Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, stellt den
Tagesordnungspunkt kurz vor. Herr Stadtkämmerer Sauer weist darauf hin, dass die
notwendigen Investitionen durch die Stadt refinanziert werden. Der
wirtschaftliche Sinn und die Notwendigkeit der Verlegung des Bauhofes von der
Hamburger Straße zur AGL sind in der Vorlage entsprechend dargestellt. Bezogen
auf den Geschäftsbesorgungsvertrag ergeben sich zwei Änderungen, die im
Wirtschaftsplan bereits enthalten sind. Frau Bauer, Stabstelle Stadtkämmerer,
führt dazu aus, dass in § 1 Absatz 1 Nr. 2 ein Fehler unter a) enthalten ist
und Biotopflächen weiterhin Bestandteil des Vertrages sind. Der § 3 Absatz 3
(Kommunaler Schadensausgleich) ist nicht erforderlich. Auf Rückfrage erläutert Herr Hauschildt, Geschäftsführer der
AGL, dass dem Kapitaldienst für Investitionen im Hochbau ein Zinssatz von 4,5 %
bei einer anfänglichen Tilgung von 1 % zu Grunde liegt bzw. für
Investitionen in übrige Bereiche, eine entsprechend anfänglich höhere Tilgung.
Der Vorsitzende, Ratsherr Manzke, bemerkt, dass die Nutzungsdauer alternativ
auf 25 und nicht auf 50 Jahre festgelegt sein sollte. Er betont, dass mit der
Zusammenlegung Rationalisierungseffekte erzielbar sind, u. a. durch Optimierung
von Betriebsabläufen und bringt seine positive Haltung gegenüber der Maßnahme
zum Ausdruck. Eine Entwicklung des Geländes an der Hamburger Straße ist in der
Vorlage noch gar nicht betrachtet worden. Die Perspektiven hierfür sind enorm.
Er spricht Herrn Hauschildt und seinen Mitarbeitern bei der Umsetzung der
Maßnahmen sein Vertrauen aus. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen empfehlen einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig: 1. Dem Umzug
des Betriebshofes auf das Betriebsgelände der AGL an der Bockelmannstraße mit
den damit verbundenen Neubauten durch die AGL wird zugestimmt. 2. Dem
Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Stadt Lüneburg und der
AGL in der neuen Entwurfsfassung vom 12.02.07 (Anlage 1) wird zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |