Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Ritter – Bereich 72 – gibt als städtischer Bauleiter ein Sachstand über den
Ablauf der Baumaßnahme ab. Derzeit
wird mit Hochdruck beidseitig an den Straßenanschlüssen zur Brücke gearbeitet.
Ab Freitag ist beabsichtigt, die Brücke zu betonieren. Mit
der Durchführung der Maßnahme befindet man sich im Zeitplan. Sollten wider
Erwarten Verzögerungen auftreten, kann notfalls auch sonntags gearbeitet
werden. Von Verzögerungen im Oberbau der Brücke ist jedoch derzeit nicht
auszugehen. Bei
den angrenzenden Gebäuden laufen vorsichtshalber Beweissicherungsverfahren.
Messungen und Begehungen haben vorab stattgefunden und werden auch während und
nach Abschluss der Arbeiten durchgeführt. Zusätzlich wurden während der
Abrissarbeiten der Brücke in 4 Gebäuden ergänzend Schwingungsmessungen
durchgeführt. Alle auch in denkmalgeschützten Häusern ermittelten Werte lagen
unterhalb der Toleranzgrenze. Erforderlichenfalls wird man sich nach Abschluss
der Arbeiten mit den Anliegern zusammensetzen, um während der Bauphase
aufgetretene Probleme zu besprechen. Bei
der Gründung der Fundamente wurde festgestellt, dass der tragfähige Untergrund
aus Kreide erst in einer Tiefe von 30 – 35 m auftritt und nicht, wie
zunächst vermutet, bereits ab einer Tiefe von 20 m. Dadurch ist es bei den
Gründungsarbeiten zu einer zeitlichen Verzögerung gekommen. Der bisher
vorhandene Zeitpuffer wurde dabei aufgebraucht. Trotzdem kann der Termin der
beabsichtigten Verkehrsübergabe Ende November/Anfang Dezember 2007 gehalten
werden. Für
das reine Brückenbauwerk wurden Kosten von 3,6 Mio. € veranschlagt. Das
Auftragsvolumen betrug bei Beginn der Arbeiten ca. 3,1 Mio. €.
Zwischenzeitlich wurden Nachträge mit einem Auftragsvolumen von 300.000 €
abgeschlossen. Erläutert
wird, warum derzeit nicht vorgesehen ist, eine Wendeltreppe hinunter zur
„Salzstraße am Wasser“ gleich mitzuinstallieren. Die vorgesehene
zukünftige Wegeführung wird aufgezeigt. Der Bau einer Wendeltreppe wird in
diesem Zusammenhang für wenig geeignet gehalten, da diese nicht
behindertengerecht ausgelegt werden kann und es wegen der Räum- und
Streupflicht zu Problemen in der Verkehrssicherungspflicht kommen würde. Beigeordneten
Dörbaum
interessiert, ob auch ein behindertengerechter Aufgang zur Straße möglich sein
wird. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass es grundsätzlich möglich wäre, jedoch daran gedacht werden müsste, dass
diese Zuwegung auf eine 3-spurige Kreuzung zulaufen würde. Um
evt. alte Materialien der Brückengründung der ersten Brücke finden zu können,
wurde die Baustelle regelmäßig von Mitarbeitern der Stadtarchäologie in
Augenschein genommen. Bei einem bisher gefundenen Holzstück kann es sich ggf.
um ein Grundrisspfahl handeln. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Sachstandsbericht der
Verwaltung nach Inaugenscheinnahme der Baustelle zur Kenntnis. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||