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Auszug - Die Hartz-Gesetzgebung und ihre Auswirkung auf die Chancengleichheit von Männern und Frauen Vortrag der Beauftragten für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Lüneburg, Frau Anja Krügermeier  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.05.2007    
Zeit: 15:00 - 17:06 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau KRÜGERMEIER gibt einen Rückblick auf die Entstehung der Hartz-Gesetzgebung über die ersten Vorschläge der Hartz-Kommission im Jahre 2002 bis zum Inkrafttreten des SGB II am 01.01.2005 als Grundlage für die Gewährung von ALG-Leistungen. Zur Umsetzung wurde in Lüneburg eine ARGE gebildet aus Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit, des Landkreises und der Stadt Lüneburg. Dies sei eines von mehreren möglichen Modellen der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.

 

Der Anspruch auf Weiterbildung für Frauen, die nach einer Kindererziehungszeit in den Beruf zurückkehrten, sei auch im SGB II noch enthalten, aufgrund des finanziellen Druckes auf die Agentur für Arbeit jedoch faktisch nicht mehr durchführbar. Gefördert würden derzeit Frauen ohne jeglichen Leistungsanspruch oder mit Anspruch auf ALG I-Leistungen. Ein erheblicher Kritikpunkt an der Gesetzgebung bestehe darin, dass ein längst überholtes Frauenbild lediglich als Hinzuverdienerin in der Familie festgelegt werde. Hingegen finde der hohe Anteil an Alleinerziehenden wenig Berücksichtigung.

 

Frau ULLMANN weist darauf hin, dass die Information der Anspruchsberechtigten sehr wichtig sei, da viele gar nicht wüssten, dass Beratungs- und Weiterbildungsleistungen in Anspruch genommen werden können, auch wenn kein Anspruch auf Geldleistungen bestehe.

 

Auf Nachfrage von Frau Schellmann verdeutlicht Frau KRÜGERMEIER, dass ein großes Problem der Wiedereingliederung in das Berufsleben in der fehlenden Möglichkeit einer ausreichenden Kinderbetreuung liege, insbesondere in den Nachmittagsstunden und in den Ferien. Besonders im ländlichen Bereich gebe es nur sehr geringe Angebote für eine Ganztagsbetreuung.

 

Frau KRÜGERMEIER erläutert auf Nachfragen aus dem Ausschuss, dass die von der Agentur für Arbeit Lüneburg vorgelegten Zahlen, die eine verwertbare Trennung und Auswertung nach Geschlechtern nicht zuließen, in der Zentrale in Nürnberg generiert würden, so dass man vor Ort keine Möglichkeiten zur Einflussnahme habe.

 

Frau MAHLKE-VOß will sich mit dem EDV-Betreuer der ARGE in Verbindung setzen, um weitere Auskünfte zu diesem Thema einzuholen.

Beschluss:

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Der Ausschuss für Gleichstellung nimmt Kenntnis.