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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.06.2007    
Zeit: 15:05 - 16:45 Anlass: Sitzung
Raum: Vereinsheim des Ochtmisser SV
Ort: Vögelser Straße, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 7.1   Schwimmförderung in den Schulferien

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, teilt mit, dass zur finanziellen Unterstützung der Ferien-Schwimmförderung ein Zuwendungsantrag bei der Landesschulbehörde gestellt wurde. Die zuständige Sachbearbeiterin hat auf Nachfrage bestätigt, diese Maßnahme mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 200 € zu fördern.

 

Bezüglich der anstehenden Sommerferien-Schwimmförderung sind die hierfür erforderlichen Anmeldeformulare vor einigen Tagen in den städtischen Schulen (3.-5. Klassen) verteilt worden. Es ist beabsichtigt, im Freibad Hagen in der 30. + 31. Kalenderwoche vier Anfänger-Schwimmkurse mit jew. 12 Kindern anzubieten.

 

 

 

TOP 7.2   Sporthalle Lüne-Park; Erhöhung der zugelassenen Zuschauerkapazität

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, erklärt, dass nach den Richtlinien der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung die Sporthalle Lüne-Park für max. 100 Besucher zugelassen ist. Aufgrund eines Antrages der VfL Inline-Hockey-Abteilung wird gegenwärtig geprüft, ob unter bestimmten Voraussetzung die Möglichkeit eine generellen Genehmigungsfähigkeit auf Erhöhung der max. Zuschauerkapazität von 150 Besucher besteht.

 

 

 

TOP 7.3   Sperrung der Sporthalle Häcklingen wg. eines Wasserschadens

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, berichtet, dass in Folge starker Regenfälle Wasser in den Innenbereich der Sporthalle Häcklingen eingedrungen ist. Eine sofortige Bestandsaufnahme hat ergeben, dass sowohl die Fußbodenbereiche als auch die darunter befindliche Dämmung durchgefeuchtet und zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung schnellstmöglich trockengelegt werden müssen. Da dieses Verfahren sehr zeitaufwändig ist bestand die Notwendigkeit, die Sporthalle ab Mittwoch, 06.06.2007 für ca. 4-6 Wochen zu sperren. Die von der Sperrung der Halle betroffenen Vereine wurden umgehend informiert, Ausweichmöglichkeiten in anderen städtischen Sporthallen gefunden. Nach Beendigung der diesjährigen Sommerferien wird die Sporthalle Häcklingen dann wie gewohnt dem Schul- und Vereinssport wieder zur Verfügung stehen.

 

 

 

TOP 7.4   Sperrung Sporthalle Hermann-Löns-Schule wg. Grundsanierung

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, gibt bekannt, dass mit der Grundsanierung der Sporthalle Hermann-Löns-Schule am Donnerstag, 19.07.2007 (Beginn der Sommerferien) begonnen wird. Nach dem Bauzeitenplan wird die Sporthalle voraussichtlich ab Montag, 05.11.2007 wieder zur Verfügung stehen. Für die von der Sperrung betroffenen Sportvereine wurden Ausweichmöglichkeiten in den Sporthallen Oedeme und Kaltenmoor gefunden.

 

 

TOP 7.5   Preisverleihung „Sterne des Sports“

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, informiert, dass in diesem Jahr insgesamt 15 Sportvereine ihre Bewerbung zur Vereinsauszeichnung „Sterne des Sports“ bei der Volksbank Lüneburg eingereicht haben. Eine Jury wird am 26.06.2007 die Bewerbungsunterlagen sichten, die Preisverleihung findet am 12. Juli 2007 um 19.00 Uhr im Berufsbildungszentrum Lüneburg, Dahlenburger Landstraße 62, statt.

 

 

 

 

TOP 7.6   Paintball/Reball

 

Der Erste Stadtrat, Herr Koch, erinnert an TOP 8.4 der letzten Sitzung des Sportausschusses am 07.02.2007 und teilt mit, dass auf dem Gelände des Schlieffenparks die Mitglieder der „Rocket-Dipsticks“ eine geeigneten Spielfläche für ihre Sportart gefunden haben. Über die Nutzung/Verwertung dieser Fläche verhandeln die Paintballer z.Zt. mit der hierfür zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Ein in dieser Angelegenheit von den Paintballern gewünschtes Unterstützungs-/Unbedenklichkeitsschreiben, wird die Stadt Lüneburg nicht ausstellen.

 

Was die Zulässigkeit von Paintball/Reball betrifft, so hat vor einigen Tagen die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg entschieden, dass diese Sportart in Deutschland nicht verboten ist und somit nicht gegen Vorschriften und nicht gegen die Menschenwürde verstößt. Ein vom Landkreis Harburg in dieser Angelegenheit gegen einen Hallen-Betreiber von Reball ausgesprochenes Verbot, wurde für ungültig erklärt.

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss: