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Auszug - Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" mit örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung ; Auslegungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.09.2007    
Zeit: 15:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2525/07 Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" mit örtlicher Bauvorschrift,
1. Änderung ; Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann geht noch einmal ein auf die Anfänge des Verfahrens und den schwierigen Weg hin bis zum Satzungsbeschluss. Der B-Plan ist zwischenzeitlich als Satzung beschlossen und auch rechtskräftig.

Die Festsetzungen beinhalten im Wesentlichen 15.000 m² Verkaufsfläche (VK) für die Sortimente Baumarkt, Gartenmarkt und ergänzende Sortimente als Fachmarktzentrum.

Seit der Rechtskräftigkeit des B-Plans wurden zwischenzeitlich ein Großteil der Flächen mit Baugenehmigungen unterlegt, wovon ca. 10.000 m² auf einen Bau- und Gartenmarkt und ca. 1.800 m² für das Dänische Bettenlager entfallen. Vereinfacht gerechnet verbleiben noch 3.200 m² VK. Für diese Flächen wurde im Sommer 2007 Befreiungen dahingehend beantragt, dass die Ansiedelung von einem Drogerie- und einem Biomarkt vorgesehen war. Diese Sortimente waren nach dem Einzelhandelsgutachten als innenstadtrelevant eingestuft und demzufolge nicht zugelassen. Durch eine Befreiung werden die Grundzüge der Planung berührt. Demzufolge ist ein Änderungsverfahren zum B-Plan erforderlich. Zur Beschleunigung des Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss eine mögliche Sortimentserweiterungsliste beschlossen. Mit dieser Liste wird die vorzeitige TÖB und die vorzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ergänzend wurde begleitend eine gutachterliche Betrachtung durchgeführt. Das abgestimmte Ergebnis ist eingeflossen in die vom VA beschlossenen Sortimentserweiterungsliste. Die daraus resultierenden Veränderungen sind in den Anlagen kenntlich gemacht. Erkennbar wird daraus, dass der Spielraum 5.000 m² beträgt, was jedoch nicht bedeutet, dass diese Flächen addiert werden können.

 

Fachbereichsleiterin Böhme geht ergänzend beispielhaft auf einige der textlichen Festsetzungen ein. Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang der Unterschied der Begrifflichkeiten Fachmärkte und Fachgeschäfte.

Bisher war bei Überschreitungen keine Begrenzung vorgesehen. Mit den Änderungen werden Überschreitungen auf maximal 25 % beschränkt. Ergänzend wurde auch festgelegt, an welcher Seite keine Werbeanlagen angebracht werden dürfen.

 

Beigeordneter Dr. Scharf  weist darauf hin, dass die genannten Zahlen bei den vorgetragenen Einwendungen zur Verwirrung geführt haben, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass die Einwender davon ausgegangen sind, das die variablen Flächen addierbar sind. Den heutigen Ausführungen hat er entnommen, dass die Obergrenze von 15.000 m² VK weiterhin Bestand haben wird.

 

Fachbereichsleiterin Böhme verdeutlicht noch einmal, dass die 25 % Beschränkung neu aufgenommen wurde, was auch eine Einschränkung in der Variabilität darstellt.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass ein Investor auch Bewegungsspielraum für die Ansiedelung von Geschäften benötigt. Im 1. Verfahren war die Zielsetzung, nicht mehr als 15.000 m² VK zuzulassen. Im 2. Verfahren geht es jetzt vorrangig um die Aufteilung der Nutzung im Gebäudebestand.

 

Beigeordneten Körner interessiert, ob jetzt der Standort der Gartenhausausstellung festgelegt wurde. Auch er bestätigt, dass die Variabilität für Missverständnisse im Vorfeld gesorgt haben. Viele haben geglaubt, dass die Einzelflächen mit ihren Überschreitungsmöglichkeiten addierbar wären.

 

Stadtbaurätin Gundermann bestätigt, dass der Standort am Gebäude orientiert festgelegt wurde. An diesem Standort werden keine Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen als Grünfläche mehr benötigt.

 

Herr Meyer – W & P – geht ein auf die Festlegung, dass für Beleuchtungsartikel 300 m² VK nicht überschritten werden dürfen. Wenn ein Fachmarkt mit Beleuchtungsartikeln Mieter wird, könnte zusammen mit den Flächen im Baumarkt leicht 500 – 600 m² VK zusammenkommen. Das sollte bedacht werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass darüber nur zu befinden wäre, wenn ein entsprechendes Leuchtengeschäft dort angesiedelt werden sollte.

 

Beigeordnete Schellmann  hält es für schwierig, Vorgaben in der Nutzung maßschneidern zu wollen und dabei allen Bedürfnissen gerecht zu  werden. Eine zu enge Fassung der Vorgaben birgt auch Nachteile. Für überlegenswert hält sie es, bei zukünftigen Planungen ggf. stärker den Wirtschaftsausschuss mit einzubinden, um mit der einen oder anderen Beschränkung flexibler umgehen zu können. Schwierig wird es, wenn der Investor sich in seinen Entscheidungen nicht mehr bewegen kann.

 

Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass das Lademann-Gutachten sowohl in diesem Ausschuss als auch im Wirtschaftsausschuss vorgestellt wurde.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht noch einmal, dass die Festsetzungen aus dem Lademann-Gutachten in die Planung übernommen wurden. Ebenso wurden die dargelegten Veränderungen eingearbeitet.

 

Fachbereichsleiterin Böhme ergänzt, dass die WiFö auch in die Planung im laufenden Verfahren ständig eingebunden war.

 

Ratsherr Riechey kann das Unbehagen der Bürger nachvollziehen, wenn den Interessen des Investors nachgegeben wird. Warum Biolebensmittel nicht mehr als innenstadtrelevant eingestuft werden, ist für ihn nicht nachvollziehbar. Von Interesse ist, ob die Ausgleichsflächen jetzt durch die vorgesehene Dachbegrünung verringert werden sollen.

 

Stadtbaurätin Gundermann  erklärt, dass die Ausgleichsflächen als auch die Dachbegrünung schon im 1. Verfahren festgelegt wurden. Im jetzigen Verfahren werden diesbezüglich keine Veränderungen vorgenommen.

 

Fachbereichsleiterin Böhme verdeutlicht, dass bei Bio-Lebensmitteln im Laufe der Zeit eine Umsatzverteilung vonstatten gegangen ist. Der Markt hat sich verteilt. Bio-Lebensmittel werden jetzt als periodischer Bedarf eingestuft.

 

Beigeordnete Lotze zeigt auf, dass das Wirtschaftsleben nicht statistisch sei, sondern auch Veränderungsprozessen unterliegt. Die gefassten Beschlüsse stellen einen Kompromiss dar. Durch die Veränderungen ist von keiner Erhöhung des Verkehrsaufkommens auszugehen. Auch die Stadt hat ein städtebauliches Interesse daran, dass es zu keinen Leerständen kommt. Was gewollt war, wurde erreicht. Das Kaufhaus Innenstadt wird weiterhin geschützt. Gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass der Investor Bewegungsspielraum behält und auch den Belangen der Anlieger wird Rechnung getragen.

 

Beigeordneter Dörbaum weist auf die Beratung in der SPD-Fraktion hin. Bei der Neuansiedlung eines Bio-Geschäfts sollte nach Ansicht der Fraktion einer Verlagerung eines bestehenden Betriebes vor einer Neuansiedlung der Vorzug gegeben werde. Die Verwaltung sollte unter der Vorgabe Verlagerung vor Neuansiedelung noch einmal eine Prüfung vornehmen.

 

Beigeordneter Dr. Scharf  entnimmt dieser Beratung und der anstehenden Beratung über die Nachnutzung des Garbers-Geländes, dass noch stärker in den Blick genommen werden müsste, inwieweit wollen und müssen wir das Kaufhaus Innenstadt schützen. Dies ist für ihn eine Gradwanderung, die auch immer wieder politisch zu diskutieren sein wird.

 

Ratsherr Meihsies merkt an, dass die verwendete Begrifflichkeit, dass hier ein für alle Beteiligten tragfähiger Kompromiss gefunden wurde, so nicht bei allen Beteiligten, insbesondere bei den Anwohnern, ankommt.

Politik sollte nicht zu Gefälligkeitsplanungen für Investoren verkommen. Am erstellten Gutachten sollte nicht ständig herumgedoktert werden. Politik sollte in ihrem Tun frei sein und sich nicht von bestimmten Interessen leiten lassen. Auch wenn das Leben einem ständigen Wandel unterliegt, so ist eines jedoch nicht weg zu diskutieren, nämlich der Fakt, dass man das Kaufhaus Innenstadt in seiner Struktur nicht nur halten, sondern auch stärken sollte. Je mehr Sortimentvielfalt man in den anderen Bereichen zulässt, desto größer werden die Probleme in der Innenstadt.

Er spricht sich für klare Vorgaben aus, welche Sortimente auf welcher Flächengröße zugelassen werden sollen. Die Vorgabe muss sein, den Kleinen in der Innenstadt vor den Großen in den anderen Bereichen zu schützen.

Deshalb spricht er sich dafür aus, die Kleinen zu schützen und nicht vorrangig großzügig mit den Großen umzugehen. Der Bestand muss nach seiner Ansicht vorrangig geschützt werden.

Er wird gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass Verwaltung und Politik keine Großzügigkeit haben walten lassen, sondern vielmehr genau in dem Rahmen geblieben sind, der vorgegeben war. Hierzu wurde hinreichend vorgetragen. Insofern sind die Aussagen von Ratsherrn Meihsies nicht zutreffend.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr Meihsies ).