Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend auf das bisherige Verfahren ein. Erinnert wird dabei noch einmal auf das Jahr 2003, wonach auf dieser Fläche ein Hotel, Kongresszentrum und Supermärkte entstehen sollten. Die Flächen gliederten sich in die 3 Bereiche Wohngebiet – Mischgebiet – Gewerbegebiet. Vor diesem Hintergrund wurde eine Bebauungsplanänderung erarbeitet, weil man zur Umsetzung der Planung eine Ausweisung als Sondergebiet benötigte. In der Folge gestaltete sich eine Umsetzung der Planungen als schwierig, weil mögliche Investoren immer nur Teilbereiche der Flächen erwerben wollten. Dies barg die Gefahr, dass die Baumaßnahme insgesamt nicht in einem Guss gebaut werden würde. Auch wäre schwierig sicherzustellen, dass überhaupt alle vorgesehenen Bauvorhaben zur Ausführung gelangen. Als schwierig erwies sich auch die Verkehrs- und Lärmproblematik. Sowohl die innere als auch die äußere Erschließung ließe sich nur kompliziert umsetzen. Zwischenzeitlich
wurde das Areal an 2 Bauherrengemeinschaften veräußert. Dementsprechend teilt
sich die jetzige Planung in 2 Bereiche. Zum Roten Feld hin ist eine
Seniorenwohnanlage vorgesehen. Zur Stresemannstraße ausgerichtet ist die
Ausbildung einer städtebaulichen Kante vorgesehen. Die vorhandenen Märkte ALDI
und Dänisches Bettenlager werden in Neubauten umgesiedelt. Zusätzlich soll für
einen weiteren Fachmarkt 500 m² Verkaufsfläche entstehen. Dieser darf jedoch
keine innenstadtrelevanten Waren im Angebot führen. Die Festsetzungen für das
Senioren- und Pflegeheim werden auf eine 3 – 4 Geschossigkeit festgesetzt. Das
Architektenbüro von Mansberg, Wiskott & Partner hat von beiden
Bauherrengemeinschaften den Auftrag erhalten, die Bauleitung für beide Vorhaben
fortzuführen. Zusätzlich hat das Büro den Auftrag für die Begleitung der
Hochbauarbeiten des Senioren- und Pflegeheimes. Architekt von Mansberg wird ei Inhalte und fachlichen Punkte zum Bebauungsplan noch einmal darlegen und das Hochbauvorhaben Senioren- und Pflegeheim vorstellen. Auf die neuerliche Darstellung und Erläuterung de Bereiches, in dem die Märkte neu errichtet werden sollen, kann in diesem Zusammenhang verzichtet werden, da keine wesentlichen Veränderungen gegenüber den bisherigen Planungen vorgesehen sind und diese bereits im Ausschuss mehrfach dargelegt wurden. Architekt
von Mansberg stellt
die geänderte Planung anhand von Plänen dar. Die jetzige Planung weist
gegenüber den bisherigen Planungen eine wesentlich geringere Ausnutzung der
Flächen aus. Wenn in bisherigen Planungen von einer 100 %igen Ausnutzung ausgegangen
wurde, so beträgt der Faktor im vorgesehenen Sondergebiet jetzt nur noch 0,4
und im Mischgebiet 0,6. Das
auf dem Plangebiet stehende Wohnhaus wird als Enklave erhalten bleiben. Mit der
Familie Nikuta wurden mehrere Gespräche geführt. Wenngleich sie auch nicht ihr
schriftliches Einverständnis abgeben möchten, so haben sie sich in den
geführten Gesprächen jedoch dahingehend geäußert, dass sie gegen die Planung
insgesamt keine Einwendungen im Verfahren vorbringen werden. Die
Bauleitplanung ist in einem verkürzten Verfahren durchführbar. Ein
Umweltbericht ist nicht zu erstellen. Auf die vorgesehene Grünordnung wird
eingegangen. Eine intensive Durchgrünung des Areals ist vorgesehen. Anhand
von Plänen und Ansichten wird das geplante Senioren- und Pflegeheim aufgezeigt.
Vorgesehen ist eine 2 – 4 Geschossigkeit mit dabei ausgebautem Dachgeschoss. In
Anlehnung an die vorhandene Nachbarbebauung wurde eine Traufhöhe von max. 10 m,
die Firsthöhe soll max. 17 m betragen. Vorgesehen ist ein Ziegelbau, rot eingedeckt
mit einem 45 Grad Satteldach. Als
positiv wird bei der Planung empfunden, dass durch die Stadt der Zwang
geschaffen wurde, dass beide Bauherrengruppen mit ihren jeweiligen Planungen
aufeinander zugehen mussten. Die
Seniorenwohnanlage wird eine Nutzfläche von ca. 8000 m² haben. Die
Verkaufsflächen bleiben im wesentlichen so, wie sie schon einmal geplant waren.
Der Lebensmittelmarkt soll 975 m² (derzeit 1000 m²), das Bettenhaus soll 875 m²
umfassen sowie ein weiteres 2-stöckiges Gebäude mit einem weiteren Laden und
Büroräumen mit insgesamt 500 m² entstehen. In Abstimmung mit der IHK sollen
dort keine innenstadtrelevanten Waren angeboten werden dürfen. Das
allgemeine Wohngebiet wird 1.100 m², das Mischgebiet 5000 m², das Sondergebiet
9000 m² und die Verkehrsflächen 5000 m² umfassen. Das Gesamtareal umfasst ca.
21.000 m². Die
Seniorenwohnanlage wird 140 Zimmer in Größen von 23 – 32 m² haben. Der
Baukörper wird in 3 Stockwerken mit zusätzlich ausgebautem Dachgeschoss
erstellt. 80 neue Arbeitsplätze werden geschaffen. Die Betreibergesellschaft
baut ihre Seniorenwohnanlagen generell in Innenstadtlagen. Derzeit befindet man
sich noch im Vorfeld der Vorplanungsphase. Ansichten
der Fassade werden aufgezeigt und erläutert. Werbemittel sollen auf dem
gesamten Areal nur auf normalen Ebenen angebracht werden. Nur ein gesonderter
Pylon ist vorgesehen. Ratsherr
Dr. Rehbein
interessiert, ob die verkehrliche Erschließung gesichert ist. Architekt
von Mansberg
erklärt, dass für die verkehrliche Erschließung ein Verkehrsgutachten vom
Ingenieurbüro Dr. Schubert erstellt wurde. Im Kreuzungsbereich wird keine
Lichtsignalanlage erforderlich sein. Die derzeitige verkehrliche Erschließung
des Areals wird nicht verändert. Von einer Zunahme des Verkehrs gegenüber der
jetzigen Situation ist nicht auszugehen. Die Anlieferungszonen werden
aufgezeigt. Eine Anbindung an den Rotenbleicher Weg ist nicht vorgesehen. Beigeordnete
Schellmann
interessiert, ob die geschaffenen Stellplätze sowohl für das Seniorenwohnheim
als auch für die Ladengeschäfte nutzbar sein werden. Auch
von Interesse ist, ob die Baukörper nach außen einen geschlossenen Eindruck
vermitteln. Architekt
von Mansberg geht
davon aus, dass es in der Praxis so sein wird, dass die Stellplätze so wohl als
auch genutzt werden können. Die Baukörper werden nach außen ohne Öffnungen als
geschlossen ausgebildet. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass zur Willy-Brandt-Straße hin zwingend festgesetzt wird, dass die Baukörper
geschlossen ausgebildet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Baukörper in
einem Zuge gebaut werden. Nur einen Teilbereich zu bebauen wäre aufgrund der
hohen Grundstückspreise nicht wirtschaftlich, würde sich demzufolge nicht
rechnen. Auch sind die Nutzflächen so angeordnet, dass es quasi nicht möglich
ist, zunächst nur Teilbereiche zu bebauen. Wenn
die Planung so bleibt und konkretisiert wird wie sie ist, wird gegenüber der
jetzigen Situation eine wesentliche Verbesserung eintreten. Das gewollte
Zusammenwirken beider Investorengruppen wird sich positiv auswirken. Das
Verfahren beschleunigt durchzuführen wird dadurch ermöglicht, weil die jetzige
Planung auf die bisherige aufbaut. Nach so langer Vorlaufzeit sollte die
Zielsetzung jetzt sein, das Verfahren zügig fortzuführen. Für
die Umsetzung der Planung ist es erforderlich, in den Randbereichen städtische
Flächen zu erwerben. Ein Verkauf seitens der Stadt wird nur dann vollzogen,
wenn Bauherren und Stadt im Genehmigungsverfahren zu einer Verständigung
gelangen. Ansonsten werden die Kaufverträge nicht wirksam. Die Stadt behält
damit ein Faustpfand in der Hand, wenn eine Verständigung zwischen Stadt und
Bauherren nicht zustande kommen sollte. Die Kaufverträge werden noch im
Verwaltungsausschuss vorgelegt werden. Ratsherr
Kroll stellt sich
die Frage, ob wir all’ das, was dort gebaut werden soll überhaupt brauchen. Beigeordneter
Dörbaum entgegnet,
dass den Bauherren eine entsprechende Nachfrage vorliegt. Vorhergehende
Marktanalysen der Investoren haben zu einem solchen Ergebnis geführt. Stadtbaurätin
Gundermann
bestätigt, dass es unstrittig ist, dass mit diesem Bauvorhaben eine
Verdoppelung des Angebotes von 400 auf jetzt 800 Plätze in einem Zeitraum von
10 Jahren erreicht wird. Der damit einhergehende Wettbewerb wird zu einer
Verbesserung des Angebotes und damit der Qualität führen. Auswirkungen dieses
zusätzlichen Angebotes können zwar politisch diskutiert werden, können aber
nicht Gegenstand und Aufgabe der Bauleitplanung sein. Architekt
von Mansberg weist
darauf hin, dass die Investoren den Lüneburger Markt bereits seit 2 Jahren
beobachten und analysieren. Auch das geplante Seniorenzentrum auf dem Gelände
der ehem. Stadtgärtnerei wurde dabei bedacht. Die Investoren gehen jedoch davon
aus, dass mit dem Seniorenzentrum ein ganz anderes Klientel angesprochen wird. Das
Investitionsvolumen beträgt ca. 14 Mio. €. Ein zeitnaher Beginn der Bauarbeiten
wird angestrebt. Ratsherr Blanck hält die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens in diesem Falle für vertretbar. Wenn auch kein Umweltbericht gesondert erstellt werden muss, so sollte doch zumindest auf die bereits vorhandenen Daten zurückgegriffen werden. Ratsherr
Dr. Rehbein stellt
fest, dass das jetzige Konzept zwar seine Zeit gebraucht habe, es jetzt aber
auch schlüssig und umsetzbar ist. Eine derzeit städtebaulich völlig ungeordnete
Bebauung wird beseitigt. An ihrer Stelle wird ein städtebaulich ausgewogenes
Konzept umgesetzt. Erfreulich ist, dass es zu keiner zusätzlichen Belastung des
umliegenden Wohnumfeldes kommen wird. Beigeordnete
Schellmann sieht in
der jetzigen vorliegenden Planung genau das umgesetzt, was seitens der
Verwaltung und des Ausschusses von Anfang an gewollt gewesen war. Die straßenbegleitende Bebauung wird ebenso umgesetzt wie auch die torähnliche Einfahrt ins Stadtgebiet. Die Planung ist insgesamt solide und ausgewogen. Ein Schandfleck für Lüneburg wird beseitigt. Gut ist auch, dass sichergestellt wird, dass der Komplex in einem Zuge gebaut wird. Sie
geht davon aus, dass das vorgestellte Konzept insgesamt ausgewogen ist und dass
die Bebauung ansprechend sein wird. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass das vorgestellte Bebauungskonzept ausgewogen
und schlüssig ist und dass die Bebauung des Areals in der vorgestellten Form
seitens des Ausschusses positiv begleitet wird. Sicherzustellen ist, dass die
Randbebauung ohne Öffnungen so umgesetzt wird, wie in der Planung vorgestellt.
Dies ist entsprechend im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag
sicherzustellen. Vorausgesetzt wird auch, dass man sich seitens des Investors
wie vom Architket von Mansberg ausgeführt, sich mit der Familie Nikutta, denen
auf dem Gelände ein bewohntes Haus gehört, dahingehend im Vorfeld arrangiert
hat, dass im weiteren Verfahren seitens der Familie Nikuta keine Einwendungen
erhoben werden. Ergänzung: Nichtöffentlicher
Teil Im nichtöffentlichen Teil wird die Beratung noch einmal fortgesetzt. Architekt
von Mansberg
ergänzt, dass mit der Familie Nikutta vor Ort diverse Gespräche geführt wurden.
Familie Nikutta sieht und begleitet das Bauvorhaben positiv. Sie werden die
Umsetzung des Vorhabens so hinnehmen. Aus persönlichen Gründen möchten sie aber
eine vorgeschlagene Einverständniserklärung nicht unterschreiben. Über die
geführten Gespräche wurden entsprechende Vermerke schriftlich festgehalten. Das
Grundstück Nikutta wird ringsherum mit einem zusätzlichen Grünstreifen
eingefasst. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass man im weiteren Verfahren sehen wird, wie sich Familie Nikuta verhält.
Äußern sie sich nicht, läuft das Verfahren wie vorgesehen weiter. Werden
Einwendungen vorgebracht, werden diese im Verfahren abzuwägen sein. Die
Verwaltung wird dann einen Abwägungsvorschlag erarbeiten und unterbreiten. Architekt
von Mansberg
spricht abschließend das „Havemann-Haus“ am Rotenbleicher Weg an, bei dem z.Zt.
alle Öffnungen verschlossen wurden. Er geht davon aus, dass auch dieses Haus in
einem absehbaren Zeitraum saniert wird und der Rotenbleicher Weg damit
insgesamt aufgewertet werden kann. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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