Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Nach kurzer Vorstellung des Tagesordnungspunktes führt Herr
Stadtkämmerer Sauer aus, dass die Vorlage in der Form bereits im Ausschuss für
Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt wurde, der gleichzeitig auch der
Werksausschuss des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft ist. Der vorgelegte
Haushaltsplan entspricht gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Eigenbetriebe
den Wirtschaftsplänen der Beteiligungsgesellschaften. Auf Nachfrage von Ratsherr Reinecke, weshalb die
Vergabebefugnis für Auftragssummen über 75.000 EUR vom Verwaltungsausschuss auf
den Werksausschuss verlagert werden, führt Herr Oberbürgermeister Mädge aus,
dass dies einer schnelleren Abwicklung dienen soll. Der Werksausschuss beim Eigenbetrieb ist analog zum
Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaften zu betrachten. Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen empfehlen einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig: Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur
Umsetzung der unter den Ziffern 1.) – 7.) Maßnahmen einzuleiten. Die Þ
Satzung
für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg (Ziffer 1), Þ
Dienstanweisung
für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg (Ziffer 3), Þ
Berufung
des Werksleiters wie vorgeschlagen (Ziffer 6) sowie der Þ
Haushaltssatzung
und der Haushalt des Eigenbetriebes
des Eigenbetriebes nebst Anlagen werden beschlossen. |
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