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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass die sich aus der Bildung des Eigenbetriebes
Gebäudewirtschaft ergebenden Änderungen im organisatorischen Bereich in der
heutigen Sitzung noch einmal veranschaulicht auf der Grundlage der Ausführungen
in der Beschlussvorlage präsentiert werden. Herr
Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erläutert, dass es heute darum geht, dass
entsprechend des in der Beschlussvorlage formulierten Beschlussvorschlages die
notwendigen Beschlüsse gefasst werden, damit auf dieser Grundlage der
Eigenbetrieb gegründet werden kann. Eine Satzung für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft wurde bereits in der Sitzung des Rates am 24.11.2005 beschlossen. Aufgrund redaktioneller Änderungen in der Fassung der NGO bedarf es auch einer Überarbeitung der Satzung. Bei der Überarbeitung der Satzung wurde eine Veränderung über die Vergabebefugnisse eingearbeitet. Die bisherige Regelung wird erläutert. Zukünftig ist vorgesehen, die Hierarchieebene Verwaltungsausschuss als beschlussfassendes Gremium abzuschaffen. Der Werksausschuss wird damit letztendlich beschlussfassendes Gremium. Einen solche Regelung ist auch praktikabel. Anhand der in den letzten Jahren im Verwaltungsausschuss beschlossenen Vergaben hat es gegenüber den Beschlussempfehlungen der Verwaltung und den empfehlenden Beschlüssen des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung kaum einmal eine Abweichung in den Vergaben gegeben. Sollte
es in eilbedürftigen Fällen einmal nicht möglich sein, den Werksausschuss zu
beteiligen, so soll die Verfahrensweise zukünftig so sein, dass der Oberbürgermeister
im Einvernehmen mit dem Werksausschussvorsitzenden entscheidet. Der
Werksausschuss ist im Nachhinein über die Entscheidung zu informieren. Zur
Klarstellung wird noch einmal ausgeführt, dass nach wie vor nicht vorgesehen
sei, die bebauten und unbebauten Grundstücke der Stadt in das Eigentum des
Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft zu übertragen. Beigeordnete
Schellmann hat zwar
Verständnis dafür, dass bei eilbedürftigen Vergabeangelegenheiten der
Oberbürgermeister im Zusammenwirken mit dem Werksausschussvorsitzenden
entscheidet. Wenn es jedoch um Inhalte geht, hält sie eine solche Regelung für
nicht so günstig, weil mit vorgegebener Eilbedürftigkeit, wenn man es böswillig
sieht, auch Entscheidungen in den politischen Gremien umgangen werden könnten.
Sie erinnert daran, dass dies beispielsweise bei der Vergabe von
Pflasterarbeiten so war, dass neben der Entscheidung, welche Firma den Auftrag
bekommen sollte auch die Entscheidung damit verbunden wurde, für welches
Pflastermaterial man sich entscheidet. Herr
Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – stellt klar, dass die Verwaltung auch zukünftig das
nötige Fingerspitzengefühl an den Tag legen wird, welche Entscheidungen nicht
ohne Beratung in den politischen Gremien zu treffen sein werden. Beigeordnete
Schellmann unterstellt,
dass die Verwaltung auch weiterhin bemüht sein wird, die politischen Gremien
bei anstehenden Entscheidungen nicht außen vor zu lassen. Wenn es sich nicht um
einen städtischen Eigenbetrieb handeln würde, würde sie eine solche Regelung
nicht eingehen wollen, weil sie die Regelungen für zu ungewiss und ungenau
definiert hält. Nochmals weist sie darauf hin, dass, wenn man eine gewisse
Böswilligkeit unterstellen würde, dass es dann durchaus möglich wäre, die
politischen Gremien bei anstehenden Entscheidungen außen vor zu lassen. Herr
Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – führt aus, dass auch über die Dienstanweisung für den
Eigenbetrieb zu beschließen ist. In dieser Dienstanweisung werden die
Organisationsstruktur, die Vertretung der Werksleitung, die Zuständigkeit für
Projektleitungen, Unterschrifts- und Vergabebefugnisse geregelt. Auf die
Inhalte der Dienstanweisung wird eingegangen. Für
die Berufung des Werksleiters ist der jetzig Leiter der Gebäudewirtschaft
vorgesehen. Das
Organigramm des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft wird erläutert. Auf die Inhalt
der Dienstanweisungen für die Finanzverwaltung und die Schulhausmeister wird
eingegangen. Vorgesehen
ist, dass das Rechnungsprüfungsamt bei Vergaben erst ab einem Auftragswert in
Höhe von 75.000 € beteiligt werden soll. Diese Regelung wurde 1 Jahr lang
erprobt und hat sich bewährt. Vergabeentscheidungen sind jetzt mit einer
erheblichen Arbeitserleichterung im beschleunigten Verfahren möglich. Der
Oberbürgermeister bzw. eine von ihm benannte Person ist im Werksausschuss neben
den Ausschussmitgliedern stimmberechtigt. Vorgestellt
wird der Haushalt des Eigenbetriebes. Im Gegensatz zum kameralistischen
Haushalt besteht der Haushalt des Eigenbetriebes aus einem Finanz- und einem
Ergebnishaushalt. Dieser Finanzhaushalt entspricht in etwa dem Haushaltsplan
herkömmlicher Art und ist ein Spiegelbild dessen. Der Ergebnishaushalt
beinhaltet ergebnisorientiert auch kaufmännische Gesichtspunkte wie
beispielsweise Ansätze für Abschreibungen und Rückstellungen. Die Abgrenzung
wird jeweils auf das Haushaltsjahr vorgenommen. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht, dass die vom Eigenbetrieb durchzuführenden Maßnahmen im Haushalt
des Eigenbetriebes zwar verankert sind, die Ansätze spiegeln sich aber auch im
Haushalt der Stadt wider. Der
bebaute Grundbesitz der Stadt wird nicht in das Eigentum des Eigenbetriebes
überführt. Deshalb wird das Investitionsvolumen auch weiterhin im städtischen
Haushalt geführt. Der Eigenbetrieb verwaltet diese Investitionsbeträge für die
Stadt. Diese Beträge stellen für den Eigenbetrieb nur durchlaufende Gelder dar.
Anhand von Beispielen werden die Unterschiede der Ansätze erläutert. Erläutert
werden die Inhalte des Stellenplanes. Eingegangen wird hierbei auf die
Soll/Ist-Zahlen sowie darauf, dass sich geringfügige Veränderungen noch ergeben
können. Ratsherr
Kroll erinnert an
die Vergabe der Straßenbauarbeiten bei der Sanierung des Johanna-Stegen-Straße,
wo letztendlich anders ausgebaut wurde als es in den politischen Gremien
beschlossen wurde. Auch von Interesse ist, ob der Rechnungsprüfungsausschuss
für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft zuständig sein wird und wer zukünftig
für den Hoch- und Tiefbau zuständig sein wird. Oberbürgermeister
Mädge führt aus,
dass das abhängig ist von den Strukturen der jeweiligen Verwaltung. Die
Situation ist bei der Stadt anders als beispielsweise beim Landkreis zu sehen.
Insofern besteht auch keine Möglichkeit der Vergleichbarkeit. Die städtische
Verwaltung ist mit der jetzigen Struktur zufrieden. Eine Zusammenführung ist
deshalb derzeit auch nicht vorgesehen. Ratsherr
Kroll interessiert,
ob es denkbar wäre, dass sich der Werksleiter im Einvernehmen mit dem
Oberbürgermeister über einen Beschluss des Werksausschusses hinwegsetzt und
anderweitig entscheidet. Oberbürgermeister
Mädge entgegnet,
dass dies nicht möglich sein wird. Wenn der Werksausschuss die
Investitionsvorhaben beschlossen hat, so hat der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft
einen solchen Beschluss des Werksausschusses umzusetzen. Bei erforderlichen
Budgetverschiebungen wird der Werksausschuss beteiligt. Insofern ist es von Vorteil,
dass der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung auch gleichzeitig als
Werksausschuss fungiert. Ratsherr
Völker bemängelt,
dass bei der Vergabebefugnis oberhalb von 75.000 € für Entscheidungen durch
OB/Werksausschussvorsitzenden keine Obergrenze festgelegt wird. Auch hält er
die vorgesehene und erst nachträgliche Unterrichtung des Werksausschusses über
getroffene Entscheidungen für keine gute Lösung. Dem Werksausschuss wird damit
die Entscheidungsfreiheit, ob er zustimmen, ablehnen oder einen Vorbehalt
äußern will, genommen. Oberbürgermeister
Mädge stellt klar,
dass sich Vergaben nach dem Vergaberecht zu richten haben. Wenn die rechtlichen
Belange seitens der Verwaltung geprüft wurden und ein Vergabevorschlag gemacht
wurde, besteht für den Ausschuss nicht mehr die Entscheidungsfreiheit, an wen
der Auftrag vergeben werden kann. Ein
rechtlich fundierter Vergabevorschlag kann nicht von einem Ausschuss
ausgehebelt werden, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen
würde. Herr Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erläutert ergänzend das Vergabeverfahren. Soweit keine Ausschlussgründe vorliegen, werden Aufträge entsprechend vergaberechtlicher Bestimmungen in der Regel an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Die
Entscheidungsmöglichkeiten des Oberbürgermeisters im Einvernehmen mit dem
Werksausschussvorsitzenden dient vorrangig zur Verkürzung der Zeitachse bei
anstehenden Auftragsvergaben in den Zeiträumen, in denen in der Regel keine
Sitzungen anberaumt werden, beispielsweise in den Sommerferien. Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht,
dass es sich um die klassische Eilentscheidung handelt, die auch nach der NGO
vorgesehen ist. Herr
Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – stellt noch einmal dar, dass der Werksausschuss
ebenso wie der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung bisher bereits bei der
Aufstellung des Haushaltsplanes in die Entscheidungen über anstehende Maßnahmen
eingebunden ist. Die Vergabe der Aufträge ist letztendlich die Umsetzung der
vom Werksausschuss gefassten Beschlüsse. Oberbürgermeister
Mädge führt aus,
dass es vorrangig darum geht, dass zukünftig anstelle des
Verwaltungsausschusses der Werksausschuss den abschließenden Beschluss über
Vergaben fassen soll. Die formale Zuständigkeit hierfür wird vom Verwaltungs-
auf den Werksausschuss übertragen. Die Beschlüsse des Ausschusses für Bauen und
Stadtentwicklung hatten in Vorbereitung auf die Beschlüsse des
Verwaltungsausschusses nur empfehlenden Charakter. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass, wenn die formalen Vorgaben aus dem Vergaberecht eingehalten werden, es
für den beschließenden Ausschuss quasi keinen Entscheidungsspielraum gibt. Ratsherr
Dr. Rehbein begrüßt
die eintretende Vereinfachung ausdrücklich. Verwaltungsabläufe können dadurch
effektiver gestaltet werden. Die geschilderten Gründe, warum Eilentscheidungen
auch einmal anstehen können, sind für ihn nachvollziehbar. Das Instrument der
Eilentscheidungen sieht die NGO ausdrücklich vor. Die Gefahr von Missbrauch ist
für ihn nicht erkennbar, zumal auch in der Vergangenheit die Möglichkeit von
Eilentscheidungen bestand. Beigeordnete
Schellmann merkt
an, dass in der Sitzung des Eigenbetriebes (sh. Anlage 1, Seite 2 (4) Pkt. 2)
festgehalten ist, dass die Werksleitung zuständig sei für wiederkehrende
Geschäfte. Sie vertritt die Ansicht, dass auch einmalige, also nicht
wiederkehrende Geschäfte durchaus auch in die Zuständigkeit der Werksleitung
fallen können. Von
Interesse ist auch, ob der Werksleitung allein die Entscheidungsbefugnis über
das Personal obliegt. Herr
Koplin – Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft – erklärt, dass die Aufzählung nur beispielhaft nicht
jedoch abschließend sei. Oberbürgermeister
Mädge führt aus,
dass die Werksleitung für das Personal verantwortlich entscheidet und verantwortlich
zeichnet, was im Stellenplan dem Eigenbetrieb zugeordnet ist. Ratsherr
Althusmann erklärt,
dass die CDU-Fraktion grundsätzlich hinter dem Beschluss steht, einen
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft zu bilden. Eingegangen wird noch einmal auf die
Vorteile eines Eigenbetriebes. Durch die Darstellung im Finanz- und
Ergebnishaushalt wird man in die Lage versetzt, dass man im Vergleich von
Ertrag und Aufwand eine Wirtschaftlichkeit berechnen und ablesen kann. Durch
die Kosten- und Leistungsrechnung können durch die bestehende Transparenz und
Klarheit die Kosten und die Leistungen eines solchen Betriebes, der sich nur um
das Gebäudemanagement kümmert, besser dargestellt werden. Was derzeit nicht
gewollt ist, ist eine Frage, die sich für die Zukunft aber stellen wird.
Nämlich, wie man mit dem gesamten Vermögen der Stadt umgehen will. Erst dann
werden gewisse Fragen neu zu diskutieren sein. Wie bereits ausgeführt, geht er
davon aus, dass der bebaute und unbebaute Grundbesitz der Stadt nicht in das
Eigentum des Eigenbetriebes übertragen wird. Oberbürgermeister
Mädge bestätigt,
dass eine Übertragung des Eigentums an den Eigenbetrieb nicht vorgesehen ist. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst
zusammen, dass es im wesentlichen darum gehe, dass alles was mit der
Gebäudebewirtschaftung im Zusammenhang steht, nicht mehr in verschiedenen
Bereichen der Verwaltung angesiedelt ist, sondern zukünftig gebündelt in dem
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft zusammengefasst ist. Dadurch können als Einsparpotential
auch gewisse Synergieeffekte mitgenommen werden. Eine Eigentumsübertragung an
den Eigenbetrieb ist nicht beabsichtigt. Der
bisherige Leiter der Gebäudewirtschaft wird als Werksleiter des Eigenbetriebes
Gebäudewirtschaft vorgeschlagen. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Um
15.55 Uhr wird die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung für 5
Minuten unterbrochen. Um
16.00 Uhr wird die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung in
einer gemeinsamen Sitzung mit dem Schulgrundsatzausschuss fortgesetzt. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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