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Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.01.2007    
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Als Tischvorlage liegt ein Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE vor.

 

Ratsherr RIECHEY gibt seiner Befürchtung Ausdruck, dass das Ansehen der Stadt Lüneburg in der Öffentlichkeit durch den Polizeieinsatz bei der Beendigung der Demonstration gelitten habe. Die Dringlichkeit sei durch die zeitliche Nähe zu dem Ereignis gegeben, dem Imageschaden könne nur durch schnelle Maßnahmen begegnet werden. Dies wäre auch ein eindeutiges Signal für die an dem auf die Ratssitzung folgenden Wochenende stattfindenden Umweltfilmtage, die unter der Schirmherrschaft der Stadt Lüneburg stünden. Zudem könne man die angekündigten rechtlichen Schritte gegen die Demonstranten nur abwenden, wenn der Rat im Vorfeld einen entsprechenden Beschluss fasse.

 

Erster Stadtrat KOCH erinnert daran, dass es in letzter Zeit hinreichend Anlass gegeben habe, die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Tagesordnung und die rechtlichen Anforderungen an die Dringlichkeit zu beschreiben, er nehme auf die Beschlussvorschläge des Antrages jedoch im einzelnen Stellung. Die öffentliche Äußerung der Stadtverwaltung sei durch eine entsprechende Pressemitteilung erfolgt, insofern sei der Antrag erledigt. Die Polizei Lüneburg habe in einer Presseerklärung die rechtliche Grundlage des Einsatzes beschrieben, die Behinderungen seien als Nötigung klassifiziert worden, die Strafanzeigen wurden von Amts wegen erhoben, hierzu seien Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet gewesen. Die Strafanzeigen lägen nicht in der Hand der Stadt Lüneburg. Die Kosten des Polizeieinsatzes würden nach den geltenden Gebührenordnungen durch das Land Niedersachsen erhoben. Welche Kosten der Stadt Lüneburg entstanden seien und ob man auf deren Beibringung verzichten könne, liege zwar in der eigenen Zuständigkeit, zur Klärung und Diskussion darüber sei jedoch keine Dringlichkeit gegeben. Die Gestaltung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unterliege ebenfalls der Zuständigkeit des Rates, das Baumkletterverbot sei durch ein amtsgerichtliches Urteil für rechtmäßig befunden worden. Eine Dringlichkeit zur Änderung der Verordnung sei nicht gegeben, da keine Erkenntnisse vorlägen, dass die genannte Vorschrift in Kürze erneut angewandt werden müsse. Zusammengefasst sei festzustellen, dass eine Dringlichkeit für die Behandlung des Antrages nicht vorliege.

 

Beigeordneter DÖRBAUM kann ebenfalls keine Dringlichkeit erkennen. Der Einsatz sei abgeschlossen, alle Positionen des Rates, der Parteien und des Oberbürgermeisters seien öffentlich in der Presse wiedergegeben worden. Der Strafverfolgungszwang sei im übrigen keine Ermessensentscheidung, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die Satzungsänderung könne auch noch in einer späteren Sitzung behandelt werden.

 

Beigeordneter LÖB beanstandet, dass die Diskussion sehr legalistisch geführt werde, einer Dringlichkeit werde nur zugestimmt, wenn es der Ratsmehrheit passe. Man müsse dieses Thema in einem nahen zeitlichen Zusammenhang debattieren und nicht erst, wenn es die Tagesordnung hergebe. Der Rat solle sich vor der Frage nicht drücken, sondern hier und heute antworten und damit zeigen, wo er stehe.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN weist die Aussage entschieden zurück, dass die Dringlichkeit nur befürwortet werde, wenn es der Mehrheit passe. Entscheidend sei, ob eine Angelegenheit keinen Aufschub dulde. Die vorgelegten Beschlussvorschläge seien in keiner Weise dringlich, es sei stillos, einen Dringlichkeitsantrag zu stellen, nur weil man die Antwort auf eine Frage noch nicht erhalten habe.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei 8 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 1 Ja-Stimme der Fraktion Die Linke die Behandlung des Antrages in der heutigen Sitzung als Dringlichkeitsantrag ab.

 

Die Tagesordnung wird in der mit der Einladung vorgelegten Fassung festgestellt.