Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Fachbereichsleiter
Wittmoser führt
einleitend aus, dass bereits in der letzten Ausschusssitzung darauf hingewiesen
wurde, dass das WKN beabsichtigt, die FFH-Flächen Unteres Ilmenautal und
Hasenburger Bachtal in Naturschutzgebiete umzuwandeln. Ausgeführt wurde auch,
dass die erforderliche Verordnung dazu noch nicht fertiggestellt war.
Zwischenzeitlich hat die Verordnung öffentlich ausgelegen. Behörden, Verbände und
letztendlich Jedermann konnten dazu Anmerkungen und Anregungen vortragen und zu
den Inhalten Stellung nehmen. Frau
Burckhardt und Herr von Roeder sind Mitarbeiter des NLWKN. Sie werden in der
heutigen Sitzung Einzelheiten über den Schutzstellungscharakter und die
vorgesehen Inhalte der Verordnung vortragen. Frau
Burckhardt – NLWKN – erklärt, dass die Verordnung bis gestern öffentlich
ausgelegen habe. Bis Mitte Juni 2007 besteht für die Träger öffentlichen
Belange noch die Möglichkeit zur Stellungnahme. Das
Untere Ilmenautal ist als FFH-Fläche 1999 der EU gemeldet worden. Insofern
besteht auch ein Umsetzungsanspruch. Die EU-Forderung ist jedoch
weitreichender. Gefordert wird, die Flächen in einen günstigen
Unterhaltungszustand zu halten, um diese Flächen entsprechend zu sichern. Diese
Flächen haben mit ihren Auewäldern und der Ilmenau mit ihren Nebenbächen eine
ganz herausragende Bedeutung für Fauna und Flora. Neben der Bachmuschel bietet
die Ilmenauniederung im Stadtgebiet auch Lebensraum für den Fischotter. Dies
sind die wertgebenden Elemente, die eine Unterschutzstellung rechtfertigen. Die
zu schützenden Elemente und die vorhandenen Werte machen es erforderlich, diese
wasserabhängigen Lebensräume einen höherwertigen Schutz als nur
Landschaftsschutz zukommen zu lassen. Wesentlicher Unterschied, der hier zum
Tragen kommen wird, ist, dass man sich im Landschaftsschutzgebiet frei bewegen
darf, während im Naturschutzgebiet ein Wegegebot besteht. Die
Flächen nur unter Landschaftsschutz zu halten und ergänzend auf freiwilliger
Basis vertragliche Einschränkungen aufzuerlegen, wird als nicht ausreichend
angesehen. Die
Grenzen des Naturschutzgebietes werden den jetzigen Grenzen der FFH-Flächen
entsprechen. Es werden keine zusätzlichen Flächen hinzukommen. Es werden jedoch
auch keine Flächen aus dem Schutzcharakter entlassen. Herr
von Roeder – NLWKN – geht auf die Inhalte der Verordnungen ein. Im Anschluss an
die Erläuterungen werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Ratsherr
Riechey macht
deutlich, dass man das Bootfahren auf der Ilmenau wird schwerlich verbieten
können. Es hält es schon für schwer umsetzbar, die Ein- und
Ausstiegsmöglichkeiten für Bootfahrer zu beschränken. Herr
von Roeder – NLWKN – zeigt die Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten im Stadtgebiet und
im weiteren Verlauf der Ilmenau Richtung Melbeck auf. Frau
Burckhardt – NLWKN – ergänzt, dass zusätzliche Stellen nicht geregelt werden
können. In einem späteren Verfahren wäre für die Prüfung der Zulässigkeit der
Landkreis zuständig. Fachbereichsleiterin
Schröder-Ehlers führt aus, dass im bisherigen Verfahren der
Umweltausschuss bereits schon stark eingebunden war. Die bisher schon
durchgeführten Maßnahmen werden dargestellt. Viele weitere Maßnahmen wurden
bereits angefasst. Herr
Dammann – BUND – möchte wissen, wie die Abgrenzung der Flächen zustande
gekommen ist. Die absolute ha-Zahl scheint kleiner geworden zu sein. Von
Interesse ist auch, warum eine sogenannte Bullenwiese außen vor gelassen wurde.
Frau
Burckhardt – NLWKN – zeigt auf, dass die bisherigen Grenzen der FFH-Flächen auch
weiterhin eingehalten werden. Die Flächen werden 1 zu 1 umgesetzt. Herr
Dammann – BUND – weist darauf hin,
dass der Landschaftsplan konkret Entwicklungsmaßnahmen vorsieht. Er möchte
wissen, warum dies im Verfahren keine Berücksichtigung findet. Frau
Burckhardt – NLWKN – verdeutlicht, dass die Verordnung nur eine Verschlechterung
der derzeitigen Situation verhindern kann. Für Entwicklungsmaßnahmen müssten
Mittel bereitgestellt werden. Dies ist aber nicht Gegenstand des Verfahrens.
Die Durchführung solcher Maßnahmen wird durch die Verordnung keineswegs
eingeschränkt. Herr
Dr. Kracht – NABU – kritisiert, dass Flächen bei den Seitenbächen der Ilmenau
herausgenommen wurden, obwohl sie im Gesamtsystem eine große Rolle spielen. Ihn
interessiert, ob die nicht für die Naturschutzbereiche berücksichtigten Flächen
weiterhin unter Landschaftsschutz stehen werden. Er hält eine Zustandsverschlechterung
für denkbar. Frau
Burckhardt – NLWKN – verdeutlicht, dass es ggf. denkbar wäre, wenn keine
fischereirechtliche Nutzung eingeräumt wurde, dass dann ein Fischereiverbot in
die Verordnung aufgenommen werden könnte. Für die Flächen, die nicht unter Naturschutz
gestellt werden, können vom Landkreis trotzdem Schutzkonzepte erstellt werden. Fachbereichsleiter
Wittmoser ergänzt,
dass es eine Frage der Systematik ist, wie man vorgeht. Der Landkreis ist nicht
daran gehindert, weitere Flächen unter Landschaftsschutz zu stellen. Er
erinnert daran, dass über mögliche Flächen bereits mehrfach im Ausschuss
beraten wurde. Herr
Dr. Kracht – NABU – interessiert, ob daran gedacht sei, den Raderbach zu
renaturieren. Fachbereichsleiterin
Schröder-Ehlers erklärt, dass das Projekt bereits angelaufen
sei. Derzeit wird eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Die Planung erfolgt
gemeinsam mit der Gemeinde Adendorf. Möglicherweise besteht die Möglichkeit,
EU-Mittel einzuwerben. Beigeordneter
Meißner erinnert
daran, dass das Land bereits von der EU angemahnt wurde, entsprechende Flächen
als Naturschutzgebiet auszuweisen. Er verdeutlicht anhand eigener
Beobachtungen, dass es sich schwierig umsetzen lassen wird, die Bootsverkehre
auf der Ilmenau zu reglementieren. Herr
von Roeder – NLWKN – führt aus, dass Gespräche mit
Vertretern der Land- und Forstwirtschaft geführt wurden. Die Verordnung wird
die Bewirtschaftung der Flächen nicht wesentlich einschränken. Bei den
angesprochenen Forstflächen ist die Stadt Eigentümer, die ohnehin eine
naturgemäße Waldwirtschaft betreibt. Ratsfrau
Thielbörger ist erfreut darüber, dass eine solch
systematische Abarbeitung erfolgt. Auf dieser Grundlage kann weiterentwickelt
werden. Sie möchte wissen, von wem noch Stellungnahmen eingeholt werden. Herr
von Roeder – NLWKN – zeigt auf, wer im weiteren Verfahren
noch zu beteiligen sein wird. Bereichsleiter
Zurheide ergänzt,
dass die verwaltungsinternen Bereiche bereits im Vorfeld beteiligt wurden. Die
zu berücksichtigenden Einschränkungen wurden direkt mit dem Landkreis
abgestimmt. Herr
von Roeder – NLWKN – erläutert nochmals die weitere
Vorgehensweise im Verfahren. Ratsfrau
Hillmer interessiert,
wie zukünftig damit umgegangen wird, wenn beispielsweise ein Abzugsgraben
versandet. Herr
von Roeder – NLWKN – erklärt, dass die dann zu
ergreifenden Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Unteren Naturschutzbehörde
festgelegt werden, indem das notwendige Maß der Reinigung vorgegeben wird.
Oberhalb der Sohle wäre eine Grabenunterhaltung zulässig. Herr
Wohlberg – Bereich 31 – ergänzt, dass zuständig für die zu ergreifenden Maßnahmen
die Untere Wasserbehörde und damit die Stadt selbst sei. Herr
Dammann – BUND – schlägt vor, dass
zukünftig in der Forstbewirtschaftung die Einschlagzeiten restriktiv gehandhabt
werden sollten. Der Einsatz chemischer Mittel sollte möglichst vermieden
werden. Ihn interessiert, ob es für die bestehenden Entwässerungen konkrete
Bestandsunterlagen gibt oder ob die Aussagen eher oberflächlicher Natur seien. Herr
von Roeder – NLWKN – erklärt, dass die vorhandenen,
funktionierenden Entwässerungsanlagen Bestandschutz haben. Neudrainierungen von
Ackerflächen werden jedoch nicht zulässig sein. Herr
Wohlberg – Bereich 31 – ergänzt, dass tendenziell Entwässerungen eher
zurückgefahren werden. Ratsfrau
Kießlich merkt an,
das Pflege- und Entwicklungspläne umgesetzt werden können aber nicht müssen.
Diese Formulierung sollte nach ihrer Ansicht eher als Auflage festgelegt
werden. Herr
Wohlberg – Bereich 31 - verdeutlicht, dass bei einer Festlegung als Auflage dies
ein enges Korsett darstellen würde. Handlungsspielräume wären dann sehr stark
eingeschränkt. Das könnte sich auch als Nachteil erweisen. Abweichungen von Konzepten
würden ohnehin der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde bedürfen. Frau
Burckhardt – NLWKN – weist auf die nach EU-Recht bestimmende Verpflichtung hin,
dass schon für FFH-Flächen Management-Pläne zu erstellen sind. Die Verfahren
werden beim Landkreis geführt. Wie ein solches Verfahren ablaufen soll und wie
eine Finanzierung vonstatten gehen soll, ist dabei jedoch noch völlig unklar. Fachbereichsleiterin
Schröder-Ehlers weist darauf hin, dass bestehende Pflege- und
Entwicklungskonzepte, die bereits tlw. umgesetzt wurden, kostenmäßig bisher aus
EU-Mitteln getragen wurden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den vorgetragenen Sachstand über die
laufenden Verfahren zur Einführung der Verordnungen über das Naturschutzgebiet
„Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten“ sowie das
Naturschutzgebiet „Hasenburger Bachtal“ zur Kenntnis. |
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