Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: OB
Mädge erörtert, dass dieses Thema zunächst in den betroffenen Ortsräten
Ochtmissen und Oedeme beraten werden soll. Hier geht es zunächst um das
Gesamtkonzept. FBL
3 erläutert, dass es die Änderung der StVO möglich macht, etliche
Tempo-30-Zonen zusammenzufassen und bisher noch nicht berücksichtigte Straßen
und Wege mit einzubeziehen. Die
einzelnen vorgesehenen Bereiche werden anhand eines entsprechend markierten
Stadtplanes von Lüneburg vorgestellt. Herr
Schultz, Ortsbürgermeister von Ochtmissen, plädiert dafür, den
Wilhelm-Hänel-Weg als Tempo-30-Zone zu belassen und damit den Ist-Stand zu
halten. Herr Schultz begrüßt, dass die Bernsteinstraße weiterhin mit Tempo-30
ausgewiesen bleibt, da hier schon der schlechte Straßenzustand keine andere
Alternative zuläßt. Auf
Anfrage von Herrn Dammann, ob der Bereich Salzbrückerstraße / Beim Benedikt mit
in den Zonengliederungsplan aufgenommen werden kann, erklärt Herr Domanske, dass
der hohe Anteil des Durchgangsverkehrs dieses nach der maßgeblichen
Verwaltungsvorschrift zur StVO ausschließt. Im
Rahmen der sich anschließenden Diskussion begrüßt Herr Meißner, dass die
Bereiche nun großzügiger gestaltet werden können und dieses Vorteile an
Verkehrssicherheit und Wohnqualität bringt. Ratsherr
Soldan findet die Regelungen positiv und hofft, dass dadurch die Anzahl an
Verkehrsschildern reduziert werden kann. Die
KVG weist auf mögliche Auswirkungen auf den Busverkehr hin. Hierzu ergänzt FBL
3, dass in enger Abstimmung mit der KVG die Bustrassen bei den Änderungen
möglichst nicht integriert wurden. Beschluss: Abweichend
zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ergeht einstimmig folgender
Beschluss: Der
Verkehrsausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die in der Sitzungsvorlage näher dargestellten Einzelmaßnahmen zur
Anpassung bzw. Erweiterung der Tempo-30-Zonen entsprechend der vorgeschlagenen
Prioritätenfolge umzusetzen. Dies gilt auch für die in der Vorlage näher
beschriebenen und straßenverkehrsrechtlich erforderlichen Änderungen im Oedemer
Weg, vorbehaltlich der Beschlüsse in den Ortsräten Ochtmissen und Oedeme. |
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