Bürgerinformationssystem

Auszug - Einrichtung eines Familienbüros bei der Stadt Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.05.2007    
Zeit: 15:00 - 17:06 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/2396/07 Einrichtung eines Familienbüros bei der Stadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:09 - Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau HOLSTE stellt die Einrichtung eines Familien-Büros in der Stadt Lüneburg vor. Das Büro solle seine Arbeit am 01.07.2007 aufnehmen, neben ihr als Leiterin werde es mit zwei weiteren Stellen ausgestattet. Zu den Aufgaben gehöre die Übersicht über die Kinderbetreuungsmöglichkeiten der verschiedenen Träger an zentraler Stelle. Es solle jedoch keine Vergabe von Betreuungsangeboten stattfinden, dies bleibe weiterhin in der Entscheidung der jeweiligen Einrichtung. Angestrebt werde vielmehr ein enger Kontakt zu den Einrichtungen, u.a. als Beratungsgrundlage für die Eltern. Ziel sei es, eine Onlinedatenbank mit verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten zu erstellen. Wünschenswert wäre für die Zukunft die Möglichkeit der Abfrage freier Plätze in Betreuungseinrichtungen direkt durch die Eltern. Hierbei würden selbstverständlich die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden. Durch den Ausbau und die Pflege der virtuellen Vernetzung der Anbieter für Kinderbetreuung und deren Angebote ließen sich Lücken in der Betreuung schneller erkennen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kunath führt Frau HOLSTE aus, dass die Arbeit des Familienbüros vielfältige Themengebiete umfasse, so auch die Beratung von Eltern in verschiedensten Lebenslagen. Aufgrund der zweckgebundenen Finanzierung durch das Land Niedersachsen liege der Schwerpunkt jedoch zunächst bei Familien mit Kindern.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Gleichstellung nimmt Kenntnis.