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Beratungsinhalt: Erster
Stadtrat KOCH führt
aus, dass die Dringlichkeit gegeben sei, wenn durch eine spätere Entscheidung
Nachteile einträten, die nicht wieder gutgemacht werden könnten. Dies setze im
Umkehrschluss jedoch voraus, das eine beantragte Maßnahme im Beschlussfalle
auch tatsächlich umgesetzt werden könne. Die gesamte Thematik zur Hauptschule
Kreideberg unterliege zweifellos einer gewissen Dringlichkeit, dies treffe aber
nicht im speziellen auf die kurzfristige Einrichtung eines Schulbezirkes zu.
Ein Schulbezirk könne nach dem Niedersächsischen Schulgesetz durch eine Satzung
eingerichtet werden für einzelne Schulen unter Zuordnung festgelegter Straßen
und Ortsteile. Diese Satzung solle regelmäßig mindestens einen Monat vor Beginn
des Aufnahmeverfahrens bekannt gemacht werden. Dies sei nicht umsetzbar, da der
Aufnahmetermin bereits am Beginn der auf diese Sitzung folgenden Woche liege.
Vor einer Entscheidung über eine solche Satzung seien der Stadtelternrat, die
betroffenen Schulen, die Landesschulbehörde und weitere Institutionen zu
beteiligen, nicht zuletzt müsse ein Satzungsbeschluss auch im Amtsblatt bekannt
gemacht werden. All das sei in der Kürze der Zeit nicht mehr durchführbar,
zumal gerade die Festlegung des Einzugsgebietes des Schulbezirkes weder
beantragt noch vorbereitet sei. Man müsse eine solche Festlegung sorgfältig
prüfen, um nicht andere Schulen in ihrer Existenz zu gefährden. Die Einrichtung
eines Schulbezirkes könne daher frühestens zum Schuljahr 2008/09 beschlossen
werden, dafür sei der Antrag allerdings nicht dringlich. Ratsherr
NOWAK möchte durch
den Dringlichkeitsantrag ein positives Signal aus den Reihen des Rates der
Stadt Lüneburg an die Hauptschule Kreideberg für den Erhalt der Schule senden.
Die Stadt Lüneburg und die Fraktionen hätten sich in der Vergangenheit dafür
eingesetzt, den Schülern aus der Stadt die bestmögliche Beschulung zu bieten
durch die Schaffung von Ganztagsschulen in allen Bereichen. Dieses Votum habe
man auch der Schule Kreideberg gegeben und die Umsetzung wäre auch wie geplant
durchgeführt worden, wenn es nicht in Lüneburg eine Hauptschule gäbe, die vom
Landkreis betrieben werde. Diese Schule habe keinen Antrag auf Ganztagsbeschulung
gestellt, auch vom Landkreis als Schulträger sei dies nicht gefordert worden.
Wenn die Schülerzahlen in Lüneburg nicht mehr ausreichten, werde es dazu
kommen, dass eine Schule geschlossen werden müsse. Bei dieser Entscheidung gehe
es um die Qualität der Schule. Die Dringlichkeit des Antrages sei schon dadurch
gegeben, dass die Berichterstattung in der Presse und die öffentliche
Diskussion zu einer Verunsicherung an der Hauptschule Kreideberg über deren
Zukunft geführt habe. Dies verbessere gerade nicht die Anmeldezahlen für diese
Schule. Man müsse überlegen, wie man den Schulstandort sichern könne, eine
einwandfreie rechtliche Absicherung sei nur durch die Einrichtung eines
Schulbezirkes möglich. Es sei klar, dass die Umsetzung des Schulbezirkes vor
diesem Schuljahr nicht mehr machbar sei, man könne aber ein klares politisches
Votum geben, indem man alternative Lösungen berate und beschließe. Falls die
Dringlichkeit heute nicht beschlossen werde, bitte er darum, den Antrag in den
Schulausschuss zu geben. Beigeordnete
LOTZE bekräftigt,
dass man sich im Schulausschuss und im Gespräch mit der Schulleitung deutlich
für den Erhalt des Standortes Kreideberg ausgesprochen habe. Ihre Fraktion
schließe sich den Ausführungen von Herrn Koch an, die Einführung eines Schulbezirkes
sei in der Kürze der Zeit nicht mehr durchführbar. Man sei generell gegen die
Einrichtung von Schulbezirken, da der Elternwille oberste Priorität habe. Die
Schulen müssten mit einem guten Angebot und mit hoher Attraktivität um Schüler
werben. Im Kern der Sache gehe es um die Bildungschancen der jungen Leute in
der Stadt Lüneburg. Man wolle den Standort Kreideberg erhalten, dies sei
allerdings an Bedingungen geknüpft, wie eine ausreichende Anmeldezahl und die
Vermeidung jahrgangsübergreifender Klassen. Man dürfe nicht auf Biegen und
Brechen eine kleine Schule erhalten, vielmehr benötige man Hauptschulen mit
einem breiten pädagogischen und qualifizierten Angebot, dies könne nur in einer
zweizügigen Hauptschule erreicht werden. Man müsse sich mit diesem Thema hier
und heute nur befassen, weil sich die CDU im Kreistag nicht an die vorherigen
Absprachen gehalten habe. In Lüneburg wie auch generell gingen die
Anmeldezahlen für Hauptschulen zurück,
sie sehe eine Lösung in einer Gesetzesänderung, um Haupt- und Realschulen unter
einem Dach zusammenarbeiten zu lassen. Bürgermeister
DR. SCHARF erklärt,
dass wohl niemand im Rat die Schließung der Hauptschule Kreideberg befürworte,
vielmehr werde man alles für deren Erhalt tun, wie man es im Gespräch mit der Elternvertretung
und dem Personalrat in der Schule vor kurzem vermittelt habe. An der Schule
gebe es ein hervorragendes Ganztagsangebot, für den Erhalt spräche außerdem die
Bewilligung von zehn zusätzlichen Lehrerstunden für den Nachmittagsunterricht
sowie die Einstellung einer Sozialarbeiterin. Die hektische und übereilte
Einführung eines Schulbezirkes löse nicht das Problem, man setze hingegen
darauf, die Eltern zu überzeugen, ihre Kinder an dieser Schule anzumelden. Den
Hauptschülern müsse man ganz allgemein das Signal geben, dass man sie brauche,
um den negativen Trend – weg von der Hauptschule – zu stoppen. Hier
dürfe es nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. Dies könne ohne Dringlichkeit
im Schulausschuss diskutiert werden. Ratsherr
RIECHEY betont, dass
die Diskussion um die Schließung der Hauptschule Kreideberg nur aufgekommen
sei, weil sich die CDU im Kreistag anders als zuvor vereinbart positioniert
habe. Beeindruckt hätten ihn die Ausführungen von Frau Lotze, denn wenn man
sich die vorliegenden Anmeldezahlen betrachte, müsse man in der Tat überlegen,
ob diese Schulform anders zu gestalten sei. Im Schulausschuss habe er einen
Antrag vorgelegt, gemeinsam eine gute und vorbildliche Gesamtschule in Hamburg
zu besichtigen. Der Schulstandort Kreideberg biete sich an, um den Interessen
der Schüler mit einem ausdifferenzierten Nutzungskonzept viel individueller
gerecht werden zu können, als es derzeit der Fall sei. In einem
Qualitätsvergleich der Hauptschulen stünde eine Schließung der HS Kreideberg
mit ihren Voraussetzungen und ihrer Ganztagsbetreuung völlig außer Frage. Beigeordnete
SCHELLMANN erinnert
daran, dass es hier doch um die Frage gehe, ob der vorliegende Antrag dringlich
sei. Statt dessen seien alle bisherigen Redner inhaltlich auf das Thema eingegangen,
sie selbst werde dies daher nun auch tun. Sie erinnere daran, dass man die
Realschule Kreideberg als Ganztagsschule eingerichtet habe, obwohl das Land
Niedersachsen wollte, dass zunächst die Hauptschulen den Anfang machen sollten.
Man habe damit gleichsam das Versprechen abgegeben, dass der ganze Bereich der
Schule zu einem Zentrum mit Ganztagsbetreuung werde. Dadurch stehe man in der
Verpflichtung, die Schule zu erhalten. Man müsse sich aber auch im klaren
darüber sein, dass der Erhalt der Hauptschule Kreideberg mit sich bringe, dass
eine andere Schule dran glauben müsse, weil die Anmeldezahlen etwas anderes
nicht mehr hergäben. Man dürfe nicht so tun, als könne man alles erhalten, die
Politik müsse sich dazu bekennen, dass manche Schritte schmerzhaft aber
notwendig seien. Sie sehe die Lösung nicht in der Zweizügigkeit, in einer
Hauptschule komme es darauf an, kleine Schülergruppen zu bilden, um jeden
entsprechend seiner Begabungen zu fördern. Erforderlich sei es, die Eltern von
den Qualitäten der Hauptschule Kreideberg zu überzeugen, um hohe Anmeldezahlen
zu bekommen. Ratsherr
ALTHUSMANN regt
eine inhaltliche Aussprache zu diesem Thema an, da alle Redner ohnehin hierzu
gesprochen hätten und keineswegs zur Dringlichkeit. Dies sei auch im Interesse
der Anwesenden und der Schülerinnen und Schüler. Oberbürgermeister
MÄDGE entgegnet,
dass bei der Erörterung der Frage der Dringlichkeit - gewollt oder ungewollt -
stets auch inhaltliche Argumente vorgetragen würden. Dennoch bitte er im
Interesse der Ernsthaftigkeit der Sache darum, nun eine Entscheidung über die
Dringlichkeit zu treffen. Nach Auffassung der Verwaltung sei die Dringlichkeit
nicht gegeben, im übrigen biete sich im Schulausschuss am 12.Juli ausreichend
Gelegenheit, sich mit den inhaltlichen Dingen auseinander zu setzen, um die
beste Lösung im Sinne der Schülerinnen und Schüler zu finden. Ratsherr
ALTHUSMANN meldet
sich zu § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu Wort und bedauert, dass niemand die
Dringlichkeit begründet habe und die Angelegenheit nun in den Schulausschuss
verwiesen werde. Gleichzeitig seien unsachliche Behauptungen aufgestellt
worden, in denen die Kreistagsfraktion der CDU beschuldigt werde, den Bestand
einer Hauptschule zu gefährden. Dies sei nicht der Fall, da man nicht einen anderen
Schulträger auffordern könne, eine Schule zu schließen. Ratsvorsitzende
THIELBÖRGER
unterbricht an dieser Stelle den Wortbeitrag des Ratsherrn Althusmann mit dem
Hinweis, dass dessen Ausführungen sich nicht auf § 13 Abs. 1 der
Geschäftsordnung beziehen. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg spricht sich mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei 7 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen und der Fraktion DIE LINKE gegen die Dringlichkeit aus. |
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