Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann geht
noch einmal ein auf die Anfänge des Verfahrens und den schwierigen Weg hin bis
zum Satzungsbeschluss. Der B-Plan ist zwischenzeitlich als Satzung beschlossen
und auch rechtskräftig. Die
Festsetzungen beinhalten im Wesentlichen 15.000 m² Verkaufsfläche (VK) für die
Sortimente Baumarkt, Gartenmarkt und ergänzende Sortimente als
Fachmarktzentrum. Seit
der Rechtskräftigkeit des B-Plans wurden zwischenzeitlich ein Großteil der
Flächen mit Baugenehmigungen unterlegt, wovon ca. 10.000 m² auf einen Bau- und
Gartenmarkt und ca. 1.800 m² für das Dänische Bettenlager entfallen.
Vereinfacht gerechnet verbleiben noch 3.200 m² VK. Für diese Flächen wurde im
Sommer 2007 Befreiungen dahingehend beantragt, dass die Ansiedelung von einem
Drogerie- und einem Biomarkt vorgesehen war. Diese Sortimente waren nach dem
Einzelhandelsgutachten als innenstadtrelevant eingestuft und demzufolge nicht
zugelassen. Durch eine Befreiung werden die Grundzüge der Planung berührt.
Demzufolge ist ein Änderungsverfahren zum B-Plan erforderlich. Zur
Beschleunigung des Verfahrens hat der Verwaltungsausschuss eine mögliche
Sortimentserweiterungsliste beschlossen. Mit dieser Liste wird die vorzeitige
TÖB und die vorzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ergänzend wurde
begleitend eine gutachterliche Betrachtung durchgeführt. Das abgestimmte
Ergebnis ist eingeflossen in die vom VA beschlossenen
Sortimentserweiterungsliste. Die daraus resultierenden Veränderungen sind in
den Anlagen kenntlich gemacht. Erkennbar wird daraus, dass der Spielraum 5.000
m² beträgt, was jedoch nicht bedeutet, dass diese Flächen addiert werden
können. Fachbereichsleiterin
Böhme geht
ergänzend beispielhaft auf einige der textlichen Festsetzungen ein.
Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang der Unterschied der Begrifflichkeiten
Fachmärkte und Fachgeschäfte. Bisher
war bei Überschreitungen keine Begrenzung vorgesehen. Mit den Änderungen werden
Überschreitungen auf maximal 25 % beschränkt. Ergänzend wurde auch festgelegt,
an welcher Seite keine Werbeanlagen angebracht werden dürfen. Beigeordneter
Dr. Scharf weist darauf hin, dass die genannten Zahlen
bei den vorgetragenen Einwendungen zur Verwirrung geführt haben, was wohl
darauf zurückzuführen ist, dass die Einwender davon ausgegangen sind, das die
variablen Flächen addierbar sind. Den heutigen Ausführungen hat er entnommen,
dass die Obergrenze von 15.000 m² VK weiterhin Bestand haben wird. Fachbereichsleiterin
Böhme verdeutlicht
noch einmal, dass die 25 % Beschränkung neu aufgenommen wurde, was auch eine
Einschränkung in der Variabilität darstellt. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass ein Investor auch Bewegungsspielraum für die Ansiedelung von
Geschäften benötigt. Im 1. Verfahren war die Zielsetzung, nicht mehr als 15.000
m² VK zuzulassen. Im 2. Verfahren geht es jetzt vorrangig um die Aufteilung der
Nutzung im Gebäudebestand. Beigeordneten
Körner
interessiert, ob jetzt der Standort der Gartenhausausstellung festgelegt wurde.
Auch er bestätigt, dass die Variabilität für Missverständnisse im Vorfeld
gesorgt haben. Viele haben geglaubt, dass die Einzelflächen mit ihren
Überschreitungsmöglichkeiten addierbar wären. Stadtbaurätin
Gundermann
bestätigt, dass der Standort am Gebäude orientiert festgelegt wurde. An diesem
Standort werden keine Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen als
Grünfläche mehr benötigt. Herr
Meyer – W & P – geht ein auf die Festlegung, dass für Beleuchtungsartikel
300 m² VK nicht überschritten werden dürfen. Wenn ein Fachmarkt mit
Beleuchtungsartikeln Mieter wird, könnte zusammen mit den Flächen im Baumarkt
leicht 500 – 600 m² VK zusammenkommen. Das sollte bedacht werden. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass darüber nur zu befinden wäre, wenn ein entsprechendes Leuchtengeschäft
dort angesiedelt werden sollte. Beigeordnete
Schellmann hält es für schwierig, Vorgaben in der
Nutzung maßschneidern zu wollen und dabei allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Eine zu enge Fassung der Vorgaben
birgt auch Nachteile. Für überlegenswert hält sie es, bei zukünftigen Planungen
ggf. stärker den Wirtschaftsausschuss mit einzubinden, um mit der einen oder
anderen Beschränkung flexibler umgehen zu können. Schwierig wird es, wenn der
Investor sich in seinen Entscheidungen nicht mehr bewegen kann. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass das Lademann-Gutachten sowohl in diesem Ausschuss als auch im
Wirtschaftsausschuss vorgestellt wurde. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht noch einmal, dass die Festsetzungen aus dem Lademann-Gutachten in
die Planung übernommen wurden. Ebenso wurden die dargelegten Veränderungen
eingearbeitet. Fachbereichsleiterin
Böhme ergänzt, dass
die WiFö auch in die Planung im laufenden Verfahren ständig eingebunden war. Ratsherr
Riechey kann das
Unbehagen der Bürger nachvollziehen, wenn den Interessen des Investors
nachgegeben wird. Warum Biolebensmittel nicht mehr als innenstadtrelevant
eingestuft werden, ist für ihn nicht nachvollziehbar. Von Interesse ist, ob die
Ausgleichsflächen jetzt durch die vorgesehene Dachbegrünung verringert werden
sollen. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt, dass die Ausgleichsflächen als auch
die Dachbegrünung schon im 1. Verfahren festgelegt wurden. Im jetzigen
Verfahren werden diesbezüglich keine Veränderungen vorgenommen. Fachbereichsleiterin
Böhme verdeutlicht,
dass bei Bio-Lebensmitteln im Laufe der Zeit eine Umsatzverteilung vonstatten
gegangen ist. Der Markt hat sich verteilt. Bio-Lebensmittel werden jetzt als
periodischer Bedarf eingestuft. Beigeordnete
Lotze zeigt auf,
dass das Wirtschaftsleben nicht statistisch sei, sondern auch
Veränderungsprozessen unterliegt. Die gefassten Beschlüsse stellen einen
Kompromiss dar. Durch die Veränderungen ist von keiner Erhöhung des
Verkehrsaufkommens auszugehen. Auch die Stadt hat ein städtebauliches Interesse
daran, dass es zu keinen Leerständen kommt. Was gewollt war, wurde erreicht.
Das Kaufhaus Innenstadt wird weiterhin geschützt. Gleichzeitig wird dafür
gesorgt, dass der Investor Bewegungsspielraum behält und auch den Belangen der Anlieger
wird Rechnung getragen. Beigeordneter
Dörbaum weist auf
die Beratung in der SPD-Fraktion hin. Bei der Neuansiedlung eines Bio-Geschäfts
sollte nach Ansicht der Fraktion einer Verlagerung eines bestehenden Betriebes
vor einer Neuansiedlung der Vorzug gegeben werde. Die Verwaltung sollte unter
der Vorgabe Verlagerung vor Neuansiedelung noch einmal eine Prüfung vornehmen. Beigeordneter
Dr. Scharf entnimmt dieser Beratung und der anstehenden
Beratung über die Nachnutzung des Garbers-Geländes, dass noch stärker in den
Blick genommen werden müsste, inwieweit wollen und müssen wir das Kaufhaus
Innenstadt schützen. Dies ist für ihn eine Gradwanderung, die auch immer wieder
politisch zu diskutieren sein wird. Ratsherr
Meihsies merkt an,
dass die verwendete Begrifflichkeit, dass hier ein für alle Beteiligten
tragfähiger Kompromiss gefunden wurde, so nicht bei allen Beteiligten,
insbesondere bei den Anwohnern, ankommt. Politik
sollte nicht zu Gefälligkeitsplanungen für Investoren verkommen. Am erstellten Gutachten
sollte nicht ständig herumgedoktert werden. Politik sollte in ihrem Tun frei
sein und sich nicht von bestimmten Interessen leiten lassen. Auch wenn das
Leben einem ständigen Wandel unterliegt, so ist eines jedoch nicht weg zu
diskutieren, nämlich der Fakt, dass man das Kaufhaus Innenstadt in seiner
Struktur nicht nur halten, sondern auch stärken sollte. Je mehr
Sortimentvielfalt man in den anderen Bereichen zulässt, desto größer werden die
Probleme in der Innenstadt. Er
spricht sich für klare Vorgaben aus, welche Sortimente auf welcher Flächengröße
zugelassen werden sollen. Die Vorgabe muss sein, den Kleinen in der Innenstadt
vor den Großen in den anderen Bereichen zu schützen. Deshalb
spricht er sich dafür aus, die Kleinen zu schützen und nicht vorrangig
großzügig mit den Großen umzugehen. Der Bestand muss nach seiner Ansicht
vorrangig geschützt werden. Er
wird gegen den Beschlussvorschlag stimmen. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht, dass Verwaltung und Politik keine Großzügigkeit haben walten
lassen, sondern vielmehr genau in dem Rahmen geblieben sind, der vorgegeben
war. Hierzu wurde hinreichend vorgetragen. Insofern sind die Aussagen von
Ratsherrn Meihsies nicht zutreffend. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsherr
Meihsies ). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||