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Auszug - Fortschreibung des Sportstättenleitplanes (Antrag der Gruppe SPD / CDU vom 20.02.2007)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.06.2007    
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2280/07 Fortschreibung des Sportstättenleitplanes (Antrag der Gruppe SPD / CDU vom 20.02.2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Gruppe SPD/CDU
  Aktenzeichen:52 10 01
Federführend:Bereich 56a - Bildung Beteiligt:Bereich 56a - Bildung
Bearbeiter/-in: Papke, Axel   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter MEIßNER stellt dar, dass ein Sportstättenleitplan für Lüneburg zuletzt 1995 für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren aufgestellt worden sei. Der Plan sei noch zeitgemäß, da die ihm zugrunde liegenden Grenzwerte aus dem Verhältnis der Einwohnerzahl zur Größe der vorhanden Sportflächen noch nicht erreicht seien. Dennoch sei Handlungsbedarf gegeben, da die demographische Entwicklung in der Stadt rasant voranschreite. Vom Niedersächsischen Landesamt für Statistik werde für die Region eine deutliche Erhöhung der Einwohnerzahl in den nächsten Jahren vorausgesagt, ganz besonders im Bereich der Jugendlichen im Alter von sieben bis dreizehn Jahren. Auf diese Entwicklung müsse man rechtzeitig reagieren. Stadtteilbezogen gebe es bereits jetzt im Süden der Stadt einen Engpass. Zusätzliche Sportplätze benötigten Eintracht Lüneburg und der Ochtmisser SV, bei erfolgreichen Fusionsgesprächen auch VfL und LSK. Das von der Verwaltung angeführte Verfahren der „problematisierten Sportentwicklungsplanung“ sei zweckmäßig, da es nicht vorrangig darum gehen könne, durch aufwändige und kostenintensive Bevölkerungsbefragungen den voraussichtlichen Bedarf zu ermitteln. Hier verlasse man sich auf die fachlichen Aussagen der Sportvereine und -verbände. Die meisten Kommunen rückten aufgrund des allgemeinen Bevölkerungsrückganges und der knappen Haushaltsmittel davon ab, neue Sportstätten zu errichten, sie beschränkten sich darauf, bestehende Anlagen zu erhalten und zu modernisieren. In Lüneburg müsse man angesichts der demographischen Entwicklung sowohl modernisieren als auch neu bauen, mit der Sanierung der Schulsporthallen habe man bereits intensiv begonnen. Es sei im übrigen sinnvoll und in der Vergangenheit auch praktiziert worden, den Sportstättenleitplan im gleichen Zuge mit dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsplan fortzuschreiben. Es stelle sich die Frage, wie man auf den unausweichlichen Wegfall des LSK-Geländes reagieren solle. Entweder verzichte man künftig auf ein größeres Stadion oder man müsse mittel- bis langfristig die Errichtung eines solchen ins Auge fassen.

 

Ratsfrau EBELING hebt hervor, dass der Sportstättenleitplan allen Beteiligten eine Leitlinie zur Gestaltung der sportlichen Zukunft geben solle, indem er die wichtigsten Ziele nenne, an denen sich sportliches Handeln orientieren solle. Bei der Umsetzung dieser Ziele spielten attraktive Sportflächen eine bedeutende Rolle, hierzu müssten sich kompetente Vertreter der verschiedensten beteiligten Bereiche auf einen gemeinsamen Weg begeben um Ideen, Visionen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln und fortzuführen. Der bisherige Sportstättenleitplan könne nicht einfach weiterentwickelt werden, da sich Bedarf und Angebot erheblich verändert hätten. Die Ansprüche an die Gestaltung der Anlagen seien gestiegen, eine Vielzahl neuer Sportarten komme ständig hinzu, zudem steige die Bedeutung von Wellness und richtiger Ernährung zur Vorbeugung der sogenannten Zivilisationskrankheiten. Dies gelte besonders für Kinder und Jugendliche, die laut einer neuen Studie bei der Einschulung zu 45% motorisch auffällig seien. Ziel müsse es sein, einen Weg zu finden, die Erfordernisse und Bedürfnisse einerseits mit den finanziellen und räumlichen Möglichkeiten andererseits in Einklang zu bringen. Dies gelte für Schulsport, Sport in Vereinen und Institutionen sowie Sport in selbstorganisierter Form. Jedoch müsse man auch den kommerziellen Sportangeboten Beachtung schenken, da diese zunehmend Bereiche des Freizeitsports abdeckten. Lobend sei die gute Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, den Lüneburger Sportvereinen und dem Sportausschuss zu erwähnen, ein aktueller Sportstättenleitplan werde den Verantwortlichen als Richtschnur für ihre sportpolitischen Entscheidungen dienen.

 

Ratsherr POLSTER weist darauf hin, dass seine Fraktion schon lange eine Überarbeitung des Sportstättenleitplanes fordere. Die sehr ausführliche Stellungnahme der Verwaltung hinterlasse allerdings einen faden Beigeschmack, er habe das Gefühl, dass schon lange an der Aktualisierung gearbeitet werde. Auftraggeber für die Arbeit der Verwaltung sollte jedoch der Rat sein, dieses Heft solle man in der Hand behalten. Im neuen Sportstättenleitplan müsse geprüft werden, ob alle Sportstätten behindertengerecht seien, da alle Menschen die Möglichkeiten haben müssten, Sport zu treiben. Geprüft werden müsse außerdem die Schadstoffbelastung der Sportstätten da es keinen Sinn mache, für die Gesundheit Sport zu treiben, wenn man dabei gleichzeitig durch Gifte beeinträchtigt werde. Sehr wichtig sei es auch, nicht nur den Vereinssport zu beachten, sondern auch freie Sportmöglichkeiten wie Bolzplätze, öffentliche Basketballplätze und Aktivzonen in den städtischen Grünflächen zu schaffen und zu erhalten. Kommerzielle Sportanbieter könnten und dürften den Freizeitsport nicht ersetzen. Dieses Feld solle man nicht zu sehr den meist überteuerten kommerziellen Anbietern überlassen, sondern die Sportvereine mit ihren ehrenamtlichen Übungsleitern fördern und stärken. Nur durch die Vereine sei gewährleistet, dass allen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit gegeben werde, Sport zu treiben.

 

Ratsherr SOLDAN unterstreicht den hohen Stellenwert des Sportes für Körper und Geist. Die Bedeutung des Sportes in der Bevölkerung zeige sich in Lüneburg in den Mitgliederzahlen der beiden größten Vereine, die zu den zehn mitgliederstärksten Vereinen in ganz Niedersachsen gehörten. Trotzdem gebe es noch genügend Menschen, die ihrem Sport nicht im Verein sondern bei kommerziellen Anbietern nachgingen. Diese Vielfalt sei notwendig. In die Sportstättenleitplanung müsse man auch zumindest die an Lüneburg angrenzenden Gemeinden einbeziehen. Es bestehe die Gefahr, dass man in der Stadt irgendwann an seine räumlichen Grenzen stoße, daher müsse eine Koordination auch mit dem Landkreis erfolgen. Es gebe vielfältige Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Sportstättenleitplanes bzw. eines Sportentwicklungsplanes, man müsse akzeptieren, dass die Verwaltung ihr Geschäft verstehe und auch ohne einen Anstoß aus der Politik die vorhandenen Pläne selbständig weiterentwickle.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:

 

Der Antrag wird zur weiteren Beratung in den Sportausschuss überwiesen.

 

(56a)