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Beratungsinhalt: Frau
Aechter-Westerhoff – Stabsstelle 02 – geht inhaltlich auf den in der
Beschlussvorlage bereits dargelegten Sachverhalt ein. Mit den Überlegungen
steht man noch ganz am Anfang. Es ist weder beabsichtigt, Forstflächen zu
veräußern noch sei daran gedacht, durch betriebsbedingte Kündigungen oder
erhöhten Holzeinschlag die Betriebsergebnisse zukünftiger Jahre zu ´verbessern.
Vor dem Hintergrund, dass der derzeitige Fachbereichsleiter eine andere
Aufgabenstellung wahrnehmen wird, hat man sich darauf verständigt, zunächst bis
Ende des Jahres eine Denkpause einzulegen, damit dann die Gespräche mit der
neuen Fachbereichsleitung als neuer Ansprechpartner fortgesetzt werden können. Ratsfrau
Thielbörger gibt zu bedenken, dass, angenommen die
Klosterkammer ist tatsächlich in der Lage, das wirtschaftliche Ergebnis zu
verbessern, es auch noch andere Aspekte gebe, die zu berücksichtigen seien. So
hat auch die Naherholung einen Stellenwert bei der Bewirtschaftung des Waldes,
der zu berücksichtigen sein wird. Sie bittet darum, dass vor einer endgültigen
Entscheidung einer Übertragung der Bewirtschaftung der Stadtforsten an die
Klosterkammer, dass die politischen Gremien und hierzu zählt sie auch diesen
Ausschuss, eingebunden werden. Frau
Aechter-Westerhoff – Stabsstelle 02 –
gibt zu verstehen, dass man sich seitens der Verwaltung durchaus der
vielfältigen Bedeutung der Stadtforst bewusst sei. Sie verdeutlicht, dass die
Form der Zusammenarbeit vielfältig und in Abstufungen vorgenommen werden könne.
Sicher ist, dass bei einem Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung
festgeschrieben wird, dass der Stadtwald auch weiterhin seine Funktion als
Naherholungsgebiet und den Charakter eines Kommunalwaldes behalten soll. Herr
Dammann – BUND – entnimmt den Ausführungen, dass sich die Verhandlungen noch
ganz im Anfangsstadium befinden. Aus der Erfahrung heraus ist aber auch das
schon ein Alarmsignal, da oftmals bereits in diesem Stadium Dinge festgezurrt
werden, die man zu einem späteren Zeitpunkt schwerlich noch verändern kann. Für
ihn ist die Grundsatzdiskussion noch nicht geführt. So stellt sich für ihn die
Frage, warum ein Stadtwald mit seiner Naherholungsfunktion nicht auch Zuschüsse
erforderlich machen darf. Die Unterhaltung des Stadtwaldes ist für ihn keine
ökologische Manövriermasse. Eine Verpachtung oder Veräußerung steht für ihn
außer Frage. Der Wald gehört zur Stadt. Frau
Aechter-Westerhoff – Stabsstelle 02 –
stellt klar, dass die Verwaltung immer öffentliche Aufgaben wahrzunehmen
habe. Der Kostendruck besteht nicht nur in der Verwaltung selbst, sondern
vielmehr in allen Bereichen. Wälder gehören nicht zwingend zu den Kernaufgabenbereichen
einer Stadtverwaltung. Eine wie auch immer geartete Kooperationspartnerschaft
würde, wie bereits ausgeführt, nichts an der Funktion des Stadtwaldes als
Naherholungsgebiet verändern. Die
vorgebrachten Anregungen werden dennoch aufgenommen und in die weitergehenden
Beratungen eingebracht. Ratsfrau
Kießlich geht
dennoch davon aus, dass die Klosterkammer in ihrer Bewirtschaftungsmethodik
doch schon sehr stark gewinnorientiert ausgerichtet ist. Von daher hält sie es
schon für wichtig, dass auch dieser Ausschuss in den Entscheidungsprozeß
eingebunden wird. Herr
Dammann – BUND – teilt die Ansicht
von Ratsfrau Kießlich. Auch er hält die Klosterkammer für den falschen
Ansprechpartner. Frau
Aechter-Westerhoff – Stabsstelle 02 –
betont nochmals, dass man sich noch ganz am Anfang der Überlegungen
befindet und man nicht ausschließlich auf die Klosterkammer als Vertragspartner
fixiert sei. Denkbar wäre durchaus auch eine interkommunale Zusammenarbeit. Beigeordneter
Meißner hält es für wenig hilfreich, sich im
spekulativen Raum zu bewegen. Es handelt sich hier um eine Anfrage, die nach
der Beschlussvorlage seitens der Verwaltung mit einer Beantwortung versehen
sei. Ausgesagt wurde lediglich, dass man in einer Überlegung eintreten will,
die Stadtforsten kostengünstiger zu bewirtschaften. Seitens der Verwaltung
wurde klargestellt, dass nicht daran gedacht sei, Forstflächen zu veräußern.
Alle darüber hinaus von den Ausschussmitgliedern vorgetragenen Anmerkungen
können heute nur spekulativ sein. Wenn
ein Bereich in der Bewirtschaftung tiefrote Zahlen schreibt, ist es seitens der
Bauverwaltung durchaus legitim, sich Gedanken darüber zu machen, wie Defizite
abgebaut und zurückgefahren werden können. Für ihn ist die Anfrage ausreichend
beantwortet. Beigeordnete
Schellmann kann nachvollziehen, dass einige
Ausschussmitglieder allein schon mit der Ankündigung, Überlegungen anzustellen,
die Alarmglocken hören. Gleichwohl berechtigten tiefrote Zahlen in den
Jahresergebnissen zumindest dazu, sich Gedanken zu machen. Zwischen tiefroten
Zahlen und Gewinnmaximierung liegt jedoch ein sehr, sehr breites Feld. Sie
spricht sich dafür aus, bei Weitergehenden Überlegungen mit Augenmaß
vorzugehen. Der Stadtwald ist ihr heilig. Eine interkommunale Zusammenarbeit,
wie bereits auf anderen Gebieten praktiziert, hält sie für einen denkbaren
Ansatz. Ratsherr
Riechey teilt die
Ansicht von Beigeordneter Schellmann. Auch er spricht sich für einen sensiblen
mit Augenmaß bedachten Umgang mit der Materie aus. Ratsfrau
Kießlich stellt als
Beratungsergebnis fest, dass die Anfrage hinreichend beantwortet sei. Der
Antrag hat sich damit erledigt. Beschluss: |
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