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Auszug - Ausgleichsmaßnahmen 2006 - Bericht über die durchgeführten Maßnahmen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 14.02.2007    
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

B-Plangebiet „Weißer Berg – Ost“

 

Fachbereichsleiter Wittmoser geht ein auf die im Jahre 2006 durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen und erläutert hierzu das Verfahren.

 

Bereichsleiter Zurheide erläutert anhand des für das Gebiet „Weißer Berg – Ost“ vorgenommenen Ausgleichs, dass diese Flächen im Gebiet selbst angelegt werden konnten.

 

Eingegangen wird auf die Grünordnungsplanung, die zu dem B-Plan erstellt wird. Dargestellt wird, dass zu Beginn zunächst eine Eingriffsbilanzierung vorgenommen wird, in die rechnerisch der auszugleichende Wert ermittelt wird. Geprüft wird danach, ob der erforderliche Ausgleich im Gebiet selbst vorgenommen werden kann. In dem angesprochenen Gebiet konnte der Ausgleich im Gebiet selbst vorgenommen werden.

 

Beigeordneter Meißner  interessiert, wo ein Ausgleich in der Regel vorgenommen wird.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser führt aus, das vorrangig versucht wird, einen Ausgleich vor Ort vorzunehmen. Ein Ausgleich ist jedoch auch an anderer Stelle möglich. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn aus grünordnerischen Erwägungen heraus ein Ausgleich an anderer Stelle sinnvoller erscheint. Auch wirtschaftliche Aspekte werden hierbei mit in Erwägung gezogen.

 

Bereichsleiter Zurheide zeigt die für den Bereich Weißer Berg-Ost durchgeführten Maßnahmen auf.

 

 

Ausgleichsfläche OT Oedeme / Häcklinger Weg

 

Bereichsleiter Zurheide zeigt die Ausgleichsflächen des B-Planes Nr. 112 auf und geht noch einmal auf das Verfahren  der Bestandsaufnahme und Bewertung ein. Auch Biotopflächen waren hierbei zu bewerten. Eingriffe in geschützte § 28a-Biotopflächen bedürfen der naturschutzrechtlichen Genehmigung. In diesem Gebiet waren Ausgleichsmaßnahmen sowohl für die zukünftig bebauten Flächen als auch für Biotopflächen vorzunehmen.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, wann es überhaupt möglich ist, § 28a-Biotopflächen an anderer Stelle ausgleichen zu können.

 

Bereichsleiter Zurheide führt hierzu aus, dass dafür ein öffentliches oder aber auch ein wirtschaftliches Interesse vorliegen muss. Ein entsprechender Nachweis muss hierzu geführt werden.

 

Herr Dammann – BUND -  geht davon aus, dass Begründungen oftmals nicht stichhaltig und damit nicht ausreichend sind.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser erläutert hierzu noch einmal das Verfahren. Die Begründung ist immer auch eine Abwägungsfrage, die im Bauleitverfahren abgehandelt wird.

 

Ratsfrau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – möchte wissen, wie sich die Eigentumsverhältnisse der Biotopflächen darstellen.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser geht auf die Eigentumsverhältnisse ein.

 

Bereichsleiter Zurheide stellt die vorgenommenen Ersatzmaßnahmen auf den Ausgleichsflächen dar. Derzeit sind auf den Ausgleichsflächen nur Mulden ausgebildet. Ab Datum des Herstellungszeitpunktes obliegt dem Investor eine 4-jährige Pflege. Die restlichen Maßnahmen waren ausgeschrieben. Die Ergebnisse liegen vor. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass das Artenschutzgesetzt vor 2 Jahren verschärft wurde.

 

Beigeordneter Dörbaum entnimmt den Ausführungen, dass die Wertigkeiten in Einklang gebracht werden konnten und ein Ausgleich möglich ist. Vom Grundsatz sollte immer angestrebt werden, den Ausgleich im Gebiet selbst vorzunehmen oder dort, wo er sinnvoll ist. Ist dies nicht möglich, können die auszugleichenden Flächen auch in einen Flächenpool eingebracht werden. Aus diesem Pool heraus ist es dann möglich, mehrere kleinere Ausgleichsmaßnahmen in einer sinnvolleren größeren Maßnahme zusammenzufassen. Flächeneingriffe sollten immer mit der Zielsetzung erfolgen, dass diese minimiert und durch Ausgleichsflächen optimiert werden.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser ergänzt, dass ein Flächenpool durchaus Sinn macht, zumal dann, wenn größere Flächen angefasst werden. Eine solche Lösung ist oftmals besser, als krampfhaft zu  versuchen, einen Flächenausgleich in dem Gebiet oder in dessen Nähe durchzuführen.

 

Herr Dammann – BUND -  hält einen Flächenpool durchaus für eine Möglichkeit, Ausgleich sinnvoll planen zu können. Der Erhalt von Flora und Fauna und die Vernetzung bestehender Flächen sollte dabei immer Vorrang haben. Die rechtliche Abwicklung ist dabei nur die eine Seite. Wichtiger ist jedoch die faktische Umsetzung.

 

Beigeordnete Schellmann  hält es auch für sinnvoll, auch weiterhin sich zu bemühen, viele kleine grüne Inseln miteinander zu vernetzen. Maßnahmen, die darauf abzielen, sollten auch weiterhin gefördert werden.

 

Ratsfrau Kießlich regt an, dass einmal ein Übersichtsplan erstellt wird, wo überall Ausgleichsflächen ausgewiesen und angelegt sind.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser verdeutlicht, dass der bestehende Landschaftsplan dies quasi aufzeigt. Ein separater Plan, in dem nur die Ausgleichsflächen dargestellt sind, besteht nicht. Gleichwohl wird die Anregung aufgenommen.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist darauf, dass, bevor ein Bauleitverfahren beginnt, zunächst ein Scoping-Vefahren durchgeführt werden muss. Ein Umweltplan ist durch den Bestandsplan ebenfalls vorgeschaltet.

 

Ratsfrau Kießlich  gibt bei alle dem was vorgeschaltet ist zu bedenken, dass ein Abwägen nicht zu einem Wegwägen verkommen darf.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser macht deutlich, dass Abwägungen sehr sorgfältig vorgenommen werden. Am Beispiel des B-Plans „Keulahütte“ wird erläutert, dass in diesem Fall die Kartierung durch den BUND vorgenommen wurde.

 

Beigeordneter Dörbaum spricht der Verwaltung ein Lob für die sehr gewissenhafte Arbeit in den Abwägungsprozessen aus. Die sich aus der Abwägung ergebenden Erfordernisse führen oftmals zu Unverständnis bei den Investoren. Die Deutlichmachung der Erfordernisse gestaltet sich für die Betroffenen oftmals schwierig.

 

Herr Roemer – KGBV – interessiert, was passiert, wenn die 4-jährige Anwuchspflege ausgelaufen ist, wer dann diese Flächen zu unterhalten hat.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser erklärt, dass dann die Pflege und Unterhaltung auf die Stadt übergeht. Investoren einen längeren Pflegezeitraum aufzubürden ist nicht machbar, weil diese sonst einerseits aus Kostengründen von den Investitionen insgesamt zurückschrecken würde. Auch würde es in der Regel so laufen, dass diese Kosten auf Grundstückserwerber und damit Bauwillige umgelegt werden würden. Auch die Allgemeinheit hat aber ein Interesse daran, dass Bauland zu akzeptablen Preisen vorgehalten und angeboten wird.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass für die Stadt durch Übernahme der gestalteten und angepflanzten Flächen eine Wertsteigerung eintritt.

 

Ratsfrau Kießlich geht davon aus, dass sich eine dauerhafte Kontrolle schwierig gestalten würde, wenn die Flächen nicht in das Eigentum der Stadt übergehen würden.

Sie möchte wissen, ob es schon einmal Konversionszahlungen gegeben hat.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser verneint dies.

 

Bereichsleiter Zurheide führt aus, dass solcherlei Ausgleichsbeträge an die Naturschutzbehörde weiterzuleiten wären.

 

Beigeordneter Meißner  interessiert in diesem Zusammenhang, wie sich das mit den nach dem EU-Recht auszuweisenden Flächen verhält.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser erklärt, dass für die FFH-Flächen EU-Recht greift.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.