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Auszug - Einsparungen im Bereich der Straßenbeleuchtung - Streckung der Wartungsintervalle (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2007)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 27.09.2007    
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2281/07 Einsparungen im Bereich der Straßenbeleuchtung - Streckung der Wartungsintervalle (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

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Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass Ende der 90er-Jahre in Lüneburg umfangreich zweilampige Leuchten auf einlampige umgestellt worden seien, wodurch seinerzeit Energieeinsparungen von etwa 40.000 DM pro Jahr erzielt wurden. Eine Streckung der Wartungsintervalle über vier Jahre bei 16.000 Stunden Brenndauer sei nicht möglich, da gemäß Berufsgenossenschaft elektrotechnische Anlagen unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung alle vier Jahre gewartet werden müssten. Nach vorliegenden Informationen wurden in der Stadt Münster zwecks Energieeinsparung die zweiten Leuchtmittel ausgeschaltet, was in Lüneburg seit über zehn Jahren durchgängig praktiziert werde. Die Installation einer „Umschalteinrichtung“ für eine wechselweise  Nutzung der vorhandenen Leitungen wäre technisch möglich, die Umrüstung sei aber kostenintensiv. Zudem wäre zu prüfen, ob dies für alle Leuchten möglich sei.  Daher werde von einer Kostenreduktionsschätzung für die Stadt abgesehen. Nach den Aussagen eines vereidigten Gutachters müsse man von einem Investitionsstau bei der Straßenbeleuchtung – nicht nur in Masten sondern auch in Leuchtmittel – von mindestens 1,5 bis 2 Millionen Euro ausgehen.

 

Beigeordneter BLANCK möchte zwei Zusatzfragen stellen. Es sei ausgeführt worden, dass aufgrund der Vorschriften der Berufsgenossenschaft eine Streckung der Wartungsintervalle nicht möglich sei. Dies sei auch gar nicht beabsichtigt, möglich wäre aber, durch den Einbau einer automatischen Umschaltung in Form eines einfachen Relais im Falle des Ausfalles einer Leuchte die andere Leuchte einspringen zu lassen. Dies erspare den sofortigen Einsatz eines Technikers, die Reparatur könne im Zuge der nächsten regelmäßigen Wartung vorgenommen werden. Seine Frage habe darauf abgezielt, warum diese Möglichkeit in Lüneburg nicht praktiziert werde. Weiterhin interessiere ihn, bei wie vielen Lampen dies möglich sei. Diese Angaben seien wichtig für die Beurteilung der Frage, welche Einsparpotentiale die Stadt selbst bei der Straßenbeleuchtung habe. Es sei bereits deutlich geworden, dass man allein durch die Reduzierung der Vielfalt der Lampentypen erhebliche Einsparmöglichkeiten besäße.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist darauf, dass bei der Infoveranstaltung am vorangegangenen Freitag die maßgeblichen Gutachter vor Ort gewesen seien und dort die Notwendigkeit des eingeschlagenen Weges erläutert hätten. Dort sei auch ausführlich erklärt worden, wie viel Geld die Stadt Lüneburg für die Sanierung der Straßenbeleuchtung aufwenden müsste. Es sei für ihn schon merkwürdig, wenn Ratsherr Blanck in der Sitzung mit den Gutachtern einen Verkauf für vierzig Jahre vorschlage – nicht zwanzig Jahre, wie der Vorschlag der Verwaltung laute. Am Ende des mehrstündigen Vortrages sei weder von Ratsherrn Blanck, noch von Ratsherrn Riechey weiterer Beratungsbedarf angemeldet worden. Natürlich könne man diese Maßnahmen durchführen, die hierfür notwendigen Mittel seien jedoch bekanntlich nicht vorhanden. Er vermisse hier ernst gemeinte und realistische Deckungsvorschläge, um Anträge auch umsetzen zu können.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt Kenntnis.