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Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig die Erhaltungssatzung nebst
Begründung und zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches als Anlagen
gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 für das Wohngebiet „Rotes Feld“. Die
Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. (61,
62, 63) |
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