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Beratungsinhalt: B-Plangebiet „Weißer Berg – Ost“Fachbereichsleiter
Wittmoser geht ein
auf die im Jahre 2006 durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen und erläutert hierzu
das Verfahren. Bereichsleiter
Zurheide erläutert
anhand des für das Gebiet „Weißer Berg – Ost“ vorgenommenen
Ausgleichs, dass diese Flächen im Gebiet selbst angelegt werden konnten. Eingegangen
wird auf die Grünordnungsplanung, die zu dem B-Plan erstellt wird. Dargestellt
wird, dass zu Beginn zunächst eine Eingriffsbilanzierung vorgenommen wird, in
die rechnerisch der auszugleichende Wert ermittelt wird. Geprüft wird danach,
ob der erforderliche Ausgleich im Gebiet selbst vorgenommen werden kann. In dem
angesprochenen Gebiet konnte der Ausgleich im Gebiet selbst vorgenommen werden. Beigeordneter
Meißner interessiert, wo ein Ausgleich in
der Regel vorgenommen wird. Fachbereichsleiter
Wittmoser führt
aus, das vorrangig versucht wird, einen Ausgleich vor Ort vorzunehmen. Ein
Ausgleich ist jedoch auch an anderer Stelle möglich. Dies ist immer dann
sinnvoll, wenn aus grünordnerischen Erwägungen heraus ein Ausgleich an anderer
Stelle sinnvoller erscheint. Auch wirtschaftliche Aspekte werden hierbei mit in
Erwägung gezogen. Bereichsleiter
Zurheide zeigt die
für den Bereich Weißer Berg-Ost durchgeführten Maßnahmen auf. Ausgleichsfläche OT Oedeme / Häcklinger WegBereichsleiter
Zurheide zeigt die
Ausgleichsflächen des B-Planes Nr. 112 auf und geht noch einmal auf das Verfahren der Bestandsaufnahme und Bewertung ein. Auch
Biotopflächen waren hierbei zu bewerten. Eingriffe in geschützte §
28a-Biotopflächen bedürfen der naturschutzrechtlichen Genehmigung. In diesem
Gebiet waren Ausgleichsmaßnahmen sowohl für die zukünftig bebauten Flächen als
auch für Biotopflächen vorzunehmen. Beigeordnete
Schellmann interessiert, wann es überhaupt möglich ist,
§ 28a-Biotopflächen an anderer Stelle ausgleichen zu können. Bereichsleiter
Zurheide führt
hierzu aus, dass dafür ein öffentliches oder aber auch ein wirtschaftliches
Interesse vorliegen muss. Ein entsprechender Nachweis muss hierzu geführt
werden. Herr
Dammann – BUND - geht davon aus, dass
Begründungen oftmals nicht stichhaltig und damit nicht ausreichend sind. Fachbereichsleiter
Wittmoser erläutert
hierzu noch einmal das Verfahren. Die Begründung ist immer auch eine
Abwägungsfrage, die im Bauleitverfahren abgehandelt wird. Ratsfrau
Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – möchte wissen, wie sich die
Eigentumsverhältnisse der Biotopflächen darstellen. Fachbereichsleiter
Wittmoser geht auf
die Eigentumsverhältnisse ein. Bereichsleiter
Zurheide stellt die
vorgenommenen Ersatzmaßnahmen auf den Ausgleichsflächen dar. Derzeit sind auf
den Ausgleichsflächen nur Mulden ausgebildet. Ab Datum des
Herstellungszeitpunktes obliegt dem Investor eine 4-jährige Pflege. Die
restlichen Maßnahmen waren ausgeschrieben. Die Ergebnisse liegen vor.
Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass das Artenschutzgesetzt vor
2 Jahren verschärft wurde. Beigeordneter
Dörbaum entnimmt
den Ausführungen, dass die Wertigkeiten in Einklang gebracht werden konnten und
ein Ausgleich möglich ist. Vom Grundsatz sollte immer angestrebt werden, den
Ausgleich im Gebiet selbst vorzunehmen oder dort, wo er sinnvoll ist. Ist dies
nicht möglich, können die auszugleichenden Flächen auch in einen Flächenpool
eingebracht werden. Aus diesem Pool heraus ist es dann möglich, mehrere
kleinere Ausgleichsmaßnahmen in einer sinnvolleren größeren Maßnahme zusammenzufassen.
Flächeneingriffe sollten immer mit der Zielsetzung erfolgen, dass diese
minimiert und durch Ausgleichsflächen optimiert werden. Fachbereichsleiter
Wittmoser ergänzt,
dass ein Flächenpool durchaus Sinn macht, zumal dann, wenn größere Flächen
angefasst werden. Eine solche Lösung ist oftmals besser, als krampfhaft zu versuchen, einen Flächenausgleich in dem
Gebiet oder in dessen Nähe durchzuführen. Herr
Dammann – BUND - hält einen Flächenpool durchaus
für eine Möglichkeit, Ausgleich sinnvoll planen zu können. Der Erhalt von Flora
und Fauna und die Vernetzung bestehender Flächen sollte dabei immer Vorrang
haben. Die rechtliche Abwicklung ist dabei nur die eine Seite. Wichtiger ist
jedoch die faktische Umsetzung. Beigeordnete
Schellmann hält es auch für sinnvoll, auch weiterhin
sich zu bemühen, viele kleine grüne Inseln miteinander zu vernetzen. Maßnahmen,
die darauf abzielen, sollten auch weiterhin gefördert werden. Ratsfrau
Kießlich regt an,
dass einmal ein Übersichtsplan erstellt wird, wo überall Ausgleichsflächen
ausgewiesen und angelegt sind. Fachbereichsleiter
Wittmoser
verdeutlicht, dass der bestehende Landschaftsplan dies quasi aufzeigt. Ein
separater Plan, in dem nur die Ausgleichsflächen dargestellt sind, besteht
nicht. Gleichwohl wird die Anregung aufgenommen. Beigeordneter
Dörbaum verweist
darauf, dass, bevor ein Bauleitverfahren beginnt, zunächst ein Scoping-Vefahren
durchgeführt werden muss. Ein Umweltplan ist durch den Bestandsplan ebenfalls
vorgeschaltet. Ratsfrau
Kießlich gibt bei alle dem was vorgeschaltet ist zu
bedenken, dass ein Abwägen nicht zu einem Wegwägen verkommen darf. Fachbereichsleiter
Wittmoser macht
deutlich, dass Abwägungen sehr sorgfältig vorgenommen werden. Am Beispiel des
B-Plans „Keulahütte“ wird erläutert, dass in diesem Fall die
Kartierung durch den BUND vorgenommen wurde. Beigeordneter
Dörbaum spricht der
Verwaltung ein Lob für die sehr gewissenhafte Arbeit in den Abwägungsprozessen
aus. Die sich aus der Abwägung ergebenden Erfordernisse führen oftmals zu
Unverständnis bei den Investoren. Die Deutlichmachung der Erfordernisse
gestaltet sich für die Betroffenen oftmals schwierig. Herr
Roemer – KGBV – interessiert, was passiert, wenn die 4-jährige Anwuchspflege
ausgelaufen ist, wer dann diese Flächen zu unterhalten hat. Fachbereichsleiter
Wittmoser erklärt,
dass dann die Pflege und Unterhaltung auf die Stadt übergeht. Investoren einen
längeren Pflegezeitraum aufzubürden ist nicht machbar, weil diese sonst
einerseits aus Kostengründen von den Investitionen insgesamt zurückschrecken
würde. Auch würde es in der Regel so laufen, dass diese Kosten auf
Grundstückserwerber und damit Bauwillige umgelegt werden würden. Auch die
Allgemeinheit hat aber ein Interesse daran, dass Bauland zu akzeptablen Preisen
vorgehalten und angeboten wird. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass für die Stadt durch Übernahme der gestalteten und angepflanzten Flächen
eine Wertsteigerung eintritt. Ratsfrau
Kießlich geht davon
aus, dass sich eine dauerhafte Kontrolle schwierig gestalten würde, wenn die
Flächen nicht in das Eigentum der Stadt übergehen würden. Sie
möchte wissen, ob es schon einmal Konversionszahlungen gegeben hat. Fachbereichsleiter
Wittmoser verneint
dies. Bereichsleiter
Zurheide führt aus,
dass solcherlei Ausgleichsbeträge an die Naturschutzbehörde weiterzuleiten
wären. Beigeordneter
Meißner interessiert in diesem Zusammenhang,
wie sich das mit den nach dem EU-Recht auszuweisenden Flächen verhält. Fachbereichsleiter
Wittmoser erklärt,
dass für die FFH-Flächen EU-Recht greift. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur
Kenntnis. |
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