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Auszug - EU-Förderprogramm - Integriertes Handlungskonzept  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Fr, 01.06.2007    
Zeit: 14:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge geht ein auf das EU-Förderprogramm. Er zeigt auf, dass für das, was man erreichen will, sehr viel Vorarbeit erbracht werden muss, wohlwissend, dass nicht alle beantragten Maßnahmen Berücksichtigung finden werden. Auszugehen ist davon, dass nur 1/4 bis 1/3 der Maßnahmen in das Förderprogramm aufgenommen werden. Die Projekte aus dem Tiefbau- bzw. Ingenieurbaubereich „Bilmer Berg II“ und „Goseburg“ wurden bereits in der letzten Sitzung vorgestellt.

In der heutigen Sitzung werden Projekte vorgestellt, die innenstadtbezogen um das Wasserviertel herum liegen und im integrierten Handlungskonzept aufgelistet sind. Das integrierte Handlungskonzept wird im Rat zu beschließen sein, damit es dann im Kreisentwicklungsprogramm aufgenommen werden kann. Wichtig ist, dass die Besonderheit der Maßnahmen herausgestellt wird. Vorgestellt werden Projekte, die sich positiv auf die Stadtentwicklung auswirken werden. Die Projekte sind tlw. auch von Dritten eingebracht. Heute werden Projekte vorgestellt, dessen Anträge aus dem Sozialministerium gefördert werden.

Positiv herausgestellt werden kann, dass die EU-Förderung die interkommunale Zusammenarbeit bei der Durchführung gemeinsamer Projekte in der Weise förderlich ist, wie diese vor einigen Jahren noch nicht vorstellbar war. Die städtebaulichen Ansätze werden heute erläutert. Die Projekte werden auch noch mit ihren Kosten und finanziellen Auswirkungen hinterlegt. Vorgestellt werden diese in einer der nächsten Ausschusssitzungen. Nach dem erforderlichen Ratsbeschluss ist eine 2. Lesung im ABS vorgesehen, um die Maßnahmen konkret zu fixieren und Kosten zu benennen.

Deutlich gemacht wird, dass die Erarbeitung und Erstellung der Unterlagen ein Riesenprojekt für die Verwaltung sei. Die Vorarbeiten werden von der BauBeCon begleitet.

 

Frau Vorwerk – BauBeCon – erklärt, dass es sich heute zunächst um eine Erst- und Grundlageninformation handelt. Der Förderbetrag für die städtebauliche Erneuerung beträgt in den Altbereichen 75 Millionen €. Seit kurzem bestehen Förderrichtlinien und ein Bewertungskatalog. Die vorliegenden Pläne haben noch nicht die erforderliche Aussagekraft. Anhand der Sanierungsprojekte Kaltenmoor und Wasserviertel wird seitens der Stadt bereits dokumentiert, dass sie sich um ihre Erneuerung bemüht und kümmert.

 

Aufgezeigt werden die Bereiche im Stadtbereich, die für die Beantragung zur Aufnahme im Förderprogramm vorgesehen sind. Angerissen werden einzelne Maßnahmen in den aufgezeigten Gebieten.

 

Die Förderungsquote für aufgezeigte Innenstadtbereiche beträgt in den Altbereichen 75 %. Die Struktur der Förderung ist in diesen Bereichen jedoch eine andere als in den Förderbereichen anderer Ministerien. Nicht Einzelmaßnahmen, sondern ein integriertes, städtisches Entwicklungs-/Wachstumskonzept sollte erstellt werden. Bezogen auf eine mögliche Förderung bedeutet dieses, dass klar erkennbar sein muss, welche positiven Auswirkungen die Umsetzung der beantragten Maßnahmen auf Entwicklung und Wachstum haben. Für die Vielzahl der Antragsteller im Zielgebiet wurde ein Bewertungskatalog erstellt. Deshalb müssen im Zusammenhang mit der Maßnahme auch mögliche Auswirkungen auf die Zahl der angestrebten zusätzlichen Arbeitsplätze aufgezeigt werden. 

Das Sanierungsgebiet Wasserviertel ist bereits als städtebauliches Erneuerungsgebiet vom Land Niedersachsen in das Stadtsanierungsprogramm aufgenommen. Für dieses Entwicklungsgebiet ist das Wasserviertel größer gefasst. In die Untersuchung ist der Bastionsbereich einbezogen. Für denkbar wird auch eine Fußgängerverbindung in den Bereich Lüne-Park gehalten. Die öffentlichen Grün- und Freiflächen sollen in das Programm aufgenommen werden. Überlegungen bestehen auch, den Reichenbachplatz einzubeziehen, um die Parksituation für die Innenstadt zu verbessern bzw. zu verfestigen. Das Konzept sieht, wie bereits ausgeführt, die Einbeziehung der Wallanlagen und im weiteren Fortgang die Flächen beim Landkreis, die zu einem Bürgergarten umgestaltet werden sollen, vor. Dabei umzunutzende jetzige Kfz-Stellplatzflächen werden ggf. an anderer Stelle verdichtet neu angelegt.

 

Abgabefrist für die Anträge ist der 01.09.2007. Wichtiges Kriterium dabei ist die Qualität der Konzepte. Da die rechtkräftigen Richtlinien in ca. 2 Wochen vorliegen werden, ist es wichtig, dass die vorbereitenden Überlegungen bereits möglichst weit gediehen sind. Es ist davon auszugehen, dass der Zeitplan bis zur Antragsabgabe eingehalten werden kann.

Unter Bürgergärten ist nicht der Haus- oder Kleingarten herkömmlicher Art gemeint. Gemeint ist zunächst, dass ein Großteil der Fassaden wieder freigelegt und diese im Anschluss saniert werden. Zwischen den historischen Gebäuden sollen dann historische Garten- und Freiflächen angelegt werden. Hierzu haben bereits diverse Vorgespräche auch mit privaten Eigentümern stattgefunden. Dadurch ermöglichte Fußwegeverbindungen und –rundwege werden aufgezeigt.

 

Zum weiteren Verfahrensablauf wird dargelegt, dass die beantragten Maßnahmen in 3 Kategorien einzuteilen sind. Nämlich in solche Maßnahmen, die am wichtigsten und allernotwendigsten sind, in solche, die in der Abstufung wichtig sind und solche, auf die, wenn die Mittel nicht ausreichen, ggf. auch verzichtet werden kann. Für eine solche Prioritätenliste wird dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen ein Vorschlag unterbreitet.

 

Ratsherr Meihsies möchte wissen, was mit den Silogebäuden auf dem ehemaligen StOV-Gelände vorgesehen sei. Er könne sich vorstellen, dass einige der Gebäude erhalten bleiben. Wünschenswert wäre es, dass Gebäudeteile für Hobbytreibende oder auch kleinere Gewerbebetriebe zur Verfügung gestellt werden. Auch der Aspekt, dass der Erhalt der Gebäude der Lärmreduzierung im geplanten Baugebiet Schlieffen-Park dienen würde, sollte Beachtung geschenkt werden.

 

Oberbürgermeister Mädge bringt in Erinnerung, dass die Lebenshilfe in diesem Bereich seine Werkstätten verlagern will. Dafür würde etwa die Hälfte der Fläche beansprucht. Fraglich ist jedoch, ob die jetzigen Gebäude erhalten werden können. Für den Ausgleich des derzeit mangelnden Wärmeschutzes wäre der Aufwand zu hoch. Wenn sich die Umsiedelung mit der Lebenshilfe konkretisieren sollte, müsste man für die Restflächen mit einem Investor überlegen, was machbar ist. Vorrangig kann bei solchen Überlegungen jedoch nicht der zwingende Erhalt der vorhandenen Betonbunker sein. Erinnert wird an die durch Ratsbeschluss mit dem B-Plan festgesetzte Mischnutzung, die auch weiterhin angestrebt wird.

 

Ratsherr Meihsies führt aus, dass in Harburg in den 90er Jahren eine Konzeption Wohnen am Wasser umgesetzt wurde. Er könne sich vorstellen, dass man ein solches Konzept auch für den Bereich der Wittenberger Bahn in die Überlegung einbeziehen könnte.

 

Oberbürgermeister Mädge  erinnert daran, dass die DB AG immer noch Eigentümer ist. Ansatz der Stadt kann nur sein, wie bekommen wir eine solche Planung in die Förderung hinein, ohne zu sehr ins Detail gehen zu müssen. Die Fläche ist auch noch nicht aus ihrer bisherigen Nutzung für Bahnzwecke entwidmet. Die Stadt wird die DB AG auch nicht die Flächen abkaufen. Hier sind private Investoren gefragt. Auch dafür sind Fördermöglichkeiten, wenn auch mit einer geringeren Förderquote, gegeben. Gesprächsweise ist derzeit alles im Fluss. Das Zeitfenster reicht bis 2012. Eine Wohnnutzung der Flächen wäre denkbar und auch angebracht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass ein nachhaltiger Standort für die Eisenbahnfreunde gefunden wird.

 

Ratsherr Meihsies geht ein auf die angesprochene Parkplatzverdichtung auf dem Reichenbachplatz und spielt dabei auf die Planung des ALA an.  Er würde es für besser finden, wenn stattdessen eine Grünanlage als Verbindung zur Wallanlage angelegt werden würde und damit auch die Wohnqualität im Umfeld sich erhöhen würde. Auch die Aufstellung von Spielgeräten wäre dann denkbar.

 

Herr Burgdorff – ALA –  geht ein auf die zahlreichen Ideen, was man aus dem alten Hafen machen kann. Ihn interessiert, inwieweit solche Maßnahmen förderfähig sein werden.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass man mit solchen Überlegungen in die Sanierungsgebiete schon hineingehen würde. Geprüft werde, ob man mit Schiffen überhaupt bis zu den eigentlichen Hafenbecken gelangen kann. Realistischer ist es eher, dass man mit Schiffen bis zum alten Kaianleger an der ehemaligen Bezirksregierung gelangen kann. Der Aufwand mit Ausbaggerungen und finden geeigneter Anlegerstellen wird derzeit geprüft. Voraussetzung hierzu wäre aber, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt die 3 – 4 Schleusen bis zur Elbe auch betriebsbereit unterhält. Derzeit benötigt man ilmenauaufwärts von der Elbe kommend mit einem Motorboot ca. 6 Stunden bis Lüneburg. Die Schleusen bereiten im Augenblick Probleme. Auch gibt es mehrere Sandbänke, die regelmäßig ausgebaggert werden müssten.

Der eigentliche Hafenbereich ist als Schiffsanleger nicht geeignet. Das hat mit den niedrigen Wasserständen, nicht geeigneten Anlegestellen und Ver- und Entsorgungsproblemen zu tun.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von der Verwaltung vorgetragenen Sachstand zur Kenntnis.