Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Ratsherr
RIECHEY macht
darauf aufmerksam, dass der Antrag seiner Fraktion zur Änderung der
Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes nicht unter TOP 9.7 sondern im
Verwaltungsteil unter TOP 18 zu behandeln sei, da es sich um einen
Änderungsantrag handle. Oberbürgermeister
MÄDGE weist darauf
hin, dass noch fristgerecht eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema
„Gebühren des Bürgeramtes“ eingegangen sei, die in die Tagesordnung unter TOP
10.2 aufgenommen werden müsse. Weiterhin liegt seitens der Verwaltung eine
Tischvorlage zum Thema „EU-Fördermittel Stadtumbau West / Baugebiet Meisterweg“
vor, er bitte darum, diese als TOP 20 in die Tagesordnung aufzunehmen. Es liegt ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Bürgerbefragung zum Verkauf der Straßenbeleuchtung“ vor. Erster
Stadtrat KOCH führt
aus, dass er bereits wiederholt erläutert habe, dass die Dringlichkeit eines
Antrages gegeben sei, wenn durch die Zurückstellung einer Entscheidung
Nachteile entstünden, die nicht wieder gutzumachen seien. Voraussetzung wäre im
vorliegenden Fall, dass die Bürgerbefragung nicht mehr möglich wäre, wenn der
Rat bereits zuvor eine Sachentscheidung würde getroffen haben. Eine solche
Entscheidung sei aber weder getroffen, noch sei sie bis zur nächsten
Ratssitzung zu erwarten. Der Verkauf der Straßenbeleuchtung bedürfe einer
Ausschreibung, auch diese solle erst noch in einer der nächsten Ratssitzungen
beschlossen werden. Folglich sei die Dringlichkeit nicht gegeben, so dass der
Antrag nicht vorrangig zu behandeln sei. Ergänzend weise er darauf hin, dass
das nähere Verfahren einer Bürgerbefragung durch Satzung zu regeln sei. Eine
generelle Verfahrenssatzung für solche Bürgerbefragungen gebe es in der Stadt
Lüneburg nicht. Um eine solche Satzung zu formulieren, müsse Rat und Verwaltung
eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt werden. Beigeordneter
BLANCK verweist
darauf, dass gerade das Fehlen einer solchen Satzung die Dringlichkeit des
Antrages begründe. Ein Beschluss über eine Bürgerbefragung in der heutigen
Sitzung gebe der Verwaltung ausreichend Zeit, eine entsprechende Satzung zu
erarbeiten. Man befinde sich in einer Situation, in der eine Sachentscheidung,
nämlich der Verkauf der Straßenbeleuchtung, strittig sei. Der Verkaufsprozess
sei bereits in einem kontinuierlichen Fortschritt, zur Zeit werde die
Ausschreibung vorbereitet, hierfür entstünden Kosten, die immer weiter
anstiegen, je weiter der Prozess vorangehe. Stelle man den heutigen Antrag
zurück, liefen bis zur Behandlung in der nächsten Ratssitzung und wiederum bis
zur Umsetzung weitere Kosten auf. Um für die Stadt Lüneburg unwiederbringliche
Kosten zu vermeiden, sei die Entscheidung über den Antrag dringlich. Beigeordnete
BAUMGARTEN verneint
die Dringlichkeit. Der Verkauf der Straßenbeleuchtung stehe seit langer Zeit im
Raum. Wenn Herr Blanck es mit der Bürgerbefragung ehrlich meine, hätte er
bereits frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen können, mit dem sich der
Rat dann schon längst befasst hätte. Herr Blanck habe zudem am Gespräch mit dem
Gutachter teilgenommen, auch im Anschluss daran habe er die Möglichkeit gehabt,
seine Bedenken anzumelden und mit dem Thema an die Öffentlichkeit zu gehen. Mit
der Dringlichkeit sollen einmal mehr Themen in den Vordergrund gespielt und die
Tagesordnung ausgehebelt werden, an deren kaum noch zu bewältigendem Umfang die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und auch andere nicht ganz unschuldig seien. Beigeordneter
DÖRBAUM findet es
hanebüchen, einen solchen Antrag als dringlich zu bezeichnen. Man spreche seit
mehr als einem halben Jahr über den Verkauf der Straßenbeleuchtung und habe
alle Voraussetzungen dafür geschaffen. In dieser Zeit habe es hinreichend
Möglichkeiten gegeben, einen solchen Antrag einzubringen. Herr Blanck habe
schon in seiner Begründung selbst die Aussichtslosigkeit einer Bürgerbefragung
zu diesem Thema bemerkt und sei daher auf den Antrag auf Erlass einer Satzung
umgeschwenkt. Ratsherr
RIECHEY unterstützt
den Antrag, wenngleich man sich über die Dringlichkeit streiten könne. Es sei auf
jeden Fall bedauerlich, dass man sich ständig über Geschäftsordnungsfragen
unterhalten müsse. Die Argumentation von Herrn Blanck mache deutlich, dass man
durch eine Zurückstellung der Entscheidung in zeitlichen Verzug komme, durch
den weitere Kosten entstünden. Dies könne nicht im Sinne der Stadt Lüneburg
sein, daher wäre es gut, in der heutigen Sitzung über den Antrag auch
inhaltlich zu beraten. Beigeordnete
SCHELLMANN erinnert
daran, dass man in den Beratungen des letzten halben Jahres mit deutlicher Mehrheit
den Weg beschlossen habe, den man beim Verkauf der Straßenbeleuchtung gehen
wolle. Sie sehe daher keinen Bedarf für eine Bürgerbefragung. Oberbürgermeister
MÄDGE macht
deutlich, welche Folgen sich für die Stadt Lüneburg aus einer Verzögerung des Verfahrens
oder gar aus einer Ablehnung ergäben. Mit den für den Verkauf der
Straßenbeleuchtung angesetzten Mitteln von vier Millionen Euro würden
Investitionen besonders für Schulen und Kindergärten finanziert. Dies habe der
Rat in den Haushaltsberatungen mit beinahe ¾-Mehrheit beschlossen. Wer den
Verkauf nicht wolle, müsse auch die Folgen, nämlich eine Nettoneuverschuldung
über vier Millionen Euro oder eine Haushaltssperre in gleicher Höhe mit
beantragen und tragen. Was ein streichen dieser Investitionen für Schulen und
Kindergärten bedeute, müsse sich jeder genauestens vor Augen führen. Ebenso
müsse das Bauprojekt Reichenbachbrücke gestoppt werden, wodurch erhebliche
Schadenersatzforderungen für die Kündigung laufender Verträge auf die Stadt
zukämen. Zudem sei er sehr erstaunt, da Herr Blanck noch in der Vorwoche in
einer gemeinsamen Sitzung bereit gewesen sei, die Straßenbeleuchtung sogar für
einen Zeitraum von vierzig Jahren zu veräußern. Am Ende der Sitzung seien trotz
seiner (Anm.: des Oberbürgermeisters) ausdrücklichen Aufforderung keine Fragen mehr zum Verfahren gestellt
worden, lediglich Herr Riechey habe noch die Verträge einsehen wollen.
Einwendungen oder Wünsche, das Verfahren zu verschieben, seien nicht geltend
gemacht worden. Er vermöge daher nicht die Ernsthaftigkeit des jetzt gestellten
Antrages zu erkennen, durch den Stadt und Bürgerschaft geschadet werde. Durch
den mit großer Mehrheit beschlossenen Haushalt habe die Verwaltung vom Rat den
Auftrag zu umfangreichen Investitionen in Schulen und Kindergärten erhalten. Er
fordere jeden, der diese Beschlüsse nun wieder in Frage stelle, dazu auf, mit
in die betroffenen Schulen zu kommen und den Menschen dort zu erklären, dass
man die zugesagten Maßnahmen nun doch nicht umsetzen könne. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg lehnt mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE gegen die Stimmen der Gruppe SPD/CDU
und der FDP-Fraktion die Dringlichkeit des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen ab. Die
Tagesordnung wird im übrigen in der mit der Einladung verschickten Fassung mit
den vorgenannten Änderungen und Ergänzungen zu TOP 10.2, TOP 9.7 / 18 sowie TOP
20 festgestellt. |
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