Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Beigeordnete
Lotze berichtet, dass zur Schulentwicklungsplanung unter Beteiligung eines
externen Gutachters eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Stadt und Landkreis
gebildet wurde, die bisher am 08.06. und 20.06. getagt habe. Zum beabsichtigten
Gutachten lagen 3 Angebote vor, die Kosten zwischen 25.000 und 80.000 €
aufwiesen. Nach
Einladung und Interview der Anbieter wurde ein Vergabevorschlag unterreitet und
dieser Vorschlag zwischenzeitlich auch bereits vom Kreisausschuss beschlossen. Erster
Stadtrat Koch betont, dass die Entscheidung und Anbieterauswahl beim Landkreis
lagen, die Stadt jedoch durch Vertretung in der gemeinsamen Arbeitsgruppe und
die Mitfinanzierung beteiligt war. Der vorgeschlagene städtische Anteil von 1/3
der Kosten bei höchstens 30.000 € wird durch die deutlich günstigeren Angebote
geringer ausfallen. Das Gutachten soll zum Schuljahr 2008/2009 erstellt sein. Auf
Nachfrage von Bürgermeister Dr. Scharf wird bestätigt, dass für das Gutachten
Daten der Schulverwaltungen erforderlich sind. Beigeordnete Schellmann wundert
sich, dass keine neuen Daten erhoben werden. Es handelt sich bei diesen Daten
jedoch nur um die Ausgangsdaten. Ratsherr
Nowak vertritt die Auffassung, die Stadt habe eigene Daten über
Schülerzahlprognosen und Gebäudenutzung, so dass ein Gutachten nicht
erforderlich sei. Oberbürgermeister
Mädge sieht überwiegend für den Landkreis, dass ein entsprechendes Gutachten
erforderlich sei; für eine Verzahnung von Stadt und Landkreis mit dem Ziel der
gemeinsamen Entwicklung ist jedoch die Einbeziehung der Stadt sinnvoll. Die
Ausschussvorsitzende lässt im Anschluss über den Beschlussvorschlag abstimmen: Beschluss: Einer
Beteiligung an den Kosten eines externen Gutachtens zur Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung wird zugestimmt. Die
Verwaltung wird ermächtigt, dem Landkreis Lüneburg für das von ihm in Auftrag
gegebene Gutachten einen anteiligen Betrag von 1/3 der Kosten, höchstens 30.000
€ zu erstatten. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 0 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |