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Auszug - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft 2007  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.03.2007    
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/2248/07 Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft 2007
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:8 - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Nach kurzer Vorstellung des Tagesordnungspunktes führt Herr Stadtkämmerer Sauer aus, dass die Vorlage in der Form bereits im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt wurde, der gleichzeitig auch der Werksausschuss des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft ist. Der vorgelegte Haushaltsplan entspricht gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Eigenbetriebe den Wirtschaftsplänen der Beteiligungsgesellschaften.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Reinecke, weshalb die Vergabebefugnis für Auftragssummen über 75.000 EUR vom Verwaltungsausschuss auf den Werksausschuss verlagert werden, führt Herr Oberbürgermeister Mädge aus, dass dies einer schnelleren Abwicklung dienen soll.

 

Der Werksausschuss beim Eigenbetrieb ist analog zum Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaften zu betrachten.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfehlen einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der unter den Ziffern 1.) – 7.) Maßnahmen einzuleiten. Die

 

Þ     Satzung für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg (Ziffer 1),

Þ     Dienstanweisung für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg (Ziffer 3),

Þ     Berufung des Werksleiters wie vorgeschlagen (Ziffer 6) sowie der

Þ     Haushaltssatzung und der Haushalt des Eigenbetriebes  des Eigenbetriebes nebst Anlagen

 

werden beschlossen.