Bürgerinformationssystem
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Zur Tagesordnung wird ein Dringlichkeitsantrag der FDP -Fraktion vorgelegt. Städt. Direktor SORGER verliest § 9 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Rates und erläutert die Rechtslage. Danach ist keine Dringlichkeit festzustellen. Er weist ausdrücklich darauf hin, daß der Ortsrat nun nur eine Debatte über die Frage der Dringlichkeit, nicht aber über den Inhalt des Antrages führen darf. Ortsratsmitglied SCHUMANN-SCHILLING erklärt, sie habe leider die Ladungsfrist versäumt und wolle hier keine Schuldebatte führen, aber die Hauptschule Kreideberg solle erhalten bleiben. Ortsratsmitglied HUFENEUTER verweist darauf, daß für eine Dringlichkeit ein akuter Schaden abzuwenden sein müßte, was hier nicht der Fall ist. Ortsratsmitglied PLIKAT bejaht eine Dringlichkeit, weil nicht bekannt sei, welche Position die Stadt einnehme. Ortsbürgermeister SCHULTZ verweist auf die Berichterstattung in der LZ und die bisher geführte Diskussion im Rat. Heute hat der Schulausschuß getagt, der die Verwaltungsvorlage bei zwei Enthaltungen beschlossen hat. Daher bleibt der Standort im Rahmen eines Konzeptes zum Ganztagszentrum erhalten. Über die Dringlichkeit des Antrages wird abgestimmt: 2 ja, 4 nein, 2 Enthaltungen. Damit ist die Dringlichkeit nicht gegeben. Die Tagesordnung wird wie vorgeschlagen genehmigt. |
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