Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: TOP
5 + 6 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann geht ein
auf die im Verfahren eingegangenen Anregungen. Die wichtigen Anregungen werden
hierbei mit den dazu ergangenen Abwägungen dargestellt. Seitens
der Handwerkskammer wird darauf verwiesen, dass sie die Zulassung
beispielsweise eines Steinmetzbetriebes im stadtauswärts der Seniorenwohnanlage
angrenzendem Mischgebiet als entbehrlich ansieht, da im Umfeld des Friedhofes
bereits mehrere Steinmetzbetriebe ansässig seien und diese in ihrem Bestand und
ihren Entwicklungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigt werden sollten. Ausgeführt
wird hierzu, dass es sich vorrangig um einen Betrieb handelt, der im
Allgemeinen Wohngebiet besteht und mit einer mit Auflagen versehenen
Baugenehmigung Bestandsschutz hat. Auch Erweiterungsmöglichkeiten am Standort
wären für diesen Betrieb denkbar. Die
Festsetzungen des Mischgebietes werden dahingehend überarbeitet, dass die
beispielhafte Aufzählung eines Steinmetzbetriebes gestrichen wird. Damit sind
dann in diesem Gebiet nichtstörende Gewerbebetriebe zulässig. Der Anregung der
Handwerkskammer wird damit entsprochen. Auf
die weiteren eingegangenen Anregungen Träger öffentlicher Belange, die zu
keinen nennenswerten Änderungen im Abwägungsprozess geführt haben, wird kurz
eingegangen. Parallel zum B-Planverfahren ist jedoch noch kein Bauantrag
eingegangen. Es ist davon auszugehen, dass, sobald der Investor einen Betreiber
der Seniorenwohnanlage gefunden hat, dann ein Bauantrag stellen wird. Beigeordneter
Körner hält es für
wichtig, dass die vorhandenen Betriebe durch den Bau der Seniorenwohnanlage
aufgrund der Lärmbelästigungen nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Oberbürgermeister
Mädge stellt klar,
dass sichergestellt wird, dass die vorhandenen Betriebe nicht in ihrem Bestand
gefährdet werden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Über
die TOP 5 + 6 wird jeweils gesondert abgestimmt. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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