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Beratungsinhalt: Der
Erste Stadtrat, Herr Koch, erläutert den Antrag der Gruppe SPD/CDU vom
20.02.2007 zur Fortschreibung des Sportstättenentwicklungsplanes. Der Rat der
Stadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 28.06.2007 hierüber beraten und diesen
Antrag ohne Beschlussfassung zur weiteren Beratung an den Sportausschuss
überwiesen. Aufgrund
der damaligen Fortschreibung des Landschaftsplanes und der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes in bezug auf die zu versorgende Bevölkerung und des
Sportplatzbestandes, wurde der städtische Sportstättenentwicklungsplan zuletzt
im Jahr 1995 aktualisiert. Angesichts
des demografischen Wandels und knapper Finanzen stellte sich in den letzten
Jahren zunehmend heraus, dass nicht die Sportanlagenbedarfsermittlung das
wesentliche Problem der Sportentwicklung ist, sondern die Sicherung und
qualitative Verbesserung des vorhandenen Sportanlagenbestandes. Eine
Entscheidung darüber, welche Aussagen ein solcher Sportstättenentwicklungsplan
treffen soll und welche Ziele und Erwartungen damit verbunden sind, ist den
politischen Gremien vorbehalten. In der Vorlage seien die denkbaren Verfahren
und der damit einhergehende Aufwand beschrieben. Der Vorsitzende des Sportausschusses, Beigeordneter Meißner, stellt klar, dass der städtische Sportstättenentwicklungsplan noch immer zeitgemäß ist, da die ihm zugrunde liegenden Grenzwerte aus dem Verhältnis der Einwohnerzahl zur Größe der vorhandenen Sportflächen noch nicht erreicht sind. Dennoch sei Handlungsbedarf gegeben, da nach den Berechnung des Niedersächsischen Landesamt für Statistik sich die Bevölkerungszahl Lüneburgs auch in den nächsten Jahren deutlich erhöhen wird. Angesichts der demografischen Entwicklung und knapper Haushaltsmittel sollte vorrangiges Ziel einer Sportstättenentwicklungsplanung sein, den vorhandenen Sportanlagenbestand qualitativ zu sichern und zu verbessern. Der Sprecher des Sportbeirates, Herr Horn, berichtet, dass in den zurückliegenden Jahren viele Kommunen erhebliche Anstrengungen zur Aktualisierung ihrer Sportstättenentwicklungspläne unternommen haben. Verschiedentlich wurde dabei der vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft herausgegebene Leitfaden zur Sportstättenentwicklungsplanung verwendet. Neben den methodischen und organisatorischen Problemen bei der Anwendung des Leitfadens stellte sich zunehmend heraus, dass nicht die Sportanlagenbedarfsermittlung sondern die Sicherung und Modernisierung des vorhandenen Sportanlagenbestandes das vorrangige Ziel einer Sportentwicklungsplanung sein sollte. Der Vorsitzende des Kreissportbundes, Herr Nack, gibt Kenntnis davon, dass beim Kreissportbund sich im November 2004 ein Sportentwicklungsausschuss konstituiert hat. Neben Mitgliedern des KSB gehören diesem Ausschuss jeweils 3 Vertreter der Kreisfachverbände und der Sportvereine an. Er ist davon überzeugt, dass der I. Vorsitzende des KSB-Sportentwicklungsausschusses, Herr Andreas Bahlburg, wichtige Erkenntnisse und Hinweise zu diesem Thema liefern könnte. In der anschließenden kurzen Diskussion sind sich die Mitglieder des Sportausschusses darüber einig, dass bei einer Fortschreibung des Sportstättenentwicklungsplanes auf kostenaufwändige Bevölkerungsbefragungen und externen Beratungen verzichtet werden soll. Um der Verwaltung eine Zielvorgabe geben zu können, soll zur Thematik der Sportstättenentwicklungsplanung eine gesonderte Sitzung einberufen werden. Als Referenten sollen nach Möglichkeit eingeladen werden: Herr Bahlburg (Vors. KSB-Sportentwicklungsausschuss), Herr Horn (Sprecher Sportbeirat) sowie ein Vertreter einer vergleichbaren Stadt, die vor kurzem einen Sportstättenentwicklungsplan aufgestellt hat. Beschluss: Der Sportausschuss beschließt einstimmig, die Thematik der Sportstättenentwicklungsplanung in einer gesonderten Sitzung zu beraten. Als Referenten sollen nach Möglichkeit eingeladen werden: Herr Bahlburg (Vorsitzender des KSB-Sportentwicklungsausschuss), Herr Horn (Sprecher Sportbeirat) sowie ein Vertreter einer Stadt, die vor kurzem einen Sportstättenentwicklungsplan aufgestellt hat. |
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