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Auszug - Zusammenlegung der Stellen der Gleichstellungbeauftragten von Stadt und Landkreis Lüneburg (Sachstandsbericht) Eingeladen ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg, Frau Ullmann  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 31.05.2007    
Zeit: 15:00 - 17:06 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau ULLMANN berichtet über die Zusammenlegung zum 01.07.2007, wodurch nur noch jeweils ½ Stelle für Landkreis und Stadt bliebe, eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Verwaltungen werde derzeit vorbereitet. Die Konsequenz daraus sei die Kürzung von bisher zwei vollen Stellen auf zusammen nur noch eine. In einigen der parallelen Arbeitsthemen könnten die gewünschten Synergieeffekte zwar erreicht werden, dennoch würden sich durch die Verringerung um eine Stelle zwangsläufig Veränderungen in der Tätigkeit ergeben. Die kommenden Aufgaben seien nur mit einer breiten Unterstützung aus Verwaltung und Politik zu bewältigen. Derzeit stehe für sie im Vordergrund, sich einen Überblick über die Situation und über die Strukturen bei der Stadt zu verschaffen. Weiterführen werde sie die Projekte Beruf und Lebensplanung für Mädchen sowie Gewalt in der Familie.

 

Frau SCHELLMANN bekräftigt, dass die neuen Aufgaben von Frau Holste auch wichtig für das Aufgabenfeld von Frau Ullmann seien und sich daraus eine enge Zusammenarbeit ergebe. Frau Ullmann könne bei ihrer Arbeit auf ein von Frau Holste geschaffenes großes Netzwerk zurück greifen.

 

Frau HOLSTE weist darauf hin, dass der Themenbereich Familie durch die Niedersächsische Gemeindeordnung auch bei den Gleichstellungsbeauftragten angesiedelt und sie selbst daher hier eine künftige Ansprechpartnerin für Frau Ullmann sei.

 

Auf Anfrage von Herrn Kunath betont Frau ULLMANN, dass sie in allen Fällen und bei allen Problemen versuche, weiterzuhelfen, unabhängig davon, ob die Themen zweifelsfrei in ihren Aufgabenbereich gehörten. Sofern eine Häufung bei einem bestimmten Thema zu erkennen sei, könnten Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise die Herausgabe einer Informationsbroschüre, wie bereits in der Vergangenheit gemeinsam von den Gleichstellungsbeauftragten praktiziert. Herr RÖDENBECK ergänzt hierzu, dass als Ansprechpartner für Beratungen auch die Stadtteilhäuser zur Verfügung stünden.

Beschluss:

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Der Ausschuss für Gleichstellung nimmt Kenntnis.