Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann geht
einleitend darauf ein, dass die eingereichten Anträge und die von der
Verwaltung erarbeitete Richtlinie darauf abzielen, die Umwandlung von nicht
mehr genutzten Gewerberaum in Wohnraum zu unterstützen. Gefördert
werden in einem abgegrenzten Innenstadtbereich. Dies deshalb, weil man neben
der geschäftlichen Nutzung auch Wohnen im Innenstadtbereich erhalten und
fördern möchte. Erreicht werden soll mit der Förderung auch, dass Leerstand in
den Gebäuden wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Der
Entwurf der Richtlinie wurde zuständigkeitshalber von der Finanzverwaltung
erarbeitet. In einer Gesprächsrunde wurde dieser Richtlinienentwurf mit Haus-
und Wohnungseigentümern / Bauherrn, Investoren und Vertretern verschiedener
Geldinstitute besprochen. Reaktion darauf war, dass die Förderung als
sinnvolles Instrument angesehen wird. Positiv aufgenommen wurde insbesondere,
dass die Richtlinie kurz und knapp ist und damit unbürokratisch gehandhabt
werden kann. Eingegangen
wird auf die Inhalte der Förderrichtlinie. Hierbei wird verdeutlicht, dass
nicht der Finanzaufwand, sondern vielmehr das Investitionsvolumen gefördert
werden soll. Aufgezeigt wird der Innenstadtbereich, in dem die Förderrichtlinie
Anwendung finden soll. Gefördert werden soll oberhalb des Erdgeschosses die
Schaffung von Wohnraum. Mindestens eine Zwei-Zimmer-Wohnung muss dabei
entstehen. Der
Haushaltsansatz ist begrenzt und reicht zunächst für die Förderung von ca. 10 –
15 Wohnungen. Dieser Ansatz wird als ausreichend angesehen, da die zu schaffenden
Wohnungen auch im bauordnungsrechtlichen Sinne zu bauen sind. Die
Abgeschlossenheit der Wohnung und Brandschutzaspekte werden dabei ebenso zu
beachten sein wie denkmalschutzrechtliche Belange, soweit das Gebäude unter
Denkmalschutz steht. Bei der
Stellplatzfrage wird es sich so verhalten, dass die vorhandenen Stellplätze auf
die zukünftige Nutzung angerechnet werden, wobei bekanntlich für gewerbliche
Flächen in der Regel anteilig mehr Stellplätze nachgewiesen werden müssen, als
bei einer Nutzung zu Wohnzwecken. Vorgesehen
ist, dass die Förderung der Schaffung von Wohnraum an eine 10-jährige Bindung
gekoppelt wird. Bei vorheriger Umwandlung des geförderten Wohnraums würde eine
prozentuale Erstattung der Fördermittel geltend gemacht. Um die Förderrichtlinien
aber möglichst schlank und unbürokratisch zu halten, sollen nicht alle etwaig
auftretenden Eventualitäten in den Förderrichtlinien schriftlich fixiert
werden. Das
Gespräch mit den Investoren ließ erkennen, dass ein großes Interesse an einer Förderung
besteht. Zunächst ist seitens der Investoren jedoch beabsichtigt, Werbung für
die Schaffung von Wohnraum im Innenstadtbereich für potenziellen Interessenten
zu machen. Bei Finanzierungsgesprächen wird seitens der Geldinstitute auf die
Fördermöglichkeiten hingewiesen. Ratsherr
Kroll interessiert,
wie eindeutig definiert wird, was eine 2-Zimmer-Wohnung ist. Stadtbaurätin
Gundermann verweist
auf bauordnungsrechtliche Belange, die dazu Vorgaben beinhalten. Beigeordneter
Dörbaum geht davon
aus, dass von allgemeinen Sprachgebrauch ein Jeder weiß, dass eine
2-Zimmer-Wohnung aus 2 Zimmern/Küche/Bad besteht. Nach seiner Ansicht ist dies
eine hinreichende Definition. Beigeordneter
Löb hält die
Förderung der Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt grundsätzlich für gut.
Genauso wichtig ist jedoch aber auch, dass neu geschaffener Wohnraum so
ausgestaltet wird, dass er energietechnisch den heutigen Anforderungen des
Energiestandards entspricht. Ohne Berücksichtigung dieser Aspekte wird man sich
auf Dauer neue Probleme schaffen. Stadtbaurätin
Gundermann führt hierzu aus, dass die Förderung
den Innenstadtbereich umfasst. In der Stadt gibt es ca. 1.400 Baudenkmale,
wovon ca. 900 im Fördergebiet liegen. Vieles, was energietechnisch zu fordern
wäre, würde aufgrund der Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte nicht
umsetzbar sein und damit die Maßnahmen selbst gefährden. Sie spricht sich dafür
aus, dass eine Förderung nicht von zusätzlichen Auflagen abhängig gemacht
werden sollte, die die Maßnahmen selbst gefährden würden. Beigeordneter
Löb hält es für
keinen geeigneten Weg, die Schaffung von Wohnraum zu fördern, der den heutigen
Energiestandards nicht mehr entspricht. Stadtbaurätin
Gundermann verweist
darauf, dass neben der vorgesehenen Förderung für Interessenten auch die
Möglichkeit der Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
besteht. Soweit man dort keine Mittel für den Umbau einwerben kann, sollte man
nicht durch zu hohe Anforderungen eine städtische Förderung quasi damit auch
unmöglich machen. Beigeordneter
Dörbaum findet es
gut, dass die Richtlinie sich auf nur 4 Punkte beschränkt. Man sollte zunächst
einmal sehen, wie die Förderrichtlinie angenommen wird. Wichtig ist, dass 3
Aspekte mit dieser Förderrichtlinie Berücksichtigung finden. Mit Anwendung
dieser Richtlinie kann Leerstand vermieden, die Innenstadt auch in den
Abendstunden belebt und die heimische Handwerkerschaft mit Aufträgen bedient
werden. Unbenommen
bleibt den Interessenten, zusätzlich KfW-Mittel in Anspruch zu nehmen. Die
4 Punkte der Förderrichtlinie hält er für kurz, knapp, präzise und insgesamt
für völlig ausreichend. Ratsherr
Dr. Rehbein hat
festgestellt, dass die ursprüngliche Vorstellung, dass ein gewisser
prozentualer Anteil des Auftragsvolumens an heimische Betriebe zwingend
vergeben werden muss, in eine Sollbestimmung umformuliert wurde. Er würde es
für anmessen halten, wenn zumindest die Formulierung „sollte grundsätzlich“
gewählt werden würde. Dies würde der Zielsetzung besser entsprechen. Beigeordneter
Dörbaum merkt an,
dass Intension war, dass die Aufträge möglichst in der Region bleiben, um damit
auch das Handwerk zu stärken. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mehrheitlich bei 1 Gegenstimme
(Beigeordneter Löb) einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden
Beschluss. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||