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Auszug - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft 2007  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Schulausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 26.02.2007    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2248/07 Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft 2007
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:8 - Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass die sich aus der Bildung des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft ergebenden Änderungen im organisatorischen Bereich in der heutigen Sitzung noch einmal veranschaulicht auf der Grundlage der Ausführungen in der Beschlussvorlage präsentiert werden.

 

Herr Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erläutert, dass es heute darum geht, dass entsprechend des in der Beschlussvorlage formulierten Beschlussvorschlages die notwendigen Beschlüsse gefasst werden, damit auf dieser Grundlage der Eigenbetrieb gegründet werden kann.

 

Eine Satzung für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft wurde bereits in der Sitzung des Rates am 24.11.2005 beschlossen. Aufgrund redaktioneller Änderungen in der Fassung der NGO bedarf es auch einer Überarbeitung der Satzung. Bei der Überarbeitung der Satzung wurde eine Veränderung über die Vergabebefugnisse eingearbeitet. Die bisherige Regelung wird erläutert. Zukünftig ist vorgesehen, die Hierarchieebene  Verwaltungsausschuss als beschlussfassendes Gremium abzuschaffen. Der Werksausschuss wird damit letztendlich beschlussfassendes Gremium. Einen solche Regelung ist auch praktikabel. Anhand der in den letzten Jahren im Verwaltungsausschuss beschlossenen Vergaben hat es gegenüber den Beschlussempfehlungen der Verwaltung und den empfehlenden Beschlüssen des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung kaum einmal eine Abweichung in den Vergaben gegeben.

 

Sollte es in eilbedürftigen Fällen einmal nicht möglich sein, den Werksausschuss zu beteiligen, so soll die Verfahrensweise zukünftig so sein, dass der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Werksausschussvorsitzenden entscheidet. Der Werksausschuss ist im Nachhinein über die Entscheidung zu informieren.

 

Zur Klarstellung wird noch einmal ausgeführt, dass nach wie vor nicht vorgesehen sei, die bebauten und unbebauten Grundstücke der Stadt in das Eigentum des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu übertragen.

 

Beigeordnete Schellmann hat zwar Verständnis dafür, dass bei eilbedürftigen Vergabeangelegenheiten der Oberbürgermeister im Zusammenwirken mit dem Werksausschussvorsitzenden entscheidet. Wenn es jedoch um Inhalte geht, hält sie eine solche Regelung für nicht so günstig, weil mit vorgegebener Eilbedürftigkeit, wenn man es böswillig sieht, auch Entscheidungen in den politischen Gremien umgangen werden könnten. Sie erinnert daran, dass dies beispielsweise bei der Vergabe von Pflasterarbeiten so war, dass neben der Entscheidung, welche Firma den Auftrag bekommen sollte auch die Entscheidung damit verbunden wurde, für welches Pflastermaterial man sich entscheidet.

 

Herr Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – stellt klar, dass die Verwaltung auch zukünftig das nötige Fingerspitzengefühl an den Tag legen wird, welche Entscheidungen nicht ohne Beratung in den politischen Gremien zu treffen sein werden.

 

Beigeordnete Schellmann unterstellt, dass die Verwaltung auch weiterhin bemüht sein wird, die politischen Gremien bei anstehenden Entscheidungen nicht außen vor zu lassen. Wenn es sich nicht um einen städtischen Eigenbetrieb handeln würde, würde sie eine solche Regelung nicht eingehen wollen, weil sie die Regelungen für zu ungewiss und ungenau definiert hält. Nochmals weist sie darauf hin, dass, wenn man eine gewisse Böswilligkeit unterstellen würde, dass es dann durchaus möglich wäre, die politischen Gremien bei anstehenden Entscheidungen außen vor zu lassen.

 

Herr Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – führt aus, dass auch über die Dienstanweisung für den Eigenbetrieb zu beschließen ist. In dieser Dienstanweisung werden die Organisationsstruktur, die Vertretung der Werksleitung, die Zuständigkeit für Projektleitungen, Unterschrifts- und Vergabebefugnisse geregelt. Auf die Inhalte der Dienstanweisung wird eingegangen.

 

Für die Berufung des Werksleiters ist der jetzig Leiter der Gebäudewirtschaft vorgesehen.

 

Das Organigramm des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft wird erläutert. Auf die Inhalt der Dienstanweisungen für die Finanzverwaltung und die Schulhausmeister wird eingegangen.

 

Vorgesehen ist, dass das Rechnungsprüfungsamt bei Vergaben erst ab einem Auftragswert in Höhe von 75.000 € beteiligt werden soll. Diese Regelung wurde 1 Jahr lang erprobt und hat sich bewährt. Vergabeentscheidungen sind jetzt mit einer erheblichen Arbeitserleichterung im beschleunigten Verfahren möglich.

 

Der Oberbürgermeister bzw. eine von ihm benannte Person ist im Werksausschuss neben den Ausschussmitgliedern stimmberechtigt.

 

Vorgestellt wird der Haushalt des Eigenbetriebes. Im Gegensatz zum kameralistischen Haushalt besteht der Haushalt des Eigenbetriebes aus einem Finanz- und einem Ergebnishaushalt. Dieser Finanzhaushalt entspricht in etwa dem Haushaltsplan herkömmlicher Art und ist ein Spiegelbild dessen. Der Ergebnishaushalt beinhaltet ergebnisorientiert auch kaufmännische Gesichtspunkte wie beispielsweise Ansätze für Abschreibungen und Rückstellungen. Die Abgrenzung wird jeweils auf das Haushaltsjahr vorgenommen.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht, dass die vom Eigenbetrieb durchzuführenden Maßnahmen im Haushalt des Eigenbetriebes zwar verankert sind, die Ansätze spiegeln sich aber auch im Haushalt der Stadt wider.

 

Der bebaute Grundbesitz der Stadt wird nicht in das Eigentum des Eigenbetriebes überführt. Deshalb wird das Investitionsvolumen auch weiterhin im städtischen Haushalt geführt. Der Eigenbetrieb verwaltet diese Investitionsbeträge für die Stadt. Diese Beträge stellen für den Eigenbetrieb nur durchlaufende Gelder dar. Anhand von Beispielen werden die Unterschiede der Ansätze erläutert.

 

Erläutert werden die Inhalte des Stellenplanes. Eingegangen wird hierbei auf die Soll/Ist-Zahlen sowie darauf, dass sich geringfügige Veränderungen noch ergeben können.

 

Ratsherr Kroll erinnert an die Vergabe der Straßenbauarbeiten bei der Sanierung des Johanna-Stegen-Straße, wo letztendlich anders ausgebaut wurde als es in den politischen Gremien beschlossen wurde. Auch von Interesse ist, ob der Rechnungsprüfungsausschuss für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft zuständig sein wird und wer zukünftig für den Hoch- und Tiefbau zuständig sein wird.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass das abhängig ist von den Strukturen der jeweiligen Verwaltung. Die Situation ist bei der Stadt anders als beispielsweise beim Landkreis zu sehen. Insofern besteht auch keine Möglichkeit der Vergleichbarkeit. Die städtische Verwaltung ist mit der jetzigen Struktur zufrieden. Eine Zusammenführung ist deshalb derzeit auch nicht vorgesehen.

 

Ratsherr Kroll interessiert, ob es denkbar wäre, dass sich der Werksleiter im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister über einen Beschluss des Werksausschusses hinwegsetzt und anderweitig entscheidet.

 

Oberbürgermeister Mädge entgegnet, dass dies nicht möglich sein wird. Wenn der Werksausschuss die Investitionsvorhaben beschlossen hat, so hat der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft einen solchen Beschluss des Werksausschusses umzusetzen. Bei erforderlichen Budgetverschiebungen wird der Werksausschuss beteiligt. Insofern ist es von Vorteil, dass der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung auch gleichzeitig als Werksausschuss fungiert.

 

Ratsherr Völker bemängelt, dass bei der Vergabebefugnis oberhalb von 75.000 € für Entscheidungen durch OB/Werksausschussvorsitzenden keine Obergrenze festgelegt wird. Auch hält er die vorgesehene und erst nachträgliche Unterrichtung des Werksausschusses über getroffene Entscheidungen für keine gute Lösung. Dem Werksausschuss wird damit die Entscheidungsfreiheit, ob er zustimmen, ablehnen oder einen Vorbehalt äußern will, genommen.

 

Oberbürgermeister Mädge stellt klar, dass sich Vergaben nach dem Vergaberecht zu richten haben. Wenn die rechtlichen Belange seitens der Verwaltung geprüft wurden und ein Vergabevorschlag gemacht wurde, besteht für den Ausschuss nicht mehr die Entscheidungsfreiheit, an wen der Auftrag vergeben werden kann.

Ein rechtlich fundierter Vergabevorschlag kann nicht von einem Ausschuss ausgehebelt werden, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.

 

Herr Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erläutert ergänzend das Vergabeverfahren. Soweit keine Ausschlussgründe vorliegen, werden Aufträge entsprechend vergaberechtlicher Bestimmungen in der Regel an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben.

 

Die Entscheidungsmöglichkeiten des Oberbürgermeisters im Einvernehmen mit dem Werksausschussvorsitzenden dient vorrangig zur Verkürzung der Zeitachse bei anstehenden Auftragsvergaben in den Zeiträumen, in denen in der Regel keine Sitzungen anberaumt werden, beispielsweise in den Sommerferien.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass es sich um die klassische Eilentscheidung handelt, die auch nach der NGO vorgesehen ist.

 

Herr Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – stellt noch einmal dar, dass der Werksausschuss ebenso wie der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung bisher bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplanes in die Entscheidungen über anstehende Maßnahmen eingebunden ist. Die Vergabe der Aufträge ist letztendlich die Umsetzung der vom Werksausschuss gefassten Beschlüsse.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass es vorrangig darum geht, dass zukünftig anstelle des Verwaltungsausschusses der Werksausschuss den abschließenden Beschluss über Vergaben fassen soll. Die formale Zuständigkeit hierfür wird vom Verwaltungs- auf den Werksausschuss übertragen. Die Beschlüsse des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung hatten in Vorbereitung auf die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses nur empfehlenden Charakter.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass, wenn die formalen Vorgaben aus dem Vergaberecht eingehalten werden, es für den beschließenden Ausschuss quasi keinen Entscheidungsspielraum gibt.

 

Ratsherr Dr. Rehbein begrüßt die eintretende Vereinfachung ausdrücklich. Verwaltungsabläufe können dadurch effektiver gestaltet werden. Die geschilderten Gründe, warum Eilentscheidungen auch einmal anstehen können, sind für ihn nachvollziehbar. Das Instrument der Eilentscheidungen sieht die NGO ausdrücklich vor. Die Gefahr von Missbrauch ist für ihn nicht erkennbar, zumal auch in der Vergangenheit die Möglichkeit von Eilentscheidungen bestand.

 

Beigeordnete Schellmann merkt an, dass in der Sitzung des Eigenbetriebes (sh. Anlage 1, Seite 2 (4) Pkt. 2) festgehalten ist, dass die Werksleitung zuständig sei für wiederkehrende Geschäfte. Sie vertritt die Ansicht, dass auch einmalige, also nicht wiederkehrende Geschäfte durchaus auch in die Zuständigkeit der Werksleitung fallen können.

Von Interesse ist auch, ob der Werksleitung allein die Entscheidungsbefugnis über das Personal obliegt.

 

Herr Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erklärt, dass die Aufzählung nur beispielhaft nicht jedoch abschließend sei.

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass die Werksleitung für das Personal verantwortlich entscheidet und verantwortlich zeichnet, was im Stellenplan dem Eigenbetrieb zugeordnet ist.

 

Ratsherr Althusmann erklärt, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich hinter dem Beschluss steht, einen Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft zu bilden. Eingegangen wird noch einmal auf die Vorteile eines Eigenbetriebes. Durch die Darstellung im Finanz- und Ergebnishaushalt wird man in die Lage versetzt, dass man im Vergleich von Ertrag und Aufwand eine Wirtschaftlichkeit berechnen und ablesen kann. Durch die Kosten- und Leistungsrechnung können durch die bestehende Transparenz und Klarheit die Kosten und die Leistungen eines solchen Betriebes, der sich nur um das Gebäudemanagement kümmert, besser dargestellt werden. Was derzeit nicht gewollt ist, ist eine Frage, die sich für die Zukunft aber stellen wird. Nämlich, wie man mit dem gesamten Vermögen der Stadt umgehen will. Erst dann werden gewisse Fragen neu zu diskutieren sein. Wie bereits ausgeführt, geht er davon aus, dass der bebaute und unbebaute Grundbesitz der Stadt nicht in das Eigentum des Eigenbetriebes übertragen wird.

 

Oberbürgermeister Mädge bestätigt, dass eine Übertragung des Eigentums an den Eigenbetrieb nicht vorgesehen ist.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst zusammen, dass es im wesentlichen darum gehe, dass alles was mit der Gebäudebewirtschaftung im Zusammenhang steht, nicht mehr in verschiedenen Bereichen der Verwaltung angesiedelt ist, sondern zukünftig gebündelt in dem Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft zusammengefasst ist. Dadurch können als Einsparpotential auch gewisse Synergieeffekte mitgenommen werden. Eine Eigentumsübertragung an den Eigenbetrieb ist nicht beabsichtigt.

Der bisherige Leiter der Gebäudewirtschaft wird als Werksleiter des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft vorgeschlagen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

 

Um 15.55 Uhr wird die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung für 5 Minuten unterbrochen.

Um 16.00 Uhr wird die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Schulgrundsatzausschuss fortgesetzt.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.