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Beratungsinhalt: Als
Tischvorlage liegt ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Ratsherr
RIECHEY gibt seiner
Befürchtung Ausdruck, dass das Ansehen der Stadt Lüneburg in der Öffentlichkeit
durch den Polizeieinsatz bei der Beendigung der Demonstration gelitten habe.
Die Dringlichkeit sei durch die zeitliche Nähe zu dem Ereignis gegeben, dem
Imageschaden könne nur durch schnelle Maßnahmen begegnet werden. Dies wäre auch
ein eindeutiges Signal für die an dem auf die Ratssitzung folgenden Wochenende
stattfindenden Umweltfilmtage, die unter der Schirmherrschaft der Stadt
Lüneburg stünden. Zudem könne man die angekündigten rechtlichen Schritte gegen
die Demonstranten nur abwenden, wenn der Rat im Vorfeld einen entsprechenden
Beschluss fasse. Erster
Stadtrat KOCH
erinnert daran, dass es in letzter Zeit hinreichend Anlass gegeben habe, die
Voraussetzungen für eine Erweiterung der Tagesordnung und die rechtlichen
Anforderungen an die Dringlichkeit zu beschreiben, er nehme auf die
Beschlussvorschläge des Antrages jedoch im einzelnen Stellung. Die öffentliche
Äußerung der Stadtverwaltung sei durch eine entsprechende Pressemitteilung
erfolgt, insofern sei der Antrag erledigt. Die Polizei Lüneburg habe in einer
Presseerklärung die rechtliche Grundlage des Einsatzes beschrieben, die
Behinderungen seien als Nötigung klassifiziert worden, die Strafanzeigen wurden
von Amts wegen erhoben, hierzu seien Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem
Legalitätsprinzip verpflichtet gewesen. Die Strafanzeigen lägen nicht in der
Hand der Stadt Lüneburg. Die Kosten des Polizeieinsatzes würden nach den
geltenden Gebührenordnungen durch das Land Niedersachsen erhoben. Welche Kosten
der Stadt Lüneburg entstanden seien und ob man auf deren Beibringung verzichten
könne, liege zwar in der eigenen Zuständigkeit, zur Klärung und Diskussion
darüber sei jedoch keine Dringlichkeit gegeben. Die Gestaltung der Verordnung
über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unterliege
ebenfalls der Zuständigkeit des Rates, das Baumkletterverbot sei durch ein
amtsgerichtliches Urteil für rechtmäßig befunden worden. Eine Dringlichkeit zur
Änderung der Verordnung sei nicht gegeben, da keine Erkenntnisse vorlägen, dass
die genannte Vorschrift in Kürze erneut angewandt werden müsse. Zusammengefasst
sei festzustellen, dass eine Dringlichkeit für die Behandlung des Antrages
nicht vorliege. Beigeordneter
DÖRBAUM kann
ebenfalls keine Dringlichkeit erkennen. Der Einsatz sei abgeschlossen, alle
Positionen des Rates, der Parteien und des Oberbürgermeisters seien öffentlich
in der Presse wiedergegeben worden. Der Strafverfolgungszwang sei im übrigen
keine Ermessensentscheidung, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die
Satzungsänderung könne auch noch in einer späteren Sitzung behandelt werden. Beigeordneter
LÖB beanstandet,
dass die Diskussion sehr legalistisch geführt werde, einer Dringlichkeit werde
nur zugestimmt, wenn es der Ratsmehrheit passe. Man müsse dieses Thema in einem
nahen zeitlichen Zusammenhang debattieren und nicht erst, wenn es die Tagesordnung
hergebe. Der Rat solle sich vor der Frage nicht drücken, sondern hier und heute
antworten und damit zeigen, wo er stehe. Beigeordnete
BAUMGARTEN weist
die Aussage entschieden zurück, dass die Dringlichkeit nur befürwortet werde,
wenn es der Mehrheit passe. Entscheidend sei, ob eine Angelegenheit keinen
Aufschub dulde. Die vorgelegten Beschlussvorschläge seien in keiner Weise
dringlich, es sei stillos, einen Dringlichkeitsantrag zu stellen, nur weil man
die Antwort auf eine Frage noch nicht erhalten habe. Beschluss: Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei 8 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 1 Ja-Stimme der Fraktion Die Linke die Behandlung des Antrages in der heutigen Sitzung als Dringlichkeitsantrag ab. Die
Tagesordnung wird in der mit der Einladung vorgelegten Fassung festgestellt. |
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