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TOP 33, Bestellung Erbbaurecht Jürgen SallierBeratungsinhalt: Ratsherr
MEIHSIES beantragt,
den Tagesordnungspunkt 33 von der Tagesordnung abzusetzen. Er habe
recherchiert, dass die in der Vorlage genannten Bodenwerte um einhundert Euro
unter den in der Bodenwertkarte vorgesehenen Beträgen lägen. Es sei
verwunderlich, dass dem Investor solch billige Preise offeriert würden, dies
müsse im Stiftungsbeirat noch beraten werden. Im übrigen müsse über das gesamte
Projekt vor dem Hintergrund der dortigen Verkehrsentwicklung weiter diskutiert
werden. Oberbürgermeister
MÄDGE erläutert,
dass ein Vertrag mit einem Investor geschlossen werde, der ein Ärztehaus
errichten solle. Das Ärztehaus solle mit dem Klinikum verbunden werden und
dessen Erträge verbessern. Der Bau sei zur Sicherung des Klinikums dringend
erforderlich. Das gleiche Verfahren sei bereits beim Bau der Dialyse, der
Onkologie und des Parkdecks angewandt worden, jeweils auch mit Zustimmung der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diesen Verträgen habe stets der gleiche
Bodenwert zugrunde gelegen. Der übliche Bodenwert sei nicht ohne weiteres
anzuwenden, weil die dortigen Grundstücke ein Sondergebiet darstellten, da sie
im Zusammenhang mit dem Klinikum stünden und keine freie Bebauung möglich sei.
Derartige Investitionen lägen im Interesse der Stadt Lüneburg und ihrer
Einwohnerinnen und Einwohner, daher sei zur Erreichung der Ziele eine
Verringerung des Erbbauzinses angemessen. Es bliebe ansonsten nur die
Alternative, die Bauten durch Kreditaufnahmen selbst zu finanzieren, dies sei
aufgrund der Haushaltssituation nicht möglich. Man habe mit mehreren Investoren
gesprochen, darunter auch der LüWoBau, die jedoch derzeit mit dem Bau der
Feuerwache bereits ein Großprojekt realisiere. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes
33 mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU bei 8 Ja-Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE sowie 2 Enthaltungen
der FDP-Fraktion ab. TOP 9.5, Rückgewinnung des Kalkbruchsees als öffentlichem BadeseeBeratungsinhalt: Ratsherr
RIECHEY verliest
den von ihm schriftlich vorgelegten Antrag auf vorrangige Behandlung des
Tagesordnungspunktes 9.5 zur Rückgewinnung des Kalkbruchsees. Beigeordneter
DÖRBAUM
widerspricht dem Antrag auf vorrangige Behandlung scharf. Die Fraktion DIE
LINKE nutze jede Form der öffentlichen Darstellung und widme sich
ausschließlich populistischen Themen, zudem kümmere man sich in keiner Weise um
die Folgekosten und um Naturschutz- und Sicherheitsbelange. Überlegungen hierzu
seien offenbar vom Antragsteller überhaupt noch nicht gemacht worden. Ein
Enteignungsverfahren komme zudem nach dem Grundgesetz nur als ultima ratio in
Betracht, er lege Wert darauf, dass Eigentum geschützt und geachtet werde. Der
Antrag könne ohne weiteres an der vorgesehen Stelle beraten werden. Bürgermeister
DR. SCHARF betont,
dass es in und um Lüneburg genügend Bademöglichkeiten gebe. Es bestehe daher
überhaupt keine Veranlassung, das Eigentumsrecht im Falle des Kalkbruchsees
einzuschränken, insofern seien weder der Antrag noch die Dringlichkeit zu
befürworten. Beigeordneter
BLANCK moniert,
dass Ratsherr Dörbaum der Fraktion DIE LINKE Populismus vorwerfe, selbst aber
eine inhaltliche Darstellung des Sachverhaltes statt einer Aussage zur
Dringlichkeit wiedergebe. Um nicht ein weiteres Jahr zu verlieren solle man dem
Antrag folgen, oder dem Vorschlag seiner Fraktion auf Einrichtung einer
aktuellen Stunde zustimmen, damit der Rat in die Lage versetzt werde, auf
aktuelle Angelegenheiten der Öffentlichkeit angemessen zu reagieren. Beigeordnete
SCHELLMANN gibt zu
bedenken, dass selbst im Falle einer vorrangigen Behandlung und einer Annahme
des eigentlichen Antrages ein langwieriges Verfahren in Gang gesetzt würde,
dass sich möglicherweise sogar noch über den nächsten Sommer hinaus hinziehen
könnte. In diesem Sommer werde auf gar keinen Fall mehr etwas passieren, daher
sei die Behandlung des Themas nicht dringlich. Oberbürgermeister
MÄDGE führt aus,
dass die Verwaltung nach dem Willen der Fraktion DIE LINKE beauftragt werden
solle, das Grundstück zu enteignen und ein Konzept für die Gestaltung und
Müllbeseitigung zu entwerfen. Dafür benötige man Haushaltsmittel, die nicht
vorgesehen seien und an anderer Stelle gestrichen werden müssten. Weiterhin
solle daraus ein Förderprojekt für EU-Ziel1-Mittel gemacht werden, obwohl noch
nicht einmal die Förderrichtlinien vorlägen. Es sei aber bekannt, dass ein
Badesee kaum als vorrangig für die nachhaltige Entwicklung einer Region
angesehen werde. Selbst wenn dem grundlegenden Antrag zugestimmt werde, könne
er nicht umgesetzt werden. Es sei Augenwischerei, den Bürgern zu vermitteln,
dass man heute einen Beschluss fasse und morgen könne gebadet werden. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Antrag auf vorrangige Behandlung des
Tagesordnungspunktes 9.5 mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und
der FDP-Fraktion bei 8 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
Fraktion DIE LINKE ab. TOP 9.4, Kündigung der Mitgliedschaft im Nordland-Autobahn-VereinBeratungsinhalt: Ratsherr
MEIHSIES beantragt,
den Tagesordnungspunkt 9.4 vorrangig zu behandeln, da die Frist zur Kündigung
der Mitgliedschaft im Nordland-Autobahn-Verein, die sich im übrigen sehr
antiquiert gegenüber einer Klimaschutzstadt wie Lüneburg darstelle, am 30. Juni
ende. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Antrag auf vorrangige Behandlung des
Tagesordnungspunktes 9.4 mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und
der FDP-Fraktion bei 8 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
Fraktion DIE LINKE ab. |
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