Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Frau
KRÜGERMEIER gibt
einen Rückblick auf die Entstehung der Hartz-Gesetzgebung über die ersten
Vorschläge der Hartz-Kommission im Jahre 2002 bis zum Inkrafttreten des SGB II
am 01.01.2005 als Grundlage für die Gewährung von ALG-Leistungen. Zur Umsetzung
wurde in Lüneburg eine ARGE gebildet aus Mitarbeiter/innen der Agentur für
Arbeit, des Landkreises und der Stadt Lüneburg. Dies sei eines von mehreren
möglichen Modellen der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Der
Anspruch auf Weiterbildung für Frauen, die nach einer Kindererziehungszeit in
den Beruf zurückkehrten, sei auch im SGB II noch enthalten, aufgrund des
finanziellen Druckes auf die Agentur für Arbeit jedoch faktisch nicht mehr
durchführbar. Gefördert würden derzeit Frauen ohne jeglichen Leistungsanspruch
oder mit Anspruch auf ALG I-Leistungen. Ein erheblicher Kritikpunkt an der
Gesetzgebung bestehe darin, dass ein längst überholtes Frauenbild lediglich als
Hinzuverdienerin in der Familie festgelegt werde. Hingegen finde der hohe
Anteil an Alleinerziehenden wenig Berücksichtigung. Frau
ULLMANN weist
darauf hin, dass die Information der Anspruchsberechtigten sehr wichtig sei, da
viele gar nicht wüssten, dass Beratungs- und Weiterbildungsleistungen in
Anspruch genommen werden können, auch wenn kein Anspruch auf Geldleistungen
bestehe. Auf
Nachfrage von Frau Schellmann verdeutlicht Frau KRÜGERMEIER, dass ein
großes Problem der Wiedereingliederung in das Berufsleben in der fehlenden
Möglichkeit einer ausreichenden Kinderbetreuung liege, insbesondere in den
Nachmittagsstunden und in den Ferien. Besonders im ländlichen Bereich gebe es
nur sehr geringe Angebote für eine Ganztagsbetreuung. Frau
KRÜGERMEIER
erläutert auf Nachfragen aus dem Ausschuss, dass die von der Agentur für Arbeit
Lüneburg vorgelegten Zahlen, die eine verwertbare Trennung und Auswertung nach
Geschlechtern nicht zuließen, in der Zentrale in Nürnberg generiert würden, so
dass man vor Ort keine Möglichkeiten zur Einflussnahme habe. Frau
MAHLKE-VOß will
sich mit dem EDV-Betreuer der ARGE in Verbindung setzen, um weitere Auskünfte
zu diesem Thema einzuholen. Beschluss: Der
Ausschuss für Gleichstellung nimmt Kenntnis. |
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