Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Ratsherr
RIECHEY erläutert,
dass die Sparkasse ein wichtiges Gegengewicht zu den kommerziellen Privatbanken
darstelle. Sie stehe damit in einer sozialpolitischen Verantwortung gegenüber
kleinen Handwerksbetrieben, Existenzgründern und den Einwohnern generell. Dazu
gehöre auch eine verantwortungsbewusste Gebührenpolitik. Die Einrichtung eines
kostenfreien Girokonto an alle Einwohner unter 30 Jahren sei zu begrüßen, die
Gebührensteigerung bei allen anderen Kunden dagegen unverantwortlich. Da Stadt
und Landkreis die Sparkasse besäßen, sei es angebracht und notwendig, dass
Änderungen der Geschäftsbedingungen, insbesondere die Gestaltung der
Gebührensätze, von einer Zustimmung der gewählten Gemeindeorgane abhängig
gemacht würden. Dazu müsse der Aufgabenkatalog der Verbandsversammlung um eine
solche Vorschrift erweitert werden. Dadurch könnten sich Stadtrat und Kreistag
bei einer Gebührenerhebung nicht mehr mit dem Verweis auf die Zuständigkeit des
Vorstandes aus der Verantwortung ziehen. Dies gehöre zur demokratischen
Steuerung einer Sparkasse in öffentlicher Verantwortung. Oberbürgermeister
MÄDGE führt aus,
dass die beantragte Änderung aufgrund der Vorschriften des Niedersächsischen
Sparkassengesetzes nicht zulässig sei. Die Aufgaben des Vorstandes seien dort
im § 10 und in der Satzung der Sparkasse Lüneburg klar und abschließend
geregelt. Es bestünden Berichtspflichten des Vorstandes, in seinen
Entscheidungen jedoch sei der Vorstand danach bewusst weitgehend frei.
Einschränkungen bestünden nur bei bedeutsamen Rechtsgeschäften, an die jedoch
ein hoher Maßstab gelegt werde. Eine Verpflichtung des Vorstandes zur Einholung
einer vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung ergebe sich aus dem
Sparkassengesetz nicht, der Zweckverband könne eine solche aus dem Sparkassengesetz
auch nicht herleiten. Die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrates zur
Änderung der Geschäftsbedingungen ermögliche das Sparkassengesetz ebenfalls
nicht. Im § 16 werde aufgezählt, worüber der Verwaltungsrat zu beschließen
habe. Hierbei handle es sich um grundsätzliche Fragen der Geschäftsausrichtung
und um Geschäfte, die für die Sparkasse von besonderer Bedeutung seien. Die
Geschäftsbedingungen und die Festlegung der Gebührensätze gehöre zu den
normalen laufenden Geschäften einer Sparkasse, die weder von besonderer, noch
von grundlegender Bedeutung für die Sparkasse seien. Eine Übertragung auf den
Verwaltungsrat sei daher nicht zulässig, der Antrag müsse aus rechtlichen
Gründen abgelehnt werden. Beigeordneter
DÖRBAUM stellt die
gute Qualität der Sparkasse Lüneburg heraus. Verwaltungsrat und
Zweckverbandsversammlung nähmen ihre Aufgabe als kontrollierende Gremien der
Sparkasse wahr, eine Preisvorgabe zu schaffen hieße, die Führung der Sparkasse
in Frage zu stellen. Der Gesetzgeber habe dies gut und völlig ausreichend
geregelt. Einem rechtswidrigen Antrag könne man nicht folgen. Ratsherr
RIECHEY gibt zu
Bedenken, dass die Festlegung der Gebühren zumindest für die Kunden der
Sparkasse nicht so unerheblich sei, wie es dargestellt werde. Wenn dies juristisch
anders beurteilt werde, sollte man den Antrag seiner Fraktion um den Zusatz
ergänzen, dass die Zustimmung empfehlenden Charakter habe. Eigentlicher Zweck
des Antrages sei es, Stadtrat und Kreistag in die politische Verantwortung
gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern für die Gebührenerhöhungen der
öffentlichen Sparkasse zu nehmen. Dies würde die Glaubwürdigkeit sowohl der
Gemeindeorgane als auch der Sparkasse sehr erhöhen. Oberbürgermeister
MÄDGE entgegnet,
dass die Sparkasse betriebswirtschaftlich ausgerichtet und gerade erst wieder
festgestellt worden sei, welche erheblichen Defizite es im Kontoführungsbereich
gebe, die ansonsten in anderen Bereichen eingespart werden müssten. Dies träfe vor allem die Stiftungen der Sparkasse, die bekanntlich viel
Gutes für die Region bewirkten, was andere Banken in keiner Weise leisteten.
Wolle man der Sparkasse hingegen Gebührensätze vorschreiben, die zu Defiziten
führten, müsse man für die Verluste auch aufkommen. Selbst mit dem vollen
Gebührensatz sei die Sparkasse noch immer nicht auf dem Niveau, das nötig sei,
um die für die Führung eines Kontos anfallenden Kosten zu decken. Die
Gebührensätze seien nur ein Teil des Finanzgefüges der Sparkasse, das man stets
in seiner Gesamtheit und mit seinen Wechselwirkungen betrachten müsse. Beigeordneter
BLANCK berichtet,
dass auch er als Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse nicht immer glücklich
darüber sei, was er beschließen könne und was nicht, insbesondere wie jetzt im
Falle der Gebührenerhöhung. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen sei sie jedoch
sinnvoll und geboten. Man dürfe einem Vorstand nicht in die ihm durch Gesetz
zugewiesenen Aufgaben - für die er dann auch gerade zu stehen habe -
hineinreden. Die Aufgaben des Verwaltungsrates lägen in der Kontrolle und
Überprüfung, nicht in den Feinheiten der Geschäftspolitik. Er empfehle, mehr
darauf zu achten, was mit den Gewinnen geschehen und für welche Zwecke man sie
ausschütten solle. Oberbürgermeister
MÄDGE betont auf
Einwendung von Ratsherrn KUNATH, dass sich alle Verwaltungsratsmitglieder
geschlossen hinter die Entscheidung des Vorstandes gestellt und damit natürlich
eine politische Verantwortung übernommen haben. Niemand erhöhe gerne die
Preise, die Notwendigkeit sei aber von allen klar erkannt worden. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich bei 2 Ja-Stimmen
der Fraktion DIE LINKE und 2 Enthaltungen aus den Reihen der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen ab. (15) |
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