Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Beigeordneter
MEIßNER stellt dar,
dass ein Sportstättenleitplan für Lüneburg zuletzt 1995 für einen Zeitraum von
15 bis 20 Jahren aufgestellt worden sei. Der Plan sei noch zeitgemäß, da die
ihm zugrunde liegenden Grenzwerte aus dem Verhältnis der Einwohnerzahl zur
Größe der vorhanden Sportflächen noch nicht erreicht seien. Dennoch sei
Handlungsbedarf gegeben, da die demographische Entwicklung in der Stadt rasant
voranschreite. Vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik werde für die
Region eine deutliche Erhöhung der Einwohnerzahl in den nächsten Jahren
vorausgesagt, ganz besonders im Bereich der Jugendlichen im Alter von sieben
bis dreizehn Jahren. Auf diese Entwicklung müsse man rechtzeitig reagieren.
Stadtteilbezogen gebe es bereits jetzt im Süden der Stadt einen Engpass.
Zusätzliche Sportplätze benötigten Eintracht Lüneburg und der Ochtmisser SV,
bei erfolgreichen Fusionsgesprächen auch VfL und LSK. Das von der Verwaltung
angeführte Verfahren der „problematisierten
Sportentwicklungsplanung“ sei zweckmäßig, da es nicht vorrangig darum
gehen könne, durch aufwändige und kostenintensive Bevölkerungsbefragungen den
voraussichtlichen Bedarf zu ermitteln. Hier verlasse man sich auf die
fachlichen Aussagen der Sportvereine und -verbände. Die meisten Kommunen
rückten aufgrund des allgemeinen Bevölkerungsrückganges und der knappen
Haushaltsmittel davon ab, neue Sportstätten zu errichten, sie beschränkten sich
darauf, bestehende Anlagen zu erhalten und zu modernisieren. In Lüneburg müsse
man angesichts der demographischen Entwicklung sowohl modernisieren als auch
neu bauen, mit der Sanierung der Schulsporthallen habe man bereits intensiv
begonnen. Es sei im übrigen sinnvoll und in der Vergangenheit auch praktiziert
worden, den Sportstättenleitplan im gleichen Zuge mit dem Flächennutzungsplan
und dem Landschaftsplan fortzuschreiben. Es stelle sich die Frage, wie man auf
den unausweichlichen Wegfall des LSK-Geländes reagieren solle. Entweder
verzichte man künftig auf ein größeres Stadion oder man müsse mittel- bis
langfristig die Errichtung eines solchen ins Auge fassen. Ratsfrau
EBELING hebt
hervor, dass der Sportstättenleitplan allen Beteiligten eine Leitlinie zur
Gestaltung der sportlichen Zukunft geben solle, indem er die wichtigsten Ziele
nenne, an denen sich sportliches Handeln orientieren solle. Bei der Umsetzung
dieser Ziele spielten attraktive Sportflächen eine bedeutende Rolle, hierzu
müssten sich kompetente Vertreter der verschiedensten beteiligten Bereiche auf
einen gemeinsamen Weg begeben um Ideen, Visionen und Handlungsempfehlungen zu
entwickeln und fortzuführen. Der bisherige Sportstättenleitplan könne nicht
einfach weiterentwickelt werden, da sich Bedarf und Angebot erheblich verändert
hätten. Die Ansprüche an die Gestaltung der Anlagen seien gestiegen, eine
Vielzahl neuer Sportarten komme ständig hinzu, zudem steige die Bedeutung von
Wellness und richtiger Ernährung zur Vorbeugung der sogenannten
Zivilisationskrankheiten. Dies gelte besonders für Kinder und Jugendliche, die
laut einer neuen Studie bei der Einschulung zu 45% motorisch auffällig seien.
Ziel müsse es sein, einen Weg zu finden, die Erfordernisse und Bedürfnisse
einerseits mit den finanziellen und räumlichen Möglichkeiten andererseits in
Einklang zu bringen. Dies gelte für Schulsport, Sport in Vereinen und
Institutionen sowie Sport in selbstorganisierter Form. Jedoch müsse man auch den
kommerziellen Sportangeboten Beachtung schenken, da diese zunehmend Bereiche
des Freizeitsports abdeckten. Lobend sei die gute Zusammenarbeit zwischen der
Verwaltung, den Lüneburger Sportvereinen und dem Sportausschuss zu erwähnen,
ein aktueller Sportstättenleitplan werde den Verantwortlichen als Richtschnur
für ihre sportpolitischen Entscheidungen dienen. Ratsherr
POLSTER weist
darauf hin, dass seine Fraktion schon lange eine Überarbeitung des
Sportstättenleitplanes fordere. Die sehr ausführliche Stellungnahme der
Verwaltung hinterlasse allerdings einen faden Beigeschmack, er habe das Gefühl,
dass schon lange an der Aktualisierung gearbeitet werde. Auftraggeber für die
Arbeit der Verwaltung sollte jedoch der Rat sein, dieses Heft solle man in der
Hand behalten. Im neuen Sportstättenleitplan müsse geprüft werden, ob alle
Sportstätten behindertengerecht seien, da alle Menschen die Möglichkeiten haben
müssten, Sport zu treiben. Geprüft werden müsse außerdem die
Schadstoffbelastung der Sportstätten da es keinen Sinn mache, für die
Gesundheit Sport zu treiben, wenn man dabei gleichzeitig durch Gifte
beeinträchtigt werde. Sehr wichtig sei es auch, nicht nur den Vereinssport zu
beachten, sondern auch freie Sportmöglichkeiten wie Bolzplätze, öffentliche
Basketballplätze und Aktivzonen in den städtischen Grünflächen zu schaffen und
zu erhalten. Kommerzielle Sportanbieter könnten und dürften den Freizeitsport
nicht ersetzen. Dieses Feld solle man nicht zu sehr den meist überteuerten
kommerziellen Anbietern überlassen, sondern die Sportvereine mit ihren
ehrenamtlichen Übungsleitern fördern und stärken. Nur durch die Vereine sei
gewährleistet, dass allen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit gegeben werde,
Sport zu treiben. Ratsherr
SOLDAN
unterstreicht den hohen Stellenwert des Sportes für Körper und Geist. Die
Bedeutung des Sportes in der Bevölkerung zeige sich in Lüneburg in den
Mitgliederzahlen der beiden größten Vereine, die zu den zehn
mitgliederstärksten Vereinen in ganz Niedersachsen gehörten. Trotzdem gebe es noch
genügend Menschen, die ihrem Sport nicht im Verein sondern bei kommerziellen
Anbietern nachgingen. Diese Vielfalt sei notwendig. In die
Sportstättenleitplanung müsse man auch zumindest die an Lüneburg angrenzenden
Gemeinden einbeziehen. Es bestehe die Gefahr, dass man in der Stadt irgendwann
an seine räumlichen Grenzen stoße, daher müsse eine Koordination auch mit dem
Landkreis erfolgen. Es gebe vielfältige Möglichkeiten der Ausgestaltung eines
Sportstättenleitplanes bzw. eines Sportentwicklungsplanes, man müsse
akzeptieren, dass die Verwaltung ihr Geschäft verstehe und auch ohne einen
Anstoß aus der Politik die vorhandenen Pläne selbständig weiterentwickle. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig: Der
Antrag wird zur weiteren Beratung in den Sportausschuss überwiesen. (56a) |
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