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Auszug - Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Begrüßung und Vorstellung der Schule durch die Schulleiterin Frau Böttcher  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 16.10.2007    
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Schule Am Sandberg (Ochtmissen)
Ort: Vögelser Str. 3, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Vorsitzende des Schulausschusses, Beigeordnete Lotze, begrüßt die Mitglieder des Schulausschusses und die anwesenden Gäste. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.

Im Anschluss begrüßt die Schulleiterin der gastgebenden Schule Am Sandberg, Frau Böttcher, die Anwesenden. Sie gibt eine kurze Beschreibung der Schule als einzügige Volle Halbtagsschule mit einer offenen Eingangsstufe der Jahrgänge 1 und 2 ab. Die Schule verfügt über keine Gruppenräume, so dass unter Ausnutzung aller Räumlichkeiten und Flure gearbeitet werden muss. Bei der im April durchgeführten Schulinspektion ist die Schule äußerst positiv bewertet worden. Beim späteren Schulrundgang wird Gelegenheit sein, die Schulräume zu besichtigen.

Im Zusammenhang mit dem Thema Schulinspektion berichtet Stadtdirektor Koch, dass die vorab kritisch betrachtete Schulinspektion sich insgesamt deutlich positiv entwickelt habe. Die Einbeziehung des Schulträgers sei jedoch noch nicht optimal gelöst. Ca. 10% des Inspektionsberichtes erstrecken sich auf Themen, die in der Zuständigkeit des Schulträgers liegen. Dieser ist beim Schulrundgang der Inspektion auch entsprechend vertreten. Stellungnahmen zum Berichtsentwurf fließen später jedoch nicht direkt in den Bericht ein, sondern werden als Anlagen geführt. In diesem Fall, wo eine detaillierte z.T. Gegendarstellung des Schulträgers zum baulichen Zustand und geplanten Maßnahmen erfolgte, wurde die Stellungnahme, die am letzten Tag der Frist  versandt wurde, wegen Verfristung gar nicht einbezogen. Hier müsse es weitere Verbesserungen in der Zusammenarbeit und Einbeziehung des Schulträgers geben. Der Inspektionsbericht kann, wie andere Berichte auch, in der Schulverwaltung eingesehen werden. Das Land ist durch die Verwaltung um Auskunft gebeten worden, inwiefern die Weitergabe an die Mitglieder des Schulausschusses zulässig wäre.

Frau Schellmann regt an, sich generell mit dem Umgang mit Inspektionsberichten zu befassen. Diese werden gerüchteweise bekannt, ohne dass die Mitglieder des Schulausschusses entsprechend informiert sind. Stadtdirektor Koch erklärt, dass eine generelle Information über Inspektionsberichte leider nicht möglich sei. Eine Veröffentlichung, auch von Auszügen, sei nach der gegenwärtigen Rechtslage nur mit Zustimmung der Schule zulässig. Er werde über den Niedersächsischen Städtetag eine Änderung dieser Regelungen anregen.