Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
Mädge geht ein auf
das EU-Förderprogramm. Er zeigt auf, dass für das, was man erreichen will, sehr
viel Vorarbeit erbracht werden muss, wohlwissend, dass nicht alle beantragten
Maßnahmen Berücksichtigung finden werden. Auszugehen ist davon, dass nur 1/4
bis 1/3 der Maßnahmen in das Förderprogramm aufgenommen werden. Die Projekte
aus dem Tiefbau- bzw. Ingenieurbaubereich „Bilmer Berg II“ und „Goseburg“
wurden bereits in der letzten Sitzung vorgestellt. In
der heutigen Sitzung werden Projekte vorgestellt, die innenstadtbezogen um das
Wasserviertel herum liegen und im integrierten Handlungskonzept aufgelistet
sind. Das integrierte Handlungskonzept wird im Rat zu beschließen sein, damit
es dann im Kreisentwicklungsprogramm aufgenommen werden kann. Wichtig ist, dass
die Besonderheit der Maßnahmen herausgestellt wird. Vorgestellt werden
Projekte, die sich positiv auf die Stadtentwicklung auswirken werden. Die
Projekte sind tlw. auch von Dritten eingebracht. Heute werden Projekte
vorgestellt, dessen Anträge aus dem Sozialministerium gefördert werden. Positiv
herausgestellt werden kann, dass die EU-Förderung die interkommunale
Zusammenarbeit bei der Durchführung gemeinsamer Projekte in der Weise
förderlich ist, wie diese vor einigen Jahren noch nicht vorstellbar war. Die
städtebaulichen Ansätze werden heute erläutert. Die Projekte werden auch noch
mit ihren Kosten und finanziellen Auswirkungen hinterlegt. Vorgestellt werden
diese in einer der nächsten Ausschusssitzungen. Nach dem erforderlichen
Ratsbeschluss ist eine 2. Lesung im ABS vorgesehen, um die Maßnahmen konkret zu
fixieren und Kosten zu benennen. Deutlich
gemacht wird, dass die Erarbeitung und Erstellung der Unterlagen ein
Riesenprojekt für die Verwaltung sei. Die Vorarbeiten werden von der BauBeCon
begleitet. Frau
Vorwerk – BauBeCon –
erklärt, dass es sich heute zunächst um eine Erst- und Grundlageninformation
handelt. Der Förderbetrag für die städtebauliche Erneuerung beträgt in den
Altbereichen 75 Millionen €. Seit kurzem bestehen Förderrichtlinien und ein
Bewertungskatalog. Die vorliegenden Pläne haben noch nicht die erforderliche
Aussagekraft. Anhand der Sanierungsprojekte Kaltenmoor und Wasserviertel wird
seitens der Stadt bereits dokumentiert, dass sie sich um ihre Erneuerung bemüht
und kümmert. Aufgezeigt
werden die Bereiche im Stadtbereich, die für die Beantragung zur Aufnahme im
Förderprogramm vorgesehen sind. Angerissen werden einzelne Maßnahmen in den
aufgezeigten Gebieten. Die
Förderungsquote für aufgezeigte Innenstadtbereiche beträgt in den Altbereichen
75 %. Die Struktur der Förderung ist in diesen Bereichen jedoch eine andere als
in den Förderbereichen anderer Ministerien. Nicht Einzelmaßnahmen, sondern ein
integriertes, städtisches Entwicklungs-/Wachstumskonzept sollte erstellt
werden. Bezogen auf eine mögliche Förderung bedeutet dieses, dass klar
erkennbar sein muss, welche positiven Auswirkungen die Umsetzung der
beantragten Maßnahmen auf Entwicklung und Wachstum haben. Für die Vielzahl der
Antragsteller im Zielgebiet wurde ein Bewertungskatalog erstellt. Deshalb müssen
im Zusammenhang mit der Maßnahme auch mögliche Auswirkungen auf die Zahl der
angestrebten zusätzlichen Arbeitsplätze aufgezeigt werden. Das
Sanierungsgebiet Wasserviertel ist bereits als städtebauliches
Erneuerungsgebiet vom Land Niedersachsen in das Stadtsanierungsprogramm
aufgenommen. Für dieses Entwicklungsgebiet ist das Wasserviertel größer
gefasst. In die Untersuchung ist der Bastionsbereich einbezogen. Für denkbar
wird auch eine Fußgängerverbindung in den Bereich Lüne-Park gehalten. Die
öffentlichen Grün- und Freiflächen sollen in das Programm aufgenommen werden.
Überlegungen bestehen auch, den Reichenbachplatz einzubeziehen, um die
Parksituation für die Innenstadt zu verbessern bzw. zu verfestigen. Das Konzept
sieht, wie bereits ausgeführt, die Einbeziehung der Wallanlagen und im weiteren
Fortgang die Flächen beim Landkreis, die zu einem Bürgergarten umgestaltet
werden sollen, vor. Dabei umzunutzende jetzige Kfz-Stellplatzflächen werden
ggf. an anderer Stelle verdichtet neu angelegt. Abgabefrist
für die Anträge ist der 01.09.2007. Wichtiges Kriterium dabei ist die Qualität
der Konzepte. Da die rechtkräftigen Richtlinien in ca. 2 Wochen vorliegen
werden, ist es wichtig, dass die vorbereitenden Überlegungen bereits möglichst
weit gediehen sind. Es ist davon auszugehen, dass der Zeitplan bis zur
Antragsabgabe eingehalten werden kann. Unter
Bürgergärten ist nicht der Haus- oder Kleingarten herkömmlicher Art gemeint.
Gemeint ist zunächst, dass ein Großteil der Fassaden wieder freigelegt und
diese im Anschluss saniert werden. Zwischen den historischen Gebäuden sollen
dann historische Garten- und Freiflächen angelegt werden. Hierzu haben bereits
diverse Vorgespräche auch mit privaten Eigentümern stattgefunden. Dadurch
ermöglichte Fußwegeverbindungen und –rundwege werden aufgezeigt. Zum
weiteren Verfahrensablauf wird dargelegt, dass die beantragten Maßnahmen in 3
Kategorien einzuteilen sind. Nämlich in solche Maßnahmen, die am wichtigsten
und allernotwendigsten sind, in solche, die in der Abstufung wichtig sind und
solche, auf die, wenn die Mittel nicht ausreichen, ggf. auch verzichtet werden
kann. Für eine solche Prioritätenliste wird dem Ausschuss in einer der nächsten
Sitzungen ein Vorschlag unterbreitet. Ratsherr
Meihsies möchte
wissen, was mit den Silogebäuden auf dem ehemaligen StOV-Gelände vorgesehen
sei. Er könne sich vorstellen, dass einige der Gebäude erhalten bleiben.
Wünschenswert wäre es, dass Gebäudeteile für Hobbytreibende oder auch kleinere
Gewerbebetriebe zur Verfügung gestellt werden. Auch der Aspekt, dass der Erhalt
der Gebäude der Lärmreduzierung im geplanten Baugebiet Schlieffen-Park dienen
würde, sollte Beachtung geschenkt werden. Oberbürgermeister
Mädge bringt in
Erinnerung, dass die Lebenshilfe in diesem Bereich seine Werkstätten verlagern
will. Dafür würde etwa die Hälfte der Fläche beansprucht. Fraglich ist jedoch,
ob die jetzigen Gebäude erhalten werden können. Für den Ausgleich des derzeit
mangelnden Wärmeschutzes wäre der Aufwand zu hoch. Wenn sich die Umsiedelung
mit der Lebenshilfe konkretisieren sollte, müsste man für die Restflächen mit
einem Investor überlegen, was machbar ist. Vorrangig kann bei solchen
Überlegungen jedoch nicht der zwingende Erhalt der vorhandenen Betonbunker
sein. Erinnert wird an die durch Ratsbeschluss mit dem B-Plan festgesetzte
Mischnutzung, die auch weiterhin angestrebt wird. Ratsherr
Meihsies führt aus,
dass in Harburg in den 90er Jahren eine Konzeption Wohnen am Wasser umgesetzt
wurde. Er könne sich vorstellen, dass man ein solches Konzept auch für den
Bereich der Wittenberger Bahn in die Überlegung einbeziehen könnte. Oberbürgermeister
Mädge erinnert daran, dass die DB AG immer
noch Eigentümer ist. Ansatz der Stadt kann nur sein, wie bekommen wir eine
solche Planung in die Förderung hinein, ohne zu sehr ins Detail gehen zu
müssen. Die Fläche ist auch noch nicht aus ihrer bisherigen Nutzung für
Bahnzwecke entwidmet. Die Stadt wird die DB AG auch nicht die Flächen abkaufen.
Hier sind private Investoren gefragt. Auch dafür sind Fördermöglichkeiten, wenn
auch mit einer geringeren Förderquote, gegeben. Gesprächsweise ist derzeit
alles im Fluss. Das Zeitfenster reicht bis 2012. Eine Wohnnutzung der Flächen
wäre denkbar und auch angebracht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch,
dass ein nachhaltiger Standort für die Eisenbahnfreunde gefunden wird. Ratsherr
Meihsies geht ein
auf die angesprochene Parkplatzverdichtung auf dem Reichenbachplatz und spielt
dabei auf die Planung des ALA an.
Er würde es für besser finden, wenn stattdessen eine Grünanlage als
Verbindung zur Wallanlage angelegt werden würde und damit auch die Wohnqualität
im Umfeld sich erhöhen würde. Auch die Aufstellung von Spielgeräten wäre dann
denkbar. Herr
Burgdorff – ALA – geht ein auf die zahlreichen Ideen,
was man aus dem alten Hafen machen kann. Ihn interessiert, inwieweit solche
Maßnahmen förderfähig sein werden. Oberbürgermeister
Mädge erklärt, dass
man mit solchen Überlegungen in die Sanierungsgebiete schon hineingehen würde.
Geprüft werde, ob man mit Schiffen überhaupt bis zu den eigentlichen
Hafenbecken gelangen kann. Realistischer ist es eher, dass man mit Schiffen bis
zum alten Kaianleger an der ehemaligen Bezirksregierung gelangen kann. Der
Aufwand mit Ausbaggerungen und finden geeigneter Anlegerstellen wird derzeit
geprüft. Voraussetzung hierzu wäre aber, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt
die 3 – 4 Schleusen bis zur Elbe auch betriebsbereit unterhält. Derzeit
benötigt man ilmenauaufwärts von der Elbe kommend mit einem Motorboot ca. 6
Stunden bis Lüneburg. Die Schleusen bereiten im Augenblick Probleme. Auch gibt
es mehrere Sandbänke, die regelmäßig ausgebaggert werden müssten. Der
eigentliche Hafenbereich ist als Schiffsanleger nicht geeignet. Das hat mit den
niedrigen Wasserständen, nicht geeigneten Anlegestellen und Ver- und
Entsorgungsproblemen zu tun. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von der Verwaltung
vorgetragenen Sachstand zur Kenntnis. |
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