zu verteilen gäbe, das ihnen von den Gesellschaftern
vorenthalten werde. Die Zuschüsse, die Stadt und Landkreis zahlten, seien
freiwillige Leistungen, für die Kassenkreditzinsen fällig würden. Ein
Bilanzgewinn sei außerdem kein echter Gewinn, sondern entstehe dadurch, dass
z.B. Investitionen aufgeschoben wurden oder Zuschüsse eher gezahlt wurden. Er
diene meist zum Ausgleich des Verlustes des Vorjahres und führe im
schlechtesten Fall auch noch zu künftigen Zuschusskürzungen. Der Antrag sei
viel zu kurz gedacht, denn durch die geplanten Investitionen solle doch gerade
der Bestand des Theaters und damit der Arbeitsplätze gesichert werden. Die
dafür notwendigen Mittel jetzt für Urlaubsgelder einzusetzen, von denen nach
Steuerabzug nur die Hälfte bei den Begünstigten ankommen würde, trage dazu
jedenfalls nicht bei. Stadtrat
KOCH ergänzt, eine
Abgrenzung des künstlerischen Personals sei außerdem problematisch, da es am
Theater sehr unterschiedliche Tarifverträge gebe. Schon allein dabei würden bei
Zustimmung zu dem Antrag die Schwierigkeiten anfangen und eine Belastung des
Betriebsfriedens nach sich ziehen. Herr
AUST berichtet, ein
Theater mache nie wirklich Gewinne, sondern mehr oder weniger Schulden.
Außerdem müssten auch Mittel für unvorhersehbare Reparaturen zurückgelegt werden.
Zum Beispiel habe sich heute der Orchestergraben abgesenkt und müsse dringend
repariert werden. Bürgermeister
KOLLE ärgert sich,
dass der Antrag hier nochmals diskutiert werden müsse, obwohl dem Antragsteller
bereits in der Aufsichtsratssitzung ausführlich erklärt worden sei, warum ihm
nicht zugestimmt werden könne. So werde immer wieder unnötige Unruhe in der
Belegschaft des Theaters verursacht. Beigeordnete
SCHELLMANN räumt
ein, dass die Beschäftigten am Theater nicht viel verdienen, aber die Stadt
könne leider nicht das auffangen, was das Land einzusparen versuche. (Geändert entsprechend Sitzung am
27.10.08, TOP 4) Beschluss: Der
Kultur- und Partnerschaftsausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab. |
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