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Auszug - Fortsetzung der Förderung von Wohnraumschaffung in der Innenstadt (Antrag der Gruppe SPD/FDP vom 09.02.2006, eingegangen am 13.02.2006 und Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 03.05.2006)   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.01.2007    
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2113/06 Fortsetzung der Förderung von Wohnraumschaffung in der Innenstadt (Antrag der Gruppe SPD/FDP vom 09.02.2006, eingegangen am 13.02.2006 und Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 03.05.2006)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau KlangAktenzeichen:62 kg-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend darauf ein, dass die eingereichten Anträge und die von der Verwaltung erarbeitete Richtlinie darauf abzielen, die Umwandlung von nicht mehr genutzten Gewerberaum in Wohnraum zu unterstützen.

Gefördert werden in einem abgegrenzten Innenstadtbereich. Dies deshalb, weil man neben der geschäftlichen Nutzung auch Wohnen im Innenstadtbereich erhalten und fördern möchte. Erreicht werden soll mit der Förderung auch, dass Leerstand in den Gebäuden wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird.

Der Entwurf der Richtlinie wurde zuständigkeitshalber von der Finanzverwaltung erarbeitet. In einer Gesprächsrunde wurde dieser Richtlinienentwurf mit Haus- und Wohnungseigentümern / Bauherrn, Investoren und Vertretern verschiedener Geldinstitute besprochen. Reaktion darauf war, dass die Förderung als sinnvolles Instrument angesehen wird. Positiv aufgenommen wurde insbesondere, dass die Richtlinie kurz und knapp ist und damit unbürokratisch gehandhabt werden kann.

Eingegangen wird auf die Inhalte der Förderrichtlinie. Hierbei wird verdeutlicht, dass nicht der Finanzaufwand, sondern vielmehr das Investitionsvolumen gefördert werden soll. Aufgezeigt wird der Innenstadtbereich, in dem die Förderrichtlinie Anwendung finden soll. Gefördert werden soll oberhalb des Erdgeschosses die Schaffung von Wohnraum. Mindestens eine Zwei-Zimmer-Wohnung muss dabei entstehen.

Der Haushaltsansatz ist begrenzt und reicht zunächst für die Förderung von ca. 10 – 15 Wohnungen. Dieser Ansatz wird als ausreichend angesehen, da die zu schaffenden Wohnungen auch im bauordnungsrechtlichen Sinne zu bauen sind. Die Abgeschlossenheit der Wohnung und Brandschutzaspekte werden dabei ebenso zu beachten sein wie denkmalschutzrechtliche Belange, soweit das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

Bei der Stellplatzfrage wird es sich so verhalten, dass die vorhandenen Stellplätze auf die zukünftige Nutzung angerechnet werden, wobei bekanntlich für gewerbliche Flächen in der Regel anteilig mehr Stellplätze nachgewiesen werden müssen, als bei einer Nutzung zu Wohnzwecken.

Vorgesehen ist, dass die Förderung der Schaffung von Wohnraum an eine 10-jährige Bindung gekoppelt wird. Bei vorheriger Umwandlung des geförderten Wohnraums würde eine prozentuale Erstattung der Fördermittel geltend gemacht. Um die Förderrichtlinien aber möglichst schlank und unbürokratisch zu halten, sollen nicht alle etwaig auftretenden Eventualitäten in den Förderrichtlinien schriftlich fixiert werden.

Das Gespräch mit den Investoren ließ erkennen, dass ein großes Interesse an einer Förderung besteht. Zunächst ist seitens der Investoren jedoch beabsichtigt, Werbung für die Schaffung von Wohnraum im Innenstadtbereich für potenziellen Interessenten zu machen. Bei Finanzierungsgesprächen wird seitens der Geldinstitute auf die Fördermöglichkeiten hingewiesen.

 

Ratsherr Kroll interessiert, wie eindeutig definiert wird, was eine 2-Zimmer-Wohnung ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist auf bauordnungsrechtliche Belange, die dazu Vorgaben beinhalten.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass von allgemeinen Sprachgebrauch ein Jeder weiß, dass eine 2-Zimmer-Wohnung aus 2 Zimmern/Küche/Bad besteht. Nach seiner Ansicht ist dies eine hinreichende Definition.

 

Beigeordneter Löb hält die Förderung der Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt grundsätzlich für gut. Genauso wichtig ist jedoch aber auch, dass neu geschaffener Wohnraum so ausgestaltet wird, dass er energietechnisch den heutigen Anforderungen des Energiestandards entspricht. Ohne Berücksichtigung dieser Aspekte wird man sich auf Dauer neue Probleme schaffen.

 

Stadtbaurätin Gundermann  führt hierzu aus, dass die Förderung den Innenstadtbereich umfasst. In der Stadt gibt es ca. 1.400 Baudenkmale, wovon ca. 900 im Fördergebiet liegen. Vieles, was energietechnisch zu fordern wäre, würde aufgrund der Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte nicht umsetzbar sein und damit die Maßnahmen selbst gefährden. Sie spricht sich dafür aus, dass eine Förderung nicht von zusätzlichen Auflagen abhängig gemacht werden sollte, die die Maßnahmen selbst gefährden würden.

 

Beigeordneter Löb hält es für keinen geeigneten Weg, die Schaffung von Wohnraum zu fördern, der den heutigen Energiestandards nicht mehr entspricht.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass neben der vorgesehenen Förderung für Interessenten auch die Möglichkeit der Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) besteht. Soweit man dort keine Mittel für den Umbau einwerben kann, sollte man nicht durch zu hohe Anforderungen eine städtische Förderung quasi damit auch unmöglich machen.

 

Beigeordneter Dörbaum findet es gut, dass die Richtlinie sich auf nur 4 Punkte beschränkt. Man sollte zunächst einmal sehen, wie die Förderrichtlinie angenommen wird. Wichtig ist, dass 3 Aspekte mit dieser Förderrichtlinie Berücksichtigung finden. Mit Anwendung dieser Richtlinie kann Leerstand vermieden, die Innenstadt auch in den Abendstunden belebt und die heimische Handwerkerschaft mit Aufträgen bedient werden.

Unbenommen bleibt den Interessenten, zusätzlich KfW-Mittel in Anspruch zu nehmen.

Die 4 Punkte der Förderrichtlinie hält er für kurz, knapp, präzise und insgesamt für völlig ausreichend.

 

Ratsherr Dr. Rehbein hat festgestellt, dass die ursprüngliche Vorstellung, dass ein gewisser prozentualer Anteil des Auftragsvolumens an heimische Betriebe zwingend vergeben werden muss, in eine Sollbestimmung umformuliert wurde. Er würde es für anmessen halten, wenn zumindest die Formulierung „sollte grundsätzlich“ gewählt werden würde. Dies würde der Zielsetzung besser entsprechen.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass Intension war, dass die Aufträge möglichst in der Region bleiben, um damit auch das Handwerk zu stärken.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Beigeordneter Löb) einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss.