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Auszug - Umwandlung von FFH-Flächen in Naturschutzgebiete a) Hasenburger Bachtal b) Unteres Ilmenautal - Sachstandsbericht  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 31.05.2007    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiter Wittmoser führt einleitend aus, dass bereits in der letzten Ausschusssitzung darauf hingewiesen wurde, dass das WKN beabsichtigt, die FFH-Flächen Unteres Ilmenautal und Hasenburger Bachtal in Naturschutzgebiete umzuwandeln. Ausgeführt wurde auch, dass die erforderliche Verordnung dazu noch nicht fertiggestellt war. Zwischenzeitlich hat die Verordnung öffentlich ausgelegen. Behörden, Verbände und letztendlich Jedermann konnten dazu Anmerkungen und Anregungen vortragen und zu den Inhalten Stellung nehmen.

Frau Burckhardt und Herr von Roeder sind Mitarbeiter des NLWKN. Sie werden in der heutigen Sitzung Einzelheiten über den Schutzstellungscharakter und die vorgesehen Inhalte der Verordnung vortragen.

 

Frau Burckhardt – NLWKN – erklärt, dass die Verordnung bis gestern öffentlich ausgelegen habe. Bis Mitte Juni 2007 besteht für die Träger öffentlichen Belange noch die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Das Untere Ilmenautal ist als FFH-Fläche 1999 der EU gemeldet worden. Insofern besteht auch ein Umsetzungsanspruch. Die EU-Forderung ist jedoch weitreichender. Gefordert wird, die Flächen in einen günstigen Unterhaltungszustand zu halten, um diese Flächen entsprechend zu sichern. Diese Flächen haben mit ihren Auewäldern und der Ilmenau mit ihren Nebenbächen eine ganz herausragende Bedeutung für Fauna und Flora. Neben der Bachmuschel bietet die Ilmenauniederung im Stadtgebiet auch Lebensraum für den Fischotter. Dies sind die wertgebenden Elemente, die eine Unterschutzstellung rechtfertigen.

Die zu schützenden Elemente und die vorhandenen Werte machen es erforderlich, diese wasserabhängigen Lebensräume einen höherwertigen Schutz als nur Landschaftsschutz zukommen zu lassen. Wesentlicher Unterschied, der hier zum Tragen kommen wird, ist, dass man sich im Landschaftsschutzgebiet frei bewegen darf, während im Naturschutzgebiet ein Wegegebot besteht.

Die Flächen nur unter Landschaftsschutz zu halten und ergänzend auf freiwilliger Basis vertragliche Einschränkungen aufzuerlegen, wird als nicht ausreichend angesehen.

Die Grenzen des Naturschutzgebietes werden den jetzigen Grenzen der FFH-Flächen entsprechen. Es werden keine zusätzlichen Flächen hinzukommen. Es werden jedoch auch keine Flächen aus dem Schutzcharakter entlassen.

 

Herr von Roeder – NLWKN – geht auf die Inhalte der Verordnungen ein. Im Anschluss an die Erläuterungen werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Ratsherr Riechey macht deutlich, dass man das Bootfahren auf der Ilmenau wird schwerlich verbieten können. Es hält es schon für schwer umsetzbar, die Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten für Bootfahrer zu beschränken.

 

Herr von Roeder – NLWKN – zeigt die Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten im Stadtgebiet und im weiteren Verlauf der Ilmenau Richtung Melbeck auf.

 

Frau Burckhardt – NLWKN – ergänzt, dass zusätzliche Stellen nicht geregelt werden können. In einem späteren Verfahren wäre für die Prüfung der Zulässigkeit der Landkreis zuständig.

 

Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers  führt aus, dass im bisherigen Verfahren der Umweltausschuss bereits schon stark eingebunden war. Die bisher schon durchgeführten Maßnahmen werden dargestellt. Viele weitere Maßnahmen wurden bereits angefasst.

 

Herr Dammann – BUND – möchte wissen, wie die Abgrenzung der Flächen zustande gekommen ist. Die absolute ha-Zahl scheint kleiner geworden zu sein. Von Interesse ist auch, warum eine sogenannte Bullenwiese außen vor gelassen wurde.

 

Frau Burckhardt – NLWKN – zeigt auf, dass die bisherigen Grenzen der FFH-Flächen auch weiterhin eingehalten werden. Die Flächen werden 1 zu 1 umgesetzt.

 

Herr Dammann – BUND –  weist darauf hin, dass der Landschaftsplan konkret Entwicklungsmaßnahmen vorsieht. Er möchte wissen, warum dies im Verfahren keine Berücksichtigung findet.

 

Frau Burckhardt – NLWKN – verdeutlicht, dass die Verordnung nur eine Verschlechterung der derzeitigen Situation verhindern kann. Für Entwicklungsmaßnahmen müssten Mittel bereitgestellt werden. Dies ist aber nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Durchführung solcher Maßnahmen wird durch die Verordnung keineswegs eingeschränkt.

 

Herr Dr. Kracht – NABU – kritisiert, dass Flächen bei den Seitenbächen der Ilmenau herausgenommen wurden, obwohl sie im Gesamtsystem eine große Rolle spielen. Ihn interessiert, ob die nicht für die Naturschutzbereiche berücksichtigten Flächen weiterhin unter Landschaftsschutz stehen werden. Er hält eine Zustandsverschlechterung für denkbar.

 

Frau Burckhardt – NLWKN – verdeutlicht, dass es ggf. denkbar wäre, wenn keine fischereirechtliche Nutzung eingeräumt wurde, dass dann ein Fischereiverbot in die Verordnung aufgenommen werden könnte. Für die Flächen, die nicht unter Naturschutz gestellt werden, können vom Landkreis trotzdem Schutzkonzepte erstellt werden.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser ergänzt, dass es eine Frage der Systematik ist, wie man vorgeht. Der Landkreis ist nicht daran gehindert, weitere Flächen unter Landschaftsschutz zu stellen. Er erinnert daran, dass über mögliche Flächen bereits mehrfach im Ausschuss beraten wurde.

 

Herr Dr. Kracht – NABU – interessiert, ob daran gedacht sei, den Raderbach zu renaturieren.

 

Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers  erklärt, dass das Projekt bereits angelaufen sei. Derzeit wird eine Bestandsaufnahme vorgenommen. Die Planung erfolgt gemeinsam mit der Gemeinde Adendorf. Möglicherweise besteht die Möglichkeit, EU-Mittel einzuwerben.

 

Beigeordneter Meißner erinnert daran, dass das Land bereits von der EU angemahnt wurde, entsprechende Flächen als Naturschutzgebiet auszuweisen. Er verdeutlicht anhand eigener Beobachtungen, dass es sich schwierig umsetzen lassen wird, die Bootsverkehre auf der Ilmenau zu reglementieren.

 

Herr von Roeder – NLWKN –  führt aus, dass Gespräche mit Vertretern der Land- und Forstwirtschaft geführt wurden. Die Verordnung wird die Bewirtschaftung der Flächen nicht wesentlich einschränken. Bei den angesprochenen Forstflächen ist die Stadt Eigentümer, die ohnehin eine naturgemäße Waldwirtschaft betreibt.

 

Ratsfrau Thielbörger  ist erfreut darüber, dass eine solch systematische Abarbeitung erfolgt. Auf dieser Grundlage kann weiterentwickelt werden. Sie möchte wissen, von wem noch Stellungnahmen eingeholt werden.

 

Herr von Roeder – NLWKN –  zeigt auf, wer im weiteren Verfahren noch zu beteiligen sein wird.

 

Bereichsleiter Zurheide ergänzt, dass die verwaltungsinternen Bereiche bereits im Vorfeld beteiligt wurden. Die zu berücksichtigenden Einschränkungen wurden direkt mit dem Landkreis abgestimmt.

 

Herr von Roeder – NLWKN –  erläutert nochmals die weitere Vorgehensweise im Verfahren.

 

Ratsfrau Hillmer interessiert, wie zukünftig damit umgegangen wird, wenn beispielsweise ein Abzugsgraben versandet.

 

Herr von Roeder – NLWKN –  erklärt, dass die dann zu ergreifenden Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt werden, indem das notwendige Maß der Reinigung vorgegeben wird. Oberhalb der Sohle wäre eine Grabenunterhaltung zulässig.

 

Herr Wohlberg – Bereich 31 – ergänzt, dass zuständig für die zu ergreifenden Maßnahmen die Untere Wasserbehörde und damit die Stadt selbst sei.

 

Herr Dammann – BUND –  schlägt vor, dass zukünftig in der Forstbewirtschaftung die Einschlagzeiten restriktiv gehandhabt werden sollten. Der Einsatz chemischer Mittel sollte möglichst vermieden werden. Ihn interessiert, ob es für die bestehenden Entwässerungen konkrete Bestandsunterlagen gibt oder ob die Aussagen eher oberflächlicher Natur seien.

 

Herr von Roeder – NLWKN –  erklärt, dass die vorhandenen, funktionierenden Entwässerungsanlagen Bestandschutz haben. Neudrainierungen von Ackerflächen werden jedoch nicht zulässig sein.

 

Herr Wohlberg – Bereich 31 – ergänzt, dass tendenziell Entwässerungen eher zurückgefahren werden.

 

Ratsfrau Kießlich merkt an, das Pflege- und Entwicklungspläne umgesetzt werden können aber nicht müssen. Diese Formulierung sollte nach ihrer Ansicht eher als Auflage festgelegt werden.

 

Herr Wohlberg – Bereich 31 - verdeutlicht, dass bei einer Festlegung als Auflage dies ein enges Korsett darstellen würde. Handlungsspielräume wären dann sehr stark eingeschränkt. Das könnte sich auch als Nachteil erweisen. Abweichungen von Konzepten würden ohnehin der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde bedürfen.

 

Frau Burckhardt – NLWKN – weist auf die nach EU-Recht bestimmende Verpflichtung hin, dass schon für FFH-Flächen Management-Pläne zu erstellen sind. Die Verfahren werden beim Landkreis geführt. Wie ein solches Verfahren ablaufen soll und wie eine Finanzierung vonstatten gehen soll, ist dabei jedoch noch völlig unklar.

 

Fachbereichsleiterin Schröder-Ehlers  weist darauf hin, dass bestehende Pflege- und Entwicklungskonzepte, die bereits tlw. umgesetzt wurden, kostenmäßig bisher aus EU-Mitteln getragen wurden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den vorgetragenen Sachstand über die laufenden Verfahren zur Einführung der Verordnungen über das Naturschutzgebiet „Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten“ sowie das Naturschutzgebiet „Hasenburger Bachtal“ zur Kenntnis.